Mieterschutz: Piratenflagge erlaubt

Kindliche Fensterdekoration ist nicht immer hübsch anzuschauen. Das jedenfalls empfand ein Vermieter mit Blick auf den als Piratenfahne gestalteten Fenstervorhang seiner Mieterin.

Seinem Verlangen, den Totenkopf zu entfernen, weil er andere Mietinteressenten abschrecken könnte, kam die Mieterin nicht nach. Der Streit endete vor dem Landgericht (LG) Chemnitz. Die LG-Richter urteilten, dass die Interessen des Vermieters durch die Kinderfahne nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden. Die Flagge sei als Kinderspielzeug erkennbar und außerdem nicht besonders aggressiv gestaltet. Die Piratenflagge aus dem Film „Fluch der Karibik“ darf weiter im Fenster hängenbleiben

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