Schönheitsreparaturen: Geld zurück
Mieter, die ihre Wohnung ohne vertragliche Verpflichtung beim Auszug renovieren, dürfen ihre Ausgaben vom Ex-Vermieter zurückfordern. Allerdings haben sie dazu höchstens sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses Zeit. Ansonsten sind ihre Ansprüche verjährt. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 195/10. Im Streitfall ließen der Kläger und seine Ehefrau die Wohnung vor […] weiterlesen