Handwerker: Steuern sparen bei Reparatur von Haushaltsgeräten

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Lassen sich mit den Reparaturkosten von Haushalts- und Elektrogeräten Steuern sparen? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Das geht aus der Bundestrags-Drucksache 18/13202 (Seite 23) hervor.

Konkret sind danach die Reparaturen von stationären Elektrogeräten wie Waschmaschine, Herd oder Geschirrspüler sowie von mobilen Geräten wie beispielsweise Handy, Radio oder Fernseher steuerlich abzugsfähig, wenn die Geräte in der Hausratversicherung mitversichert werden können und die Reparatur im Haushalt des Steuerzahlers stattfindet.

 

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

 

 

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