Abwasserrohre: Nachbarrecht sogar unter der Erde
Ein Grundstückseigentümer verlangte von seinem Nachbarn die Beseitigung der auf seinem Terrain knapp einen Meter unter der Erde verlegten Abwasserrohre von nebenan. Weil dies mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden gewesen wäre, weigerte sich der andere und verwies auf die Duldungspflicht der Kläger nach dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt fand eine pragmatische Lösung. Abwasserrohre […] weiterlesen