Kosten für die Miete und Wartung von Rauchmeldern dürfen Vermieter nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Magdeburg unter dem Aktenzeichen 1 S 171/11 auf ihre Mieter als Nebenkosten umlegen.
Richterliche Begründung: Rauchmelder seien mit Wasser- und Wärmezählern vergleichbar. Deren Kosten müssten ebenfalls die Mieter übernehmen.