Kinder drücken sich häufig etwas lautstärker aus als Erwachsene. Daher musste sich einmal mehr ein Gericht um die Klage verärgerter Zeitgenossen kümmern, denen die gut vernehmbare Spielfreude einiger Kinder zu viel wurde. Das Amtsgericht München sollte die Eltern der spielenden Kinder dazu verpflichten, ihrem Nachwuchs Einhalt zu gebieten und so die Lärmbelästigung in Grenzen zu halten.
Letztlich stellte sich heraus, dass die Kinder wohl doch nicht so laut waren wie von den Klägern behauptet. Die angeblich unerträgliche Lärmbelästigung war nach Meinung der Münchener Richter lediglich „ortsüblich“. Deshalb brauchten die Eltern ihren Nachwuchs nicht an die kurze Leine zu nehmen (Az.: 261 C 6297/00).
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