Nebenkosten: Alle Jahre wieder

Nachbarschaftsrecht

Dass sich hartnäckiges und vor allem dauerhaftes Reklamieren falscher Abrechnungen von Nebenkosten lohnt, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 185/09.

Der Fall: Ein Vermieter hatte vom Mieter über mehrere Jahre die anteilige Zahlung der Grundsteuer verlangt, obwohl das im Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen war. Nachdem der Mieter diesen Posten in den Abrechnungen der Nebenkosten  für die Jahre 2003 und 2004 jeweils erfolgreich moniert hatte, wurde ihm das Reklamieren im dritten Jahr offensichtlich zu nervig. Sein Schweigen kam ihn teuer zu stehen. Denn die obersten Zivilrichter befanden, dass Mieter ihre Einwände gegen die Nebenkostenabrechnung jedes Jahr geltend machen müssen. Selbst falls der Mangel immer wieder der gleiche ist. Ansonsten gehen mögliche Ansprüche auf Erstattung zu viel gezahlter Nebenkosten verloren.

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