Energieausweis – Kosten und Vorschriften im Überblick

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt die Erstellung eines Energieausweises vor. Foto ©Alexander Raths stock adobe

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt die Erstellung eines Energieausweises vor. Foto ©Alexander Raths stock adobe

Planen Immobilienbesitzer die Vermietung oder den Verkauf eines Wohngebäudes, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein wichtiges Dokument vor: den Energieausweis.

Wie hoch die Gebühren dafür ausfallen, hängt von der Art und dem Anbieter ab. Durchschnittlich fallen bei einem Energieausweis Kosten zwischen 50 und 500 Euro an.

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist eine Art Steckbrief eines Wohngebäudes, der über dessen Energiestandard Auskunft gibt. Anhand mehrerer Kennwerte bewertet er die Energieeffizienz und teilt die Häuser in Energieeffizienzklassen von A+ bis H ein. Gibt es hinsichtlich des energetischen Zustands einer Immobilie Verbesserungsbedarf, enthält der Energieausweis Empfehlungen, um betroffene  Gebäudebereiche kostengünstig zu modernisieren.

Handelt es sich um einen Energieausweis für ein Wohngebäude, bezieht er sich auf das komplette Haus und nicht auf einzelne Wohnungen. Anders verhält es sich bei Immobilien, die sich in Wohn- und Nutzfläche teilen. In diesen gilt der Energieausweis für die bewohnten Bereiche. Umfassen anders genutzte Räumlichkeiten mehr als zehn Prozent der gesamten Gebäudefläche, brauchen sie einen separaten Energieausweis.

Energieausweis – Welche Arten gibt es?

Das Wissen um die Energieeffizienz einer Immobilie ermöglicht deren Besitzern den Überblick über den zu erwartenden Energieverbrauch im Jahr. Vor dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses informieren sich Kaufinteressenten anhand des Energieausweises über den energetischen Zustand eines Gebäudes.

Das Dokument hilft bei der Planung notwendiger Bau- oder Sanierungsmaßnahmen, um den Energieverbrauch einer Immobilie zu verbessern. Allerdings unterscheiden sich bei einem Energieausweis zwei Arten: der Bedarfs- und der Verbrauchsausweis.

Beim Bedarfsausweis funktioniert die Feststellung des Energiebedarfs eines Gebäudes rechnerisch, wobei die Gebäude- und Heizungseigenschaften im Vordergrund stehen. Grundlage für diese Rechnung bilden:

  • Baujahr des Hauses
  • Gebäudetyp
  • Lage
  • Anzahl der Wohnungen
  • Gesamtwohnfläche sowie
  • technische Gebäude- und Heizungsdaten

Die Bestimmung der Daten orientiert sich an standardisierten Rahmenbedingungen zu Klima, Raumtemperatur und Nutzverhalten.

Die berechneten Kennwerte beim Bedarfsausweis hängen vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Hausbewohner ab. Es erfordert große Sorgfalt bei der exakten Erhebung der Daten. Andernfalls drohen ungenaue Angaben und damit eine verfälschte Aussagekraft des Dokuments. Dieser Faktor wirkt sich bei diesem Energieausweis auf die Kosten aus.

Im Gegensatz zum Bedarfsausweis spielen beim Verbrauchsausweis die gemessenen Energieverbräuche einer Immobilie eine Rolle. Um diesen Energieausweis zu erstellen, bedarf es folgender Kenndaten:

  • Lage des Hauses
  • Nutzfläche
  • Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinanderfolgenden Jahren

Bei der Erstellung des Ausweises liegt der Abrechnungszeitraum maximal 18 Monate zurück. Ein Verbrauchsausweis enthält neben den genannten Daten den Energieverbrauch für Warmwasser, sofern dessen Erwärmung nicht dezentral über Durchlauferhitzer oder Boiler erfolgt.

Der Verbrauchsausweis geht wie der Bedarfsausweis mit Vor- und Nachteilen einher. Zu den negativen Aspekten gehört das Risiko ungenauer und verfälschter Ergebnisse. Dieses entsteht, da dieser Energieausweis folgende Punkte nicht berücksichtigt:

  • individuelles Heiz- und Lüftungsverhalten der Hausbewohner
  • Anzahl der im Gebäude wohnenden Menschen
  • mögliche Leerstände

Zudem existieren Immobilien, bei denen die Ausstellung eines Verbrauchsausweises nicht funktioniert. Ein solcher Fall tritt in Mehrfamilienhäusern mit einer dezentralen Etagenheizung ein. Ebenfalls ergibt es wenig Sinn, einen Verbrauchsausweis zu beantragen, wenn das Gebäude vor Kurzem eine umfassende Modernisierung erhielt.

Der Vorteil beim Verbrauchsausweis besteht in der unkomplizierten Datenerhebung. Dieser Aspekt wirkt sich positiv auf die Kosten des Energieausweises aus, die im Vergleich zu denen des Bedarfsausweises meist geringer ausfallen.

Was kostet ein Energieausweis?

Neben der Unterscheidung zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis hängen bei einem Energieausweis die Kosten von folgenden Faktoren ab:

  • Gebäudetyp
  • Gebäudegröße
  • Anbieter

Eine gesetzliche Regelung zu den Energieausweiskosten existiert nicht. Demzufolge unterscheiden sich die vorhandenen Angebote teils gravierend voneinander.

Um bei einem Energieausweis die Kosten niedrig zu halten, entscheiden sich Immobilienbesitzer für den Verbrauchsausweis. Für ein Einfamilienhaus kostet dieser „kleine Energieausweis“ im Schnitt zwischen 50 und 100 Euro. Bei einem Mehrfamilienhaus mit mehr als sechs Wohnungen belaufen sich die Gebühren auf rund 250 Euro.

Beim Bedarfsausweis handelt es sich aufgrund der aufwendigeren Datenerhebung und der höheren Kosten um den „großen Energieausweis“. Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus liegen die Durchschnittskosten bei 300 bis 500 Euro. Um den Bedarfsausweis für ein Mehrfamilienhaus zu erstellen, rechnen die Gebäudeinhaber mit Grundkosten ab 300 Euro und zusätzlichen 30 bis 50 Euro pro Wohnung. Die zu erwartenden Kosten können geringer sein, falls Immobilienbesitzer den Energieausweis online erstellen.

Brauchen Eigentümer einen Energieausweis für eine Eigentumswohnung, stellt die Wohnungseigentümergemeinschaft des Hauses den entsprechenden Antrag. Die Kosten für das Dokument tragen die Wohnungseigentümer gemeinsam. Wie hoch sie ausfallen, hängt von der Art des Energieausweises, der Anzahl der Wohneinheiten und dem individuellen Miteigentumsanteil ab.

Wo kann ich einen Energieausweis beantragen?

Online finden sich bisweilen auch dubiose Angebote, die mit günstigen oder kostenfreien Energieausweisen werben. Allerdings stammen diese Dokumente nicht von offiziellen Quellen. In Deutschland obliegt die Ausstellung der Energieausweise Personen mit der dafür notwendigen Qualifikation. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro einhergeht.

Um Energieberater zu finden, die Energieausweise ausstellen dürfen, hilft ein Blick auf die Energieeffizienz-Expertenliste oder die Liste der Deutschen Energie-Agentur.

Ebenso befähigen Aus- und Weiterbildungen sowie eine langjährige Berufspraxis bestimmte Berufsgruppen dazu, Energieausweise zu erstellen:

  • Handwerker
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Physiker

Zum Teil bieten Energiedienstleister an, Verbrauchs- und Bedarfsausweise auszustellen. Wie seriös entsprechende Angebote ausfallen, unterscheidet sich anbieterabhängig.

Fazit

Hinter dem Energieausweis verbirgt sich ein Immobiliensteckbrief, der die Energieeffizienz eines Hauses beleuchtet. Das Dokument ist für Immobilienverkäufer und Neuvermieter Pflicht. Die Kosten hängen zum Großteil davon ab, ob diese einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis beantragen.


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