Nachbarrecht: Störende Altglascontainer

Schiedsmann

Kündigung: Abgemahnt

Kündigung: Abgemahnt

Wer in der Nähe von Altglascontainern wohnt, muss als Nachbar den Lärm, den der Einwurf von Flaschen verursacht, hinnehmen. Jedenfalls kann er nicht von der Gemeinde verlangen, dass die Recycling-Behälter entfernt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz hervor.

Der klagende Nachbar hatte sich zudem über den an den Altglascontainern angebrachten Hinweis auf die Einwurfzeiten beklagt. Dieser sei viel zu lasch, weil zu freundlich formuliert. Die Verwaltungsrichter sahen das anders: Ob die Gemeinde freundlich oder streng formuliere, sei ihre Angelegenheit. Entscheidend sei, dass ein Hinweis auf die Einwurfzeiten, die für die Altglascontainer gelten, angebracht sei (Az.: 8 A 10357/10)

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

 

 

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