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Nebenkosten: Teure Rauchmelder

wub Rauchmelder

Kosten für die Miete und Wartung von Rauchmeldern dürfen Vermieter nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Magdeburg unter dem Aktenzeichen 1 S 171/11 auf ihre Mieter als Nebenkosten umlegen.

Richterliche Begründung: Rauchmelder seien mit Wasser- und Wärmezählern vergleichbar. Deren Kosten müssten ebenfalls die Mieter übernehmen.

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Siehe auch  Nebenkosten: Alle Jahre wieder

Verfasst von Antje Schweitzer

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