Mietmangel: Starker Raucher nebenan kein Mangel

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Der Nachbar eines starken Rauchers fühlte sich durch dessen Zigarettenrauch gestört, insbesondere, sobald dieser seine Wohnung lüftete. Er sah darin einen Mietmangel und kürzte die Miete daher um 50 Euro. Vom Vermieter forderte er, er solle seinem rauchenden Mieter verbieten, im Balkonzimmer zu rauchen beziehungsweise das Lüften der Wohnung zu festgesetzten Zeiten vorschreiben.

Diese Forderung wies das Landgericht (LG) Berlin zurück. Rauchen gehöre grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung und müsse auch von den Nachbarn akzeptiert werden (Az. 63 S 470/08).

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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