Bauförderung in Berlin: Diese Programme stehen Ihnen zur Auswahl!

Die Bauförderung in der Bundeshauptstadt Berlin ist oft sehr lukrativ.

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Sie wohnen in der Bundeshauptstadt? Dann schauen Sie sich in diesem Fall unbedingt auch die vielen Möglichkeiten an, die die Bauförderung in Berlin anbietet.

Die Investitionsbank Berlin (IBB) stellt zahlreiche Förderprogramme zur Verfügung, die die KfW-Förderung unterstützen und ausbauen. Doch welche Programme sind das und was hat es mit deren Besonderheiten auf sich? Diese Förderung kann gut mit den niedrigen Baugeldzinsen kombiniert werden.

Förderprogramm IBB Förderungsergänzungsdarlehen

Das IBB Förderungsergänzungsdarlehen kann immer dann in Anspruch genommen wird, wenn Sie bereits eine Förderung beantragt haben und weitergehenden Kapitalbedarf aufweisen. In diesem Fall erhalten Sie ein vergünstigtes Darlehen bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs. Der Zinssatz liegt unter dem Marktniveau, wird jedoch individuell berechnet.

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Die aktuellen Konditionen und Zinssätze können Sie hier in Erfahrung bringen.

Was wird genau gefördert?

Über das Förderprogramm haben Sie die Möglichkeit, Finanzierungslücken bei der Beantragung aktueller Förderprodukte zu schließen. Darüber hinaus erhalten Sie das Darlehen jedoch auch, wenn Sie Anschlussfinanzierungen bei IBB-Förderungen benötigen oder nach einer Erbschaft sowie Scheidung eine Neustrukturierung der Förderung benötigen. Grundsätzlich erstreckt sich die Förderung also auf sehr viele Bereiche des Bausektors.

Welche Voraussetzungen bringt das Förderprogramm IBB Ergänzungsdarlehen mit sich?

Da das IBB Förderungsergänzungsdarlehen eine bereits beantragte Förderung voraussetzt, gelten logischerweise die Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms. Darüber hinaus sind folgende Aspekte wichtig:

  • Die Finanzierung des Bau- oder Kaufvorhabens wird über bankübliche Sicherheiten besichert
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens einzureichen
  • Rechnungen über förderfähigen Maßnahmen müssen unbar bezahlt und die Belege aufbewahrt werden

Förderprogramm IBB Wohnraum modernisieren

Wenn Sie Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem Eigenheim anstreben, können Sie mit dem Förderprogramm IBB Wohnraum modernisieren eine attraktive Unterstützung erhalten. Die Förderung beläuft sich auf ein vergünstigtes Darlehen bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Sie müssen dabei übrigens keinen KfW-geprüften Energieeffizienz-Experten einbinden und können die Förderung flexibel mit anderen Förderprodukten kombinieren.

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Die aktuell gültigen Konditionen und Zinssätze sind hier zu finden.

Was wird genau gefördert?

Mit dem Förderprogramm IBB Wohnraum modernisieren können Sie sämtliche Modernisierungsmaßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, Reduzierung von Barrieren, allgemeine Instandsetzung und Modernisierung sowie Erweiterung finanzieren. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Maßnahmen zur Wärmedämmung
  • Erneuerung der Heizungstechnik
  • Einbau von Treppenliften
  • Erneuerung der Sanitäranlagen und der Wasserversorgung
  • Baumaßnahmen zum Lärmschutz
  • Behebung von Wasserschäden im Keller
  • Erweiterung des Wohnraums durch einen Anbau

Welche Voraussetzungen bringt das Förderprogramm IBB Wohnraum modernisieren mit sich?

Das Förderprogramm IBB Wohnraum modernisieren ist recht offengehalten, bringt aber trotzdem einige Bedingungen mit sich:

  • Die zu modernisierende Immobilie muss sich in Berlin befinden
  • Alle geplanten Maßnahmen müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen entsprechen
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind hierbei ausgeschlossen
  • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden (Planungs- und Beratungsleistungen sind davon ausgenommen)

Förderprogramm IBB Genossenschaftsförderung – Anteilserwerb

Das Förderprogramm richtet sich an Personen, die gerne eine Wohnung in Berlin beziehen möchten, dafür aber erst Genossenschaftsanteile erwerben müssen. Hierbei wird ein zinsloses Darlehen zwischen 2.000 und 50.000 Euro vergeben, um die geforderten Geschäftsanteile zu kaufen.

Die aktuellen Konditionen und Zinssätze finden Sie hier.

Was wird genau gefördert?

Sie können über das Förderprogramm den Kauf von Genossenschaftsanteilen einer eingetragenen Wohnungsgenossenschaft oder einer Genossenschaft in Gründung finanzieren. Neben dem Erwerb des Geschäftsanteils kommt auch eine projektbezogene Beteiligung infrage.

Welche Voraussetzungen bringt das Förderprogramm IBB Genossenschaftsförderung – Anteilserwerb mit sich?

Wenn Sie die Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) gemäß §27 Absatz 2 WoFG sein. Die Einkommensgrenze darf dabei maximal um 80% überschritten werden. Darüber hinaus gelten folgende Bedingungen:

  • Jeder Haushalt kann die Förderung nur einmal und nur für den erstmaligen Bezug einer Wohnung in Berlin beantragen
  • Der Einzug in die Wohnung muss spätestens 6 Monate nach Abschluss des Darlehensvertrags erfolgen (bei Neubau spätestens 6 Monate nach Bezugsfertigkeit)

Förderprogramm HeiztauschPLUS

Das Förderprogramm HeiztauschPLUS bietet Ihnen die Möglichkeit, für den Austausch und die damit verbundene Modernisierung ihrer Heizungsanlage einen attraktiven Zuschuss bis 5.250 Euro zu erhalten. Die genaue Höhe des Zuschusses wird von der jeweilige Wohnsituation und der gewählten Heizungsform beeinflusst.

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Was wird genau gefördert?

Die Förderung bezieht sich sowohl auf Beratungsleistungen als auch auf den Austausch der Heizungsanlage und die Kopplung der Anlage mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe.

Dabei kommen folgende Heizungstypen für den Zuschuss infrage:

  • Gaskessel auf Basis von Brennwerttechnik (wird nur bei Kopplung mit Wärmepumpe oder Solarkollektoranlage gefördert)
  • Wärmepumpen
  • Holzpelletkessel und Holzhackschnitzelheizung
  • Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
  • Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung oder zur Raumheizung (oder kombiniert)
  • Brennstoffzellenheizung
  • Anschluss an effiziente Fernwärme

Bei Fernwärme und Gasheizungen fällt der Zuschuss mit 1.000 Euro geringer als bei allen anderen Varianten (3.500 Euro). Zusätzlich erhöht sich der Zuschuss um 500-1.000 Euro, wenn solare Brauchwassererwärmung (Solarthermie) oder eine Heizungsunterstützung durch eine Wärmepumpe installiert wird.

Welche Voraussetzungen bringt das Förderprogramm HeiztauschPLUS mit sich?

Die Zuschussförderung über das Programm HeiztauschPLUS richtet sich an Eigentümer von Ein und Zweifamilienhäuser sowie an Wohneigentümergemeinschaften. Gebäude dürfen dabei jedoch 20 Wohneinheiten nicht überschreiten. Zusätzlich gelten folgende Bedingungen:

  • Gebrauchte Anlagen und Prototypen unterliegen nicht der Förderung
  • Eigenbauanlagen werden nicht gefördert
  • Das Vorhaben darf erst beginnen, wenn der Zuschuss zugesagt wurde
  • Die Förderung gilt nur für den Austausch veralteter Systeme
  • Der Austausch muss durch einen Fachbetrieb erfolgen

Förderprogramm EnergiespeicherPLUS

Mit dem Förderprogramm EnergiespeicherPLUS fördert die IBB die Anschaffung und Installation von netzdienlichen und sekundären Stromspeichern. Dabei wird ein Zuschuss bis zu 15.000 Euro gewährt, der jedoch abhängig von der jeweiligen Speicherkapazität ausfällt.

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Was wird genau gefördert?

Die Förderung umfasst die Installation eines Stromspeichers. Es muss zwar gleichzeitig eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen werden, jedoch wird deren Anschaffung mit diesem Programm nicht gefördert. Lediglich die Erweiterung einer bereits bestehenden Photovolatikanlage (älter als 12 Monate) ist in diesem Programm förderfähig.

Die Förderung des Energiespeichers erfolgt technologieoffen, so dass folgende Systeme für einen Zuschuss infrage kommen:

  • Batteriespeicher
  • Salzwasserbatterien
  • Redox-Flow-Systeme
  • Wasserstoffspeichersysteme mit Elektrolyseur und Brennstoffzelle

Verfügt der Speicher über eine prognosebasierte Betriebsstrategie, wird der Zuschuss zusätzlich aufgestockt.

Welche Voraussetzungen bringt das Förderprogramm EnergiespeicherPLUS mit sich?

Die Hauptbedingung für eine Förderung über das Programm EnergiespeicherPLUS besteht darin, dass gleichzeitig eine Photovolatikanlage installiert oder eine bestehende erweitert werden muss. Zusätzlich gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Verhältnis von Nennleistung der neu zu errichtenden Photovoltaikanlage zur nutzbaren Speicherkapazität muss mindestes 1,2 Kilowatt peak (kWp) je 1 Kilowattstunde (kWh) betragen
  • Ausnahmen gelten nur für sehr große Stromspeicher, die auch für Elektromobilität genutzt werden
  • Prototypen, Eigenbausysteme oder gebrauchte Speicher sind nicht förderfähig
  • Das Speichersystem muss netzdienlich sein
  • Das Speichersystem muss eine vom Hersteller garantierte Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von 10 Jahren aufweisen

Förderprogramm GründachPLUS

Das Förderprogramm GründachPLUS fördert die Begrünung von Dachflächen durch einen entsprechenden Zuschuss. Dieser beträgt bis zu 10.000 Euro für die Planungsarbeiten (maximal 50% der förderfähigen Kosten) und bis zu 60.000 Euro für Material und Ausführung (maximal 75% der förderfähigen Kosten). Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über das das Green Roof Lab besonders innovative Ideen mit 100% der Material- und Ausführungskosten zu fördern – hier findet jedoch eine Einzelfallentscheidung statt.

Die aktuellen Konditionen und Zinssätze finden Sie hier.

Was wird genau gefördert?

Förderfähig sind hierbei neben den Planungskosten (durch externe Berater) für die Dachbegrünung auch die Material- und Ausführungskosten. Im Fördermodul Green Roof Lab geht es um besonders experimentelle und innovative Dachbegrünungsprojekte, die gemeinwohlorientiert sind und Vorbildcharakter haben.  

Welche Voraussetzungen bringt das Förderprogramm GründachPLUS mit sich?

Damit Sie eine Dachbegrünung über dieses Förderprogramm mitfinanzieren können, müssen die Maßnahmen den technisch-fachlichen Maßgaben der Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. entsprechen.

Zusätzlich gelten folgende Bedingungen:

  • Die Fertigstellungspflege muss durch einen Vertrag mit einem Fachunternehmen nachgewiesen werden
  • Die Anlage muss mindestens 10 Jahre in gepflegtem und funktionsfähigem Zustand gehalten werden
  • Die Immobilie muss sich im vorgesehenen Berliner Fördergebiet befinden

Bauförderung in Berlin: Viele Vorteile nutzen!

Die Bauförderung in Berlin bietet Ihnen viele spannende Möglichkeiten, rund um Ihre Immobilie oder Ihr Immobilienvorhaben attraktive Förderungen zu realisieren. Neben Aufstockungen bekannter KfW-Programme geht die Investitionsbank Berlin (IBB) mit einigen Zuschussprogrammen zudem einen Sonderweg, der bestimmte Vorhaben besonders attraktiv macht. Nutzen Sie diese Möglichkeiten und freuen Sie sich schon bald auf Ihr vollsaniertes Eigenheim!

Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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