Modernisierung: Kein Recht auf detaillierte Informationen

Bauausfuehrung

Viele Mieter tun sich schwer mit einer Modernisierung, weil sie in aller Regel mit Dreck, Lärm und einem anschließend höheren Mietzins verbunden sind. Daher müssen in aller Regel solche Arbeiten spätestens drei Monate vor Beginn angekündigt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell entschieden, dass Vermieter dabei mit Augenmaß vorgehen dürfen.

Konkret: Nicht jede Einzelheit einer beabsichtigten Maßnahme muss angekündigt oder deren Auswirkung beschrieben werden. Der Eigentümer muss den Mieter lediglich informieren, in welcher Weise die Immobilie verändert wird und wie sich das auf den zukünftigen Gebrauch sowie die Miethöhe auswirkt. Es reicht, so die obersten Zivilrichter, wenn sich der Mieter ein „realitätsnahes“ Bild von der Modernisierung machen kann, ein Recht auf detaillierte Informationen über die geplanten Bauarbeiten hat er indes nicht mehr (Az.: VIII ZR 242/10).

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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