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Nachbarrecht: Nächtlicher Lärm durch Bäckerei

Schiedsmann

Kündigung: Abgemahnt

Kündigung: Abgemahnt

Ein kurzer Weg zum Bäcker garantiert zwar warme Brötchen zum Frühstück. Wer aber in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Bäckerei wohnt, muss mit nächtlichem Lärm rechnen. Er braucht allerdings nicht alles hinzunehmen, wie eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz zeigt.

Der Fall: Nach einer Beschwerde durch einen Nachbarn verhängte das zuständige Amt gegen die Bäckerei die immissionsschutzrechtliche Anordnung, von 22 Uhr bis 6 Uhr einen Lärmpegel von 45 Dezibel und kurzzeitige Geräuschspitzen von 65 Dezibel nicht zu überschreiten. Das wollte der Inhaber der Bäckerei nicht akzeptieren, er suchte vor Gericht vorläufigen Rechtsschutz und scheiterte. Nach Meinung des Gerichts sei es angesichts der Lage des Betriebs und der unmittelbar benachbarten Wohngebäude offensichtlich, dass es zwangsläufig zu unzulässigen Immissionen komme. Die behördliche Anordnung sei offensichtlich rechtmäßig und daher zu akzeptieren (Az.: 1 L 123/10.KO).

 

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

 

Siehe auch  Nachbarn: So vermeiden Sie Streit und Ärger

Verfasst von Antje Schweitzer

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