Neubau & neues Energiegesetz – Tipps von nowenergy-Experten

Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle neu installierten Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen Foto © R2H_Photography stock adobe

Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle neu installierten Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen Foto © R2H_Photography stock adobe

Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle neu installierten Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen Foto © R2H_Photography stock adobe

Vor wenigen Wochen hat sich die Ampel-Koalition im Rahmen der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf ein Teilverbot für neue Öl- und Gasheizungen geeinigt. Der Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett verabschiedet. In diesem Artikel finden Sie alle notwendigen Details und Ausnahmen für den Heizungstausch ab 2024.

Darum geht es beim neuen Gebäudeenergiegesetz

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Reform des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geplant. Im Rahmen dieser Reform hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 alle neu installierten Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Der Gesetzentwurf wurde am 19. April 2023 vom Bundeskabinett beschlossen und wird nun im Bundestag weiter beraten. Allerdings gibt es noch Spielraum für Anpassungen.

Die Regierung plant, Gas- und Ölheizungen bis zum Jahr 2045 auslaufen zu lassen. Ein striktes Verbot von Gasheizungen ab 2024 wird derzeit jedoch nicht diskutiert. Der Gesetzesentwurf sieht Ausnahme- und Übergangsregelungen vor. Eine unmittelbare Verpflichtung zum Austausch funktionierender Öl- und Gasheizungen nach 2024 besteht nicht.

Die gesetzliche Verpflichtung zum Austausch alter Heizungsanlagen innerhalb von 30 Jahren bleibt jedoch nach § 72 des Gesetzes bestehen. Die im Gesetz genannten Ausnahmen – etwa der Einsatz von Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik – bleiben bestehen.

Für ältere Gasheizungen gibt es Ausnahmeregelungen

Ist die Gas- oder Ölheizung defekt, kann sie repariert und weiter betrieben werden. Ist eine Sanierung der alten Heizungsanlage nicht möglich, kann vorübergehend eine neue oder gebrauchte Öl- oder Gasheizung installiert werden. Nach der neuen Verordnung muss das Provisorium innerhalb von drei Jahren ökologisch nachgerüstet werden. Das bedeutet, dass die Heizungsanlage bis dahin zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Hausbesitzer, die 80 Jahre oder älter sind, sind von der Pflicht zur Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme befreit. Bei einem Defekt der Heizungsanlage können sie wieder eine Öl- oder Gasheizung kaufen. Wird die Immobilie jedoch verkauft oder vererbt, gilt das neue Gesetz. Für Hausbesitzer, die einkommensabhängige Sozialleistungen beziehen, gelten besondere Härtefallregelungen – ebenso für Alteigentümer, die ihre Immobilie vor 2002 bezogen haben.

Was gilt ab 2024? Diese Heizungen müssen in einen Neubau!

Um die Anforderung von 65 % zu erfüllen, kann eine offene Technologie eingesetzt werden, einschließlich verschiedener Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermie, Gleichstromheizung und Biomasse. Auch der Anschluss des Gebäudes an ein Wärmenetz ist möglich. Überdies können ebenso Gas-Hybridheizungen, die Wärmepumpen und Gasheizungen kombinieren, die neue Verpflichtung erfüllen.

Die Nachfrage nach Wärmepumpen ist riesig. Foto: Sevda Ercan /stock adobe

Es ist jedoch wichtig, die zusätzlichen Kosten für die Anschaffung, Wartung und Reparatur von zwei Systemen zu berücksichtigen. Wer sich für eine Wärmepumpe als alleiniges Heizsystem entscheidet, kann Kosten sparen und hat eine zukunftssichere Lösung, da Gasheizungen spätestens ab 2045 verboten sind.

Gasheizungen, die auf Wasserstoff umgerüstet werden können, sind verfügbar, aber Hausbesitzer benötigen einen vollständigen Investitionsplan für Wasserstoffnetze. H2-fähige Gasheizungen müssen bis 2030 mindestens 50% Biomethan und bis 2035 mindestens 65% Wasserstoff enthalten. Da das Heizen mit reinem Wasserstoff möglicherweise nicht wirtschaftlich ist, empfehlen viele Experten den Einsatz eines Hybridsystems. Außerdem gibt es Bedenken hinsichtlich der Verfügbarkeit von Wasserstoff in den kommenden Jahren.

Sollte man sich dieses Jahr noch eine Gasheizung kaufen?

Wenn Sie eine Gasheizung installieren möchten, bevor das neue Gesetz in Kraft tritt, sollten Sie den CO2-Preis langfristig berücksichtigen. Dieser wird im Gebäudesektor bis 2026 schrittweise ansteigen und ab 2027 aufgrund des EU-Emissionshandelssystems voraussichtlich in die Höhe schnellen. Das bedeutet, dass eine Gasheizung in einem Einfamilienhaus 600 bis 800 Euro mehr kosten kann.

Es ist unwahrscheinlich, dass die Gaspreise wieder das Vorkriegsniveau erreichen, da zunehmend teures Flüssiggas als Ersatz für billiges Leitungsgas verwendet wird. Experten raten auch vom Einsatz einer mit grünem Wasserstoff betriebenen Gasheizung ab, da diese im Vergleich zu Wärmepumpen hohe Anschaffungskosten und einen deutlich höheren Stromverbrauch aufweist.

4 Tipps zum Energiesparen von nowenergy

Nowenergy ist ein Anbieter von Strom und Gas und wird immer wieder mit Fragen von Kunden konfrontiert. Zu den angebotenen Dienstleistungen gehören neben der Energieversorgung auch Mobilfunk und DSL. Günstige Konditionen, zuverlässiger Service und die konsequente Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Kunden stehen dabei im Vordergrund. Die Experten von nowenergy haben sinnvolle Tipps zum Thema Energiesparen zusammengestellt:

Tipp 1: In der Küche gibt es verschiedene Möglichkeiten, Energie zu sparen. Eine davon ist, den Backofen mit Umluft zu betreiben, anstatt ihn vorzuheizen. Beim Kochen Töpfe und Pfannen mit Deckeln abdecken, um Energie zu sparen.

Es ist auch sinnvoll, den Herd früher auszuschalten und die Restwärme zu nutzen. Um beim Geschirrspülen und Wäschewaschen Energie zu sparen, sollte man, falls vorhanden, die Ökoprogramme von Geschirrspülern und Waschmaschinen nutzen.

Tipp 2: Heizkörper arbeiten am besten, wenn sie regelmäßig entlüftet und nicht durch Möbel oder Vorhänge verdeckt werden. Schon ein leichtes Absenken der Raumtemperatur kann Energie sparen. Um die Wärme im Raum zu halten, empfiehlt es sich, die Fenster mit Vorhängen oder Jalousien zu verhängen und die Türen gut abzudichten.

Tipp 3: Beim Händewaschen ist Seife auch bei niedrigen Temperaturen wirksam. Außerdem ist es ratsam, wassersparende Wasserhähne und Duschköpfe zu verwenden. Auch der richtige Einsatz der Geschirrspülmaschine kann im Vergleich zum Abwaschen von Hand zu erheblichen Energieeinsparungen führen.Tipp 4: Beim Kauf neuer Haushaltsgeräte sollte man unbedingt auf deren Energieeffizienz. Das EU-Energielabel kann dabei helfen. Außerdem kann man viel Energie sparen, wenn man alte Glühbirnen durch LEDs ersetzt.

Hinweis der Redaktion: Dieser Text enthält Werbung

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