Nachbarn: Hundsgemeine Angelegenheit

schaeferhunde

Gegen seinen Nachbarn, der sechs Hunde hielt, wollte ein Mann vorgehen. Er verlangte von der Bauaufsichtsbehörde, dem Nachbarn die Hundehaltung wegen erheblicher Lärm- und Geruchsbelästigung zu untersagen. Das lehnten die Amtsvertreter ab. Mit seiner anschließenden Klage scheiterte der Mann sowohl vor dem Verwaltungsgericht Koblenz als auch in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Als Inhaber … Weiterlesen

Wenn die Nachbarn zur Säge greifen…

engel

Grün kennt keine Grundstücksgrenzen. Schert sich der Eigentümer nicht um den Zuwachs,  greifen Nachbarn gern mal zur Säge. Was jedoch nur in Grenzen erlaubt ist. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) dürfen Nachbaren überhängende Zweige stutzen, sofern der Eigentümer selbst keinen Finger krümmt. Doch die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm wiesen in einer Entscheidung unter dem Aktenzeichen … Weiterlesen

Dürfen Rasen-Roboter fast den ganzen Tag mähen?

rasen roboter

R2D2 arbeitet immer häufiger in unseren Gärten. Leider hat aber auch Zoff am Zaun besonders in dicht besiedelten Gegenden ganzjährig Konjunktur. Smarte Haustechnik wie ein Rasen-Roboter steigert neben Altbekanntem wie qualmenden Kaminen, lärmenden Laubbläsern und fallenden Blättern ebenfalls die nachbarliche Gereiztheit. So geschehen in einem Fall, in dem zwei Nachbarn  vor dem Amtsgericht (AG) Siegburg … Weiterlesen

Gefahren auf dem Nachbargrundstück: Eigentümer muss nicht haften

spielende kinder

Kinder, die ihre Umwelt erkunden, können Gefahren oft nicht richtig einschätzen. Das gilt auch für Gefahren, die vom Nachbargrundstück ausgehen. So geschehen auch in einem Fall, den das Landgericht (LG) Coburg unter dem Aktenzeichen 21 O 609/10 zu entscheiden hatte. Der Sachverhalt: Ein zum Unfallzeitpunkt sechsjähriges Mädchen hatte sich an die Eisenstange einer Grundstücks-Umzäunung gehängt … Weiterlesen

Überwuchs: Schranke für Stutzer an der Grundstücksgrenze

herbst

Weil mancher Eigentümer sich wenig um den Überwuchs seiner Bäume und Sträucher schert, greifen genervte Nachbarn gern einmal zum Werkzeug. Doch Vorsicht: Zwar erlaubt der Gesetzgeber nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dass der Nachbar Überhängendes stutzt, vorausgesetzt der Besitzer des Grüns ist nicht bereit, einen Finger zu krümmen. Doch die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm … Weiterlesen