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Nachbarschaftshilfe: Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nach tödlichem Unfall?

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Nachbarschaftshilfe: Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nach tödlichem Unfall?

Nachbarschaftshilfe: Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nach tödlichem Unfall?

Steht Nachbarschaftshilfe unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Darüber entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG) unter dem Aktenzeichen L 3 U 355/10.

Geklagt hatte die Witwe eines pensionierten Malers, der bei dem Versuch, die Dachrinne seines Nachbarn zu streichen, tödlich verunglückt war. Die Klägerin verlangte vom zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Geld. Der weigerte sich zu zahlen. Die LSG-Richter entschieden:

Geht Nachbarschaftshilfe über den Rahmen üblicher Gefälligkeiten hinaus und hat für den Unterstützung empfangenden Nachbarn einen wirtschaftlichen Wert, so stehen diese Arbeiten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach Ansicht des Gerichts konnte die Witwe daher Geld aus der gesetzlichen Unfallversicherung verlangen, weil ihr verstorbener Mann beschäftigungsähnlich gehandelt hatte.

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

 

Siehe auch  Bei Einbruch: Was die Hausratversicherung leisten muss

 

 

Verfasst von Antje Schweitzer

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