Nachbarrecht: Tief verwurzelt an der Grundstücksgrenze

Bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) schaffte es eine Nachbarstreitigkeit über die Wurzeln eines Kirschbaums. Die waren über die Grundstücksgrenze hinaus gewachsen und hatten Betonplatten auf dem Nachbargrundstück angehoben. Diesen Schaden ließ der so gestörte Grundbesitzer durch einen Gartenbauunternehmer beseitigen und die entsprechenden Stellen neu pflastern.

Die Rechnung über mehr als 1.000 Euro hielt der Nachbar für unangemessen und bekam vor dem BGH recht. Zwar habe der Eigentümer ein Recht darauf, dass die Eigentumsbeeinträchtigung durch die Wurzeln beseitigt werde. Im konkreten Fall hätte es allerdings gereicht, die Platten anzuheben und die darunter liegenden Wurzeln zu kappen (Az.: V ZR 99/03).

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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