Modernisierung: Bei höherem Gebrauchswert kein Veto

Modernisierungsfoerderung

Viele Mieter wehren sich gegen eine Modernisierung, weil sie fürchten, dass eine Mieterhöhung auf dem Fuße folgt. Allerdings sind dem Veto Grenzen gesetzt. Bestimmte Arbeiten, die den Wohnwert erhöhen, müssen Mieter dulden.

Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin unter dem Aktenzeichen 65 S 321/10 hervor. Der Fall: Ein Vermieter wollte die Badezimmer auf den neuesten Stand bringen und dazu Wand hängende Toiletten mit Wasser-Stopp-Taste sowie Handtuchheizkörper einbauen. Der Mieter widersprach mit dem Hinweis, das sei zu viel „Schnickschnack“. Weil der Umbau jedoch eine Gebrauchswertverbesserung darstellt, muss der Mieter die Modernisierung nach der Entscheidung des Berliner LG dulden.

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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