Wenn der Nachbar zur Baumsäge greift: Kein Schadenersatz von der Privat-Haftpflichtversicherung

wub Sturmschaden

Wer zur Baumsäge greift, um den Garten herzurichten, braucht je nach Größe der Gartenbepflanzung einiges an Geschick.Das muss sich auch ein Mann gedacht haben, dessen Pappel nach seinem Angriff mit der Säge auf das Nachbargrundstück fiel und das Dach des Hauses nebenan beschädigte. Den Schadensersatz in Höhe von rund 7.200 Euro sollte anschließend seine Privat-Haftpflichtversicherung übernehmen.

Die weigerte sich mit dem Hinweis, Baumfällen sei eine „ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung“, die keinen Versicherungsschutz genieße. Falsch, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) und stellte sich auf die Seite des Versicherten. Es handele sich bei Gartenarbeiten um normale Arbeiten. Einen daraus resultierenden Schaden muss der Privathaftpflichtversicherer ersetzen (Az.: IV ZR 115/10).

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

 

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