Nachbarrecht: Lästiger Ofengeruch

grillen

Auch wenn es moderne Haustechnik gibt, dürfen Eigenheimbesitzer einen Holzofen zum Heizen des Hauses benutzen. Der Nachbar muss den Ofengeruch hinnehmen.

Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz unter dem Aktenzeichen 1 A 10876/09. Der klagende Nachbar hatte verlangt, dass der Ofen stillgelegt und der Ofengeruch somit verhindert wird. Die Richter entschieden dagegen, da der Ofen den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Für den Schutz vor lästigen Gerüchen muss der Kläger selbst sorgen.

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

 

 

 

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