Pfusch am Bau: Ausgleich für Wertverlust
Handwerker, die fehlerhaft gearbeitet haben, müssen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart nicht nur den Pfusch beseitigen, sondern auch Schadenersatz für einen möglichen Wertverlust des Hauses leisten. Dies geht aus einer Entscheidung des Stuttgarter OLG unter dem Aktenzeichen 12 U 74/10 hervor. Im konkreten Fall ging es um das Dach eines Neubaus, das bereits … Weiterlesen …