Vermieter müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Heizkosten der Mieter nach dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen und dürfen in der jährlichen Heizkostenabrechnung nicht nach dem Abflussprinzip handeln, indem sie die Abschlagszahlungen ansetzen, die sie selbst an das Energieversorgungswerk zahlen. Die BGH-Richter verwiesen bei ihrer Entscheidung unter dem Aktenzeichen VIII ZR 156/11 auf das in […] weiterlesen