Hartz IV: Jobcenter muss Mieterhöhung nach Badmodernisierung zahlen
Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Wohnungsmiete nach einer Modernisierung erhöht werden. Bei Hartz IV-Empfängern muss das Jobcenter den Mietzuschlag übernehmen. Selbst wenn die Wohnungsmodernisierung auf Wunsch des Leistungsempfängers erfolgt. So ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG). Vermieter dürfen unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen nach der Modernisierung einer Wohnung oder eines Hauses die Miete erhöhen. Eine solche modernisierungsbedingte Mieterhöhung […] weiterlesen