Lärmbelästigung durch spielende Kinder erlaubt

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Lärmbelästigung durch spielende Kinder erlaubt

Lärmbelästigung durch spielende Kinder erlaubt

Kinder drücken sich häufig etwas lautstärker aus als Erwachsene. Daher musste sich einmal mehr ein Gericht um die Klage verärgerter Zeitgenossen kümmern, denen die gut vernehmbare Spielfreude einiger Kinder zu viel wurde. Das Amtsgericht München sollte die Eltern der spielenden Kinder dazu verpflichten, ihrem Nachwuchs Einhalt zu gebieten und so die Lärmbelästigung in Grenzen zu halten.

Letztlich stellte sich heraus, dass die Kinder wohl doch nicht so laut waren wie von den Klägern behauptet. Die angeblich unerträgliche Lärmbelästigung war nach Meinung der Münchener Richter lediglich „ortsüblich“. Deshalb brauchten die Eltern ihren Nachwuchs nicht an die kurze Leine zu nehmen (Az.: 261 C 6297/00).

 

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

 

 

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