Kosten sparen beim Heizen – Neue BAFA-Förderung für Wärmepumpen

Für Wärmepumpen erhalten Hauseigentümer staatliche Förderung. duallogic via Envato

Für Wärmepumpen erhalten Hauseigentümer staatliche Förderung. duallogic via Envato

Für Wärmepumpen erhalten Hauseigentümer staatliche Förderung. duallogic via Envato

Aktuell sind immer mehr Hausbesitzer auf der Suche nach alternativen Heizmethoden, um die Kosten in Zukunft möglichst niedrig zu halten. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel eine Wärmepumpe, die sich auch in Bestandsimmobilien nachrüsten lässt.

Der große Vorteil der Wärmepumpe liegt nicht nur in den geringeren Heizkosten, auch eine staatliche Förderung kann man dafür bekommen. Da diese Heizungen enorm energieeffizient sind, beteiligt sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an den Kosten. Diese Bundesförderung wurde im Jahr 2021 eingeführt, im August 2022 fand nochmals eine Überarbeitung vorgenommen. Die Förderung soll für Immobilienbesitzer ein Ansporn sein, einen Austausch von veralteten Heizungsanlagen vorzunehmen und künftig auf eine Wärmepumpe zu setzen.

Anpassung der Heizungsförderung im Jahr 2022

Nachdem es bereits im vergangenen Jahr eine Bundesförderung für effiziente Gebäude gab, fand im Jahr 2022 eine weitere Anpassung statt. Das lag vor allem daran, dass man künftig nicht mehr so stark von den Öl- und Gaslieferungen Russlands abhängig sein möchte. Darüber hinaus möchte man aber auch einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zudem kann jeder mit einer Wärmepumpe seine Heizkosten senken.

Die Fördermittel sind natürlich begrenzt, weshalb man sich momentan vor allem auf den Gebäudebestand konzentriert. Damit mehr Hauseigentümer in den Genuss der Förderung kommen, wurden die Fördersätze insgesamt reduziert. Die Höhe der Förderung basiert immer auf dem Typ der alten Heizung sowie auf der Art der neuen Wärmepumpe. Da es sich um Zuschüsse vom Staat handelt, ist auch keine Rückzahlung vorgesehen.

Verschiedene Optionen bei der Umrüstung auf eine Wärmepumpe

Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 25 Prozent, das ist die reduzierte Basisförderung des Bundes. Dazu kommen dann noch 10 Prozent für die bisherige Öl- oder Gasheizung, falls diese ausgetauscht werden. Diese Prämie ist jedoch an die Voraussetzung geknüpft, dass die Heizung bereits seit mindestens 20 Jahren in Betrieb ist. Handelt es sich um eine Gasetagenheizung, dann gibt es keinerlei Vorschriften bezüglich der Laufzeit. Die bisherige Förderung hatte lediglich für den Ausbau einer Ölheizung einen Bonus vorgesehen.

Eine Wärmepumpe kann man auch gleich neben dem Swimming Pool installieren. Foto: duallogic via Envato

Für Sole-Wasser-Wärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen gibt es außerdem noch einen Bonus von fünf Prozent. Diesen Bonus gibt es für Luft-Wasser-Wärmepumpen nicht, dafür ist die Anschaffung aber deutlich günstiger. Das liegt schlichtweg daran, dass auf dem Grundstück keine Bauarbeiten zur Vorbereitung vorgenommen werden müssen. Die Förderung ist somit von ehemals 50 Prozent auf maximal 40 Prozent gesunken, bleibt dennoch sehr attraktiv für Hauseigentümer.

Voraussetzungen für die Förderung der Wärmepumpen-Heizung

Grundsätzlich können alle Immobilienbesitzer die Förderung beantragen, wenn sie einen Neubau planen oder ein älteres Gebäude sanieren möchten. Handelt es sich um ein Bestandsgebäude, dann kann man nur von einer Förderung profitieren, wenn die Heizung seit mindestens zwei Jahren läuft. Sollte man vorhaben, eine alte Wärmepumpe zu ersetzen, dann wird eine anteilige Rückzahlung für die ursprüngliche Förderung fällig. Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Wärmepumpe noch keine sieben Jahre in Betrieb ist.

Steht ein Neubau an, dann ist der Heizungstausch keine einzelne Maßnahme, es wird dann immer ein komplettes Effizienzhaus gefördert. Der Hausbesitzer erhält dann einen speziellen Kredit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der Antrag wird jedoch nur bewilligt, sofern das Haus den Standard „Effizienzhaus 40“ erfüllt.

Damit es keine Probleme bei der Beantragung gibt, sollte man sich im Vorfeld mit einem professionellen Energieberater zusammensetzen. Die Förderung hängt auch davon ab, wie effizient eine Wärmepumpe arbeitet, was auch als jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz bezeichnet wird. Nur wenn ein bestimmter Wert erreicht wird, dann ist die Anlage auch förderfähig.

Um die Förderung zu erhalten, muss außerdem ein Zähler für den Strom und die Wärmemengen vorhanden sein. Zusätzlich wird ein hydraulischer Abgleich vorgenommen, denn nur dann ist die Anpassung der Heizkurve an die Wärmepumpe optimal.

Angebot für die Beantragung der Förderung einholen


Selbstverständlich werden keine Kosten in beliebiger Höhe gefördert. Die Förderung der BAFA bezieht sich auf alle Kosten im Zusammenhang mit der Wärmepumpe bis zu einem Maximalbetrag von 60.000 Euro. Dieser Höchstbetrag gilt jeweils für eine einzelne Wohneinheit. Somit kann eine Fördersumme von maximal 24.000 Euro bewilligt werden. Die Kosten beziehen sich nicht nur auf die Wärmepumpe an sich, auch der Abbau und die Entsorgung der alten Heizung wird stets berücksichtigt.

Für den Antrag ist immer das eingereichte Angebot maßgeblich. Firmen sollten die Kosten für den Einbau der Wärmepumpe immer ganz penibel kalkulieren. Sollten die Kosten später höher sein, so werden Mehrkosten von der BAFA nicht berücksichtigt. Deshalb ist es ratsam, ein Festpreisangebot einzuholen, dann ist eine größtmögliche Kostenkontrolle gewährleistet.

Beim Antrag auf Förderung ist unbedingt darauf zu achten, dass die Wärmepumpe noch nicht gekauft und eine Fachfirma noch nicht beauftragt wurde. Eine Beantragung ist nur auf der Internetseite der BAFA möglich, hier können alle notwendigen Angaben gemacht werden. Eine Wärmepumpe ist nur dann förderfähig, wenn sie auf der Liste der BAFA stehen.

Auch steuerliche Vorteile für Wärmepumpen sind möglich

Um von einer Wärmepumpe finanziell profitieren zu können, ist nicht unbedingt eine Förderung notwendig. Dann gibt es alternativ eine steuerliche Förderung für die Sanierung oder Modernisierung. Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent und gilt auch für die Anschaffung einer Wärmepumpe. Auf diese Weise können Steuererleichterungen von höchstens 40.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren erzielt werden. Die Ausgaben für die Wärmepumpe können einfach in der Steuererklärung angegeben werden.

Es gibt aber auch bezüglich der Steuererleichterung eine entscheidende Voraussetzung. Das Gebäude muss ein Mindestalter von zehn Jahren haben, wenn die Wärmepumpe eingebaut wird. Normalerweise ist der Betrag der Steuererleichterung niedriger als eine staatliche Förderung. Es sollte aber von Fall zu Fall abgewogen werden, ein Steuerberater kann hier hilfreich zur Seite stehen. Unter Umständen kommt auch die Möglichkeit der regionalen Förderung durch das Bundesland oder die Kommune infrage.

Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe

Für jeden Hausbesitzer ist es natürlich von großem Interesse, wie viel die Anschaffung und Installation einer Wärmepumpe letztendlich kosten wird. Handelt es sich um eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, dann muss man von Gesamtkosten von etwa 30.000 Euro ausgehen. Wird in diesem Zusammenhang dann noch eine Ölheizung ausgebaut, dann bekommt man 10.500 Euro vom Staat zurück, was einer Förderung von 35 Prozent entspricht. In diesem Fall müsste man für die Wärmepumpe nur noch 19.500 Euro bezahlen.

Eine Wasser-Wärmepumpe oder eine Erdwärmepumpe schlägt mit 40.000 bis 50.000 Euro zu Buche. Bei einer Sole-Wasser-Wärmepumpe muss man mit etwa 45.000 Euro rechnen. Wird eine alte Heizung ausgetauscht, kann man von einer Förderung von 40 Prozent profitieren, sodass die Wärmepumpe am Ende nur noch 27.000 Euro kostet.

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