Grundstück: Eigentümer für unterirdisch fließende Gewässer verantwortlich

dorfstrasse

Öffentliche Gewässer können Grundstückseigentümer teuer zu stehen kommen. Zwar ist nach Meinung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz grundsätzlich die Gemeinde für „natürlich fließende Gewässer“ zuständig. Anders verhält es sich jedoch für unterirdisch fließende Abschnitte auf einem Grundstück. Der Fall: Unter dem Grundstück des Klägers befand sich ein Gewölbetunnel, durch den ein Bach fließt. Als das Gemäuer baufällig … Weiterlesen

Grundstück: Haftung mit Grenzen

Sonstiger Versicherungsschutz

Immobilieneigentümer sind für die Sicherheit auf ihrem Grund und Boden verantwortlich, nicht aber für die umliegende Gegend. Die Haftung für ihr Grundstück endet also an der Grenze, so die Quintessenz aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt unter dem Aktenzeichen 1 U 195/98. Im vorliegenden Fall verletzte sich ein Spaziergänger durch eine Unachtsamkeit auf einem … Weiterlesen