Auch Vermögensmillionäre können Baukindergeld bekommen

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Auch Vermögensmillionäre können Baukindergeld bekommen

Auch Vermögensmillionäre können Baukindergeld bekommen

Mit dem Baukindergeld 2018 will die Große Koalition Normalverdienern mit Kindern den Erwerb von Wohneigentum – auch in Zeiten niedriger Zinsen – finanziell erleichtern. Deshalb ist die Einhaltung der vorgegebenen Einkommensgrenze eines der Anspruchskriterien. Doch auch Vermögensmillionäre können, zumindest theoretisch, Baukindergeld bekommen. 

 

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Wie das geht? So geht das!

Wer zu viel verdient, geht bekanntlich leer aus beim Baukindergeld. So ist eine der Anspruchsvoraussetzungen, dass ein Bauherr oder Wohnungskäufer die vom Gesetzgeber gezogene Einkommensgrenze einhält. Mehr als 75.000 Euro zu versteuerndes (Haushalts)Einkommen dürfen es nicht sein. Ausschlaggebend ist dabei nicht das Jahr, in dem Baukindergeld beantragt wird. Sondern diese Einkommensgrenze ergibt sich aus der Addition des zu versteuernden Einkommens im zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung auf Baukindergeld. Die Summe wird dann durch zwei geteilt und darf, wie gesagt, höchstens 75.000 Euro betragen.

Beispiel: Wer im laufenden Jahr 2018 Baukindergeld beantragt, der muss zwecks Prüfung seine Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2015 und 2016 vorlegen. Entsprechendes gilt für Anträge auf Baukindergeld, die in den Jahren 2019 und 2020 gestellt werden.

Je minderjährigem Kind, das im Haushalt der Eltern lebt, ist ein Freibetrag von 15.000 Euro vorgesehen. Somit darf ein dreiköpfiger Haushalt (1 Kind) im Schnitt der beiden Jahre ein steuerpflichtiges Einkommen von 90.000 Euro, ein vierköpfiger Haushalt ein steuerpflichtiges Einkommen von durchschnittlich 105.000 Euro und ein fünfköpfiger Haushalt ein zu versteuerndes Einkommen von 120.000 Euro im Schnitt der beiden Jahre haben. Die jeweiligen Bruttoeinkommen können um 10.000 oder noch mehr Euro höher sein, weil davon Werbungskosten, Sonderausgaben und auch außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.

Plakativ formuliert: Einkommensmillionäre bekommen selbstverständlich keinen Cent Baukindergeld. Aber wie schaut es mit Vermögensmillionären aus? Zumindest theoretisch sind Fälle denkbar, in denen Baukindergeld gezahlt wird, obwohl der Antragssteller ein paar Millionen Euro Vermögen auf der hohen Kante hat. Und das funktioniert so:

Nehmen wir einmal an, jemand hat vier Millionen Euro Vermögen. Woher das Geld stammt, ob in den vergangenen Jahren oder Jahrzehnten erarbeitet oder geerbt, ist momentan unerheblich. Dieser jemand ist 55 Jahre jung, wohnt erstaunlicherweise noch zur Miete und hat keinen Cent seines Vermögens in Immobilien investiert. Das gesamte Geld steckt in deutschen Standard-Aktien, die ausnahmslos im Aktienindex Dax notiert sind.

Die 30 Dax-Werte haben in den vergangenen zehn Jahren im Durchschnitt eine Dividendenrendite von 3,0 Prozent erzielt. Die Ausschüttungen an die Aktionäre im Jahr 2018 dürften im Schnitt bei 4 Prozent gelegen haben. Dies bedeutet: Unser beispielhafter Vermögensmillionär wird im laufenden Jahr 2018 Dividenden-Ausschüttungen in Höhe von rund 160.000 Euro erhalten haben.

Bekanntlich unterliegen Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden der sogenannten Zinsabschlagssteuer. Das sind 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls auch Kirchensteuer. Alles in allem werden also unserem Vermögensmillionär nahezu 30 Prozent von den Dividendenzahlungen direkt an der Quelle abgezogen. Netto bleiben ihm dann immer noch um die 112.000 Euro im Kalenderjahr 2018.

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Damit lässt es sich zweifellos recht auskömmlich und passabel leben. Damit er sich nicht langweilt, arbeitet der Beispiel-Vermögensmillionär hin und wieder freiberuflich als IT-Berater. Manchmal arbeitet er wochenlang auch gar nicht. Das macht er schon seit etlichen Jahren. Für die Jahre 2015 und 2016 kommt er im Schnitt auf ein zu versteuerndes Einkommen aus selbstständiger Arbeit von 30.000 Euro. Er unterschreitet also locker die Einkommensgrenze als eines der Kriterien für den Anspruch auf Baukindergeld 2018.

Und wo bleiben nun seine Dax-Dividenden, die ja – wie erwähnt – ziemlich üppig sind und für die eine alte Frau lange stricken muss? Diese Dax-Dividenden werden nicht berücksichtigt. Hintergrund: Zwar müssen Kapitalerträge grundsätzlich versteuert werden. Aber mit der Abgeltungssteuer ist bei Dividenden und auch bei Zinseinnahmen der ganze Fall erledigt.

Folge: Zinsen und Dividenden müssen nicht über die Einkommensteuer mit dem Finanzamt abgerechnet werden. Falls also unser Vermögensmillionär Baukindergeld beantragen wird, scheitert dies zumindest nicht an seinem zu hohen Einkommen. Diese grundsätzliche Tatsache hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die das Baukindergeld organisatorisch abwickelt und wo in jedem Einzellfall die Anspruchsberechtigung geprüft wird, schriftlich bestätigt.

Zugegeben, die Zahl derartiger Fälle in Deutschland wird man an einer Hand abzählen können. Falls es auch überhaupt auch nur einen Einzigen gibt. Das Beispiel zeigt allerdings, dass manche Dinge beim Baukindergeld 2018 ziemlich unausgegoren scheinen.

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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