Für Mieter, die gleich mehrere Haustiere in der Wohnung halten, ist das Vorhandensein einer Privaten Haftpflichtversicherung kein Freibrief. Denn teure Schäden, die zum Beispiel durch Katzenurin verursacht werden, übernimmt die Privathaftpflicht in der Regel nicht. Dies zeigen gleich zwei Urteile von Oberlandesgerichten. Der eine der beiden Fälle wurde vor dem Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken verhandelt. Eine […] weiterlesen