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Wer repariert den Lüfter im Bad? – Zuständigkeiten und Kosten im Überblick

Ein defekter Badlüfter ist kein kleiner Schönheitsfehler, sondern ein ernstzunehmender Mangel. Foto: © Daria94 / stock adobe

Ein defekter Badlüfter ist kein kleiner Schönheitsfehler, sondern ein ernstzunehmender Mangel. Foto: © Daria94 / stock adobe

Ein Badlüfter sorgt für den Abtransport von Feuchtigkeit und verhindert Schimmelbildung. Gerade in Bädern ohne Fenster ist er unverzichtbar, um dauerhaft ein gesundes Raumklima zu erhalten.

Fällt der Lüfter aus, kann sich Feuchtigkeit in Fugen, Wänden und Decken festsetzen – mit schlimmen Folgen für Bausubstanz und Gesundheit. In solchen Fällen stellt sich die Frage, wer den Schaden behebt und wer die Kosten trägt. Die Antwort hängt von der Ursache, dem Umfang des Schadens und den vertraglichen Vereinbarungen ab.

Pflichten des Vermieters – Erhalt der Funktionstüchtigkeit es Badlüfters

Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch, dass technische Einrichtungen wie der Badlüfter funktionstüchtig bleiben. Ein defekter Lüfter gilt daher als Mangel an der Mietsache, den der Vermieter beheben muss.

Das Amtsgericht München hat bestätigt, dass die Wartung und Instandhaltung von Lüftungsanlagen zur Vermieterpflicht gehören (Az.: 461 C 2775/10). Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um eine zentrale Anlage oder einen einfachen Abluftventilator handelt.

Fällt der Lüfter aufgrund von Verschleiß oder technischer Störung aus, muss der Vermieter die Reparatur oder den Austausch veranlassen. So wird sichergestellt, dass der Mieter die Wohnung vertragsgemäß nutzen kann.

Pflichten des Mieters: Sorgfalt und Pflege

Auch der Mieter trägt Verantwortung – allerdings im Rahmen der normalen Nutzung. Er muss den Lüfter pfleglich behandeln und leicht zugängliche Teile regelmäßig reinigen – etwa Staubfilter oder Lüftungsgitter. Eine Reinigung alle paar Monate genügt, um Staubablagerungen zu vermeiden.

Für die Reinigung im Inneren oder für elektrische Komponenten ist der Mieter dagegen nicht zuständig. Diese Arbeiten darf nur Fachpersonal übernehmen. Falls der Defekt durch unsachgemäßen Gebrauch oder unterlassene Reinigung entstanden ist, kann der Vermieter die Reparaturkosten allerdings dem Mieter in Rechnung stellen.

Siehe auch  Mietvertrag: Blumige Angelegenheit

Kostenfrage: Wer zahlt die Reparatur eines Badlüfters?

Kleinreparaturklausel im Mietvertrag

Ob der Mieter sich an den Kosten beteiligen muss, hängt vom Mietvertrag ab. Viele Verträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Sie erlaubt es, kleine Instandsetzungen – etwa an Lichtschaltern, Wasserhähnen oder Türgriffen – auf den Mieter umzulegen, sofern sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Damit eine solche Klausel wirksam ist, muss sie eine klare Obergrenze enthalten. Üblich sind Beträge zwischen 100 und 150 Euro pro Einzelfall. Wird diese Summe überschritten, trägt der Vermieter die gesamten Kosten. Da die Reparatur eines Badlüfters häufig teurer ist, fällt sie in der Regel in den Verantwortungsbereich des Vermieters.

Wartung oder Instandsetzung

Wartungsarbeiten sind keine Reparaturen. Sie dienen lediglich der Funktionsprüfung und Reinigung. Sofern der Mietvertrag Wartungskosten ausdrücklich als umlagefähig nennt, kann der Vermieter diese anteilig berechnen.

Liegt aber ein technischer Defekt vor, also ein Schaden an Motor, Elektronik oder Schalter, handelt es sich um eine Instandsetzung. Diese muss der Vermieter bezahlen und darf sie nicht über die Nebenkosten abrechnen.

Richtig handeln bei einem defekten Badlüfter

Mangel schriftlich melden

Sobald der Lüfter nicht mehr funktioniert, sollte der Mieter den Vermieter sofort informieren. Die Meldung sollte schriftlich erfolgen – am besten per E-Mail oder Brief – und den Defekt genau beschreiben. Fotos sind hilfreich, um den Zustand zu dokumentieren.

Die Mitteilung sollte eine angemessene Frist enthalten, in der der Vermieter den Mangel beheben kann. Eine Frist von zwei bis drei Wochen gilt als üblich.

Reaktion abwarten und Frist setzen

Kommt innerhalb dieser Zeit keine Rückmeldung, kann der Mieter nachhaken und eine zweite kürzere Frist setzen. Wichtig ist, dass alle Mitteilungen dokumentiert werden, um im Streitfall einen Nachweis zu haben.

Siehe auch  Schönheits­reparaturen: Das gehört dazu

Wenn der Vermieter trotz wiederholter Aufforderung nicht reagiert, darf der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen selbst einen Handwerker beauftragen. Die Kosten kann er später vom Vermieter zurückfordern – allerdings nur, wenn der Mangel nachweislich gemeldet und eine angemessene Frist gesetzt wurde.

Vorbeugung: Lüfterprobleme frühzeitig vermeiden

Regelmäßige Wartung

Lassen Sie die Lüftungsanlage regelmäßig warten, um Funktionsstörungen vorzubeugen. Ein Fachbetrieb für Lüftungs- und Klimatechnik kann Ihnen dabei helfen. Eine regelmäßige Wartung erhöht die Lebensdauer der Anlage und sorgt für eine optimale Luftqualität im Badezimmer.

Kommunikation mit dem Vermieter

Offene Kommunikation hilft, Konflikte zu vermeiden. Wer Mängel frühzeitig meldet, ermöglicht dem Vermieter rechtzeitig zu reagieren. Das reduziert die Gefahr größerer Folgeschäden – etwa durch Schimmel oder Feuchtigkeit in der Wand. Zudem kann der Vermieter die Wartung besser planen, falls Probleme nicht erst gemeldet werden, wenn bereits ein größerer Schaden entstanden ist.

Fazit: Klare Zuständigkeiten und gute Zusammenarbeit

Ein defekter Badlüfter ist kein kleiner Schönheitsfehler, sondern ein ernstzunehmender Mangel, der Auswirkungen auf die Wohnqualität haben kann. In der Regel liegt die Verantwortung für die Reparatur beim Vermieter, da der Lüfter Bestandteil der Mietsache ist.

Der Mieter muss nur dann für die Kosten aufkommen, sofern der Schaden durch unsachgemäße Nutzung oder unterlassene Reinigung verursacht wurde. Durch rechtzeitige Information und eine sachliche Kommunikation lassen sich die meisten Streitfälle vermeiden. Wichtig: Wer den Lüfter regelmäßig reinigt und Mängel frühzeitig meldet, sorgt nicht nur für ein gesundes Raumklima, sondern schützt auch die Bausubstanz der Wohnung langfristig.

Der Autor Hajo Simons

Verfasst von Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater.
Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).