Ökologisch orientierte Bauherren und Hausbesitzer schonen die Umwelt und werden dafür vom Staat belohnt. Doch manchmal hat ihre an sich vorbildliche Haltung auch Schattenseiten. Nämlich sobald es Nachbarschaftsstreit um die Ausrichtung einer Solaranlage geht.
So geschehen in einem Streitfall um eine Solaranlage, den das Landgericht (LG) Heidelberg unter dem Aktenzeichen 3 S 21/08 zu entscheiden hatte. Die Reflektoren der Solaranlage waren offeenbar so ungünstig ausgerichtet, dass sie den Kläger auf seiner Terrasse blendeten. Darin sah er eine erhebliche Beeinträchtigung.
Der Nachbar konterte, es handele sich hierbei um ein Naturereignis und sei daher zumutbar. Die Heidelberger LG-Richter widersprachen. Sie stellten fest, es handele sich um eine wesentliche Beeinträchtigung, so dass der Hausbesitzer seine Solaranlage neu ausrichten muss.
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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.