Ein Umzug ist der Alptraum vieler Menschen – nicht nur aufgrund des Abbaus aller Möbel und des Transports des kompletten Hausrats, sondern auch wegen der vielen Formalitäten, die damit verbunden sind.
Wer nicht gerade in die direkte Nachbarschaft zieht, hat einiges zu erledigen. Und selbst bei einem Wohnortwechsel innerhalb einer Stadt oder eines Kreises – etwa wenn man beim Umzug Berlin nicht verlässt – bleiben Papierkram und sonstiger Erledigungsstress nicht aus.
Wer es sich etwas einfacher machen will liest hier weiter und hat anschließend eine übersichtliche Liste mit allen zu erledigenden Aufgaben vorliegen.
Umzug erledigt – was nun?
Nach dem Umzug steht erstmal Putzen an. Zunächst sollten die Wohnung bzw. das Haus und der Hausflur gereinigt werden. Zur Reinigung gehören auch das Auswaschen der Schränke und das Auspacken und Spülen des eingewickelten Geschirrs.
Wer mit einem Umzugsunternehmen umgezogen ist, muss eventuelle Schäden sofort beim Unternehmer geltend machen. Dabei gilt der Grundsatz, dass offensichtliche Schäden noch während des Umzugs bemängelt werden sollten, versteckte Schäden können mit einer Frist von sechs Monaten nachgemeldet werden.
Die offensichtlichen Mängel sollte man sich gleich auf den Auftrag vom Kolonnenführer der Umzugsfirma bescheinigen lassen, die versteckten Schäden sollten schriftlich – am besten – mit Fotodokumentation an das Umzugsunternehmen geschickt werden. Umzugsunternehmen sind gegen solche Schäden versichert.
Umzug – was muss ich alles ummelden?
Schauen wir uns im Folgenden einmal etwas genauer an, welche Formalitäten unbedingt zeitnah nach dem Umzug zu erledigen sind. Teilweise bieten auch die Umzugsunternehmen Ummelde-Dienstleistungen an, was z. B. bei einem Seniorenumzug sehr sinnvoll sein kann.
Meldeadresse beim Einwohnermeldeamt / Kfz-Schein & Führerschein
Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt ist möglichst sofort vorzunehmen. Dafür gilt eine Frist von sieben Werktagen, bei dieser Gelegenheit sollten auch der Kfz-Schein und der Führerschein umgeschrieben werden. Während die normale Ummeldung für die Familie kostenlos ist, kostet das Umschreiben des Fahrzeugscheins Gebühren, die sofort zu entrichten sind. Dies gilt auch für den Führerschein.
Post / Telefon / Internet / Strom
Bei der Post sollte ein Nachsendeauftrag geschaltet werden, dieser war früher kostenlos und gehörte zum Service der Post, heute werden dafür ebenfalls Kostenbeiträge erhoben. Schon im Vorfeld des Umzugs sollte man sich um Telefon und Internet bemüht haben, damit keine zu lange Zeit zu überbrücken ist. Und auch der Stromanbieter muss zeitnah gewechselt bzw. umgemeldet werden.
Versicherungen & Banken
Damit ein übergangsloser Versicherungsschutz besteht, müssen Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz-Versicherung und alle anderen Versicherungen sowie Banken und Kreditkartenanbieter über den Umzug informiert werden. Meist reicht hierfür ein einfacher Anruf aus.
Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger / Finanzamt
Falls der bisherige Arbeitgeber bestehen bleibt, müssen dieser und evtl. die zuständigen Sozialversicherungsträger sowie das Finanzamt informiert werden, damit Lohnbescheinigungen und andere Dokumente auch künftig korrekt ausgestellt werden können.
GEZ (ARD/ZDF Rundfunkbeitrag)
Früher GEZ, heute „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ – welcher Name auch immer gerade aktuell ist, der Rundfunkbeitrag muss gezahlt werden. Damit das reibungslos geht, ist die Adresse entsprechend zu aktualisieren.
Kita, Schule, Universität & öffentliche Leistungen
Wer Leistungen der öffentlichen Hand erhält, muss sich auch bei diesen Behörden anmelden. Insbesondere dann, wenn die Stadt und damit die Zuständigkeit gewechselt hat. Unter diese öffentlichen Leistungen fallen ferner auch Schulen und Universitäten sowie der Kindergarten für die Kleinsten.
Abonnements und Mitgliedschaften
Was oft vergessen wird sind Abos und Mitgliedschaften in Fitnessstudios, Vereinen etc. Häufig ist es erforderlich, Verträge am alten Wohnort zu beenden und sich am neuen Ort wiederum neu anzumelden. Damit beginnt man am besten schon vor dem Umzug.
Hausarzt und andere medizinische Einrichtungen / Haustierregister
Falls erforderlich, müssen auch Ärzte und andere medizinische Einrichtungen über den Wohnortwechsel informiert werden. Gleiches gilt für Hunde. Diese müssen bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (alter und neuer Wohnort) ab- und angemeldet werden, damit die Hundesteuer korrekt berechnet und erhoben werden kann. Andere Haustiere wie Katzen oder Kleintiere sind hiervon nicht betroffen.
Freunde und Familie informieren
Auch Freunde und Verwandte sollte man, wenn dies nicht bereits im Vorfeld geschehen ist, über den Umzug informieren und so bald wie möglich die neue Anschrift und geänderte Kontaktdaten mitteilen. Am leichtesten gelingt dies übrigens, wenn man einfach mal alle zu einer „Umzugsparty“ einlädt, vielleicht im Sommer mit einem zünftigen Gartenfest bzw. zum Grillen. Das macht Spaß und es muss nicht jeder einzeln informiert werden.
Übrigens: Bei vielen der hier aufgezählten Formalitäten besteht die Möglichkeit, Änderungen auch online vorzunehmen oder in Auftrag zu geben. Das geht viel einfacher und schneller, als die Einrichtungen anzurufen (oft hängt man als Kunde hier lange in der Warteschleife) oder gar persönlich vorzusprechen.
Es lohnt also, möglichst schon vor dem Umzug solche Online-Änderungsmöglichkeiten der einzelnen Einrichtungen zu recherchieren und in seine Liste einzutragen. Teilweise lassen sich die Änderungen auch vormerken, so dass nach dem Umzug gar nichts mehr getan werden muss.
Fazit
Das waren die wichtigsten Formalitäten, die es nach einem Umzug zu erledigen gilt. Natürlich lebt jeder sein individuelles Leben und nicht jeder hier aufgezählte Punkt trifft für jeden Umziehenden gleichermaßen zu. Es gilt daher also, die Liste entsprechend auf die persönlichen Bedürfnisse und Voraussetzungen anzupassen. So wird nichts vergessen und die notwendigen Änderungen gehen schnell von der Hand.