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    Nebenkosten: Heizkostenabrechnung nach Verbrauch

    Vermieter müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Heizkosten der Mieter nach dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen und dürfen in der jährlichen Heizkostenabrechnung nicht nach dem Abflussprinzip handeln, indem sie die Abschlagszahlungen ansetzen, die sie selbst an das Energieversorgungswerk zahlen. Die BGH-Richter verwiesen bei ihrer Entscheidung unter dem Aktenzeichen VIII ZR 156/11 auf das in […] weiterlesen

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    Nebenkosten: Teure Rauchmelder

    Kosten für die Miete und Wartung von Rauchmeldern dürfen Vermieter nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Magdeburg unter dem Aktenzeichen 1 S 171/11 auf ihre Mieter als Nebenkosten umlegen. Richterliche Begründung: Rauchmelder seien mit Wasser- und Wärmezählern vergleichbar. Deren Kosten müssten ebenfalls die Mieter übernehmen. weiterlesen