Tipps zum Bauantrag

Beim Hausbau ist ein Bauantrag unerlässlich.

Beim Hausbau ist ein Bauantrag unerlässlich.

Beim Hausbau ist ein Bauantrag unerlässlich.

Der Bauantrag ist hierzulande eine wichtiges bürokratische Instrument, mit dem darüber von Seiten der zuständigen Behörde entschieden wird, ob (und wenn ja – wie) etwas gebaut oder angebaut werden darf.

Insbesondere für private Hausbauer ist die Baugenehmigung nicht nur wichtig, sondern auch manchmal tückisch – gut beraten ist also jeder, der weiß, was es zu beachten gilt.

Als Bauherr in der Pflicht, einen Bauantrag zu stellen

Sämtliche Einzelheiten eines Bauvorhabens werden in Deutschland durch die Bauordnung sowie die Bauvorlagenverordnung geregelt. Diese sind an das jeweilige Bundesland gekoppelt und somit nicht bundesweit einheitlich, weshalb der Bauantrag in der Regel bei der zuständigen örtlichen Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung (respektive unterste Baubehörde) eingereicht werden muss, und zwar schriftlich. Dies gilt für gewerbliche Objekte ebenso wie bei der privaten Planung eines Hausbaus.

Hierbei gilt, dass Sie z. B. in Bayern den Antrag bis spätestens acht Tage vor dem Sitzungstermin eingereicht haben müssen. Wichtige Fragen können bereits vorab in einer sogenannten Bauvoranfrage gestellt werden. Ein sogenannter bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser ist für nahezu jeden Bauantrag notwendig. Hierbei handelt es sich in der Regel um einen Architekten oder Bauingenieur. Er ist am Ende nicht nur für die Qualität des Entwurfes verantwortlich, sondern auch dafür, dass alle Unterlagen vollständig sind. Seine Verantwortlichkeit liegt außerdem darin, dass seine Entwürfe den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Welche Unterlagen bedarf es fĂĽr einen Bauantrag?

Für die Baugenehmigung eines Hausbaus sind eine Reihe von Unterlagen einzureichen (Bauvorlagen). In der Regel handelt es sich dabei um den ausgefüllten Bauantrag der jeweils zuständigen Behörde, um die Bauzeichnungen, einen Lageplan, eine schriftliche Baubeschreibung, eine Berechnung der bebauten Fläche, einen Entwässerungsplan sowie technische Nachweise (Statik, Schallschutz, Wärmeschutz etc.).

Wenn Sie statt eines privaten Hausbaus ein Gewerbeobjekt planen, ist außerdem eine Betriebsbeschreibung erforderlich. Diese muss die Tätigkeit des Betriebs, den Betriebsablauf sowie die Anzahl der Beschäftigten beinhalten. Die jeweilige Landesverordnung regelt neben den allgemein genehmigungspflichtigen Bauvorhaben auch eine Zahl an genehmigungsfreien Bauvorhaben, zu denen bspw. auch der Hausbau auf einem amtlichen Bebauungsplan oder Erschließungsplan zählt, oder ein Bauvorhaben geringeren Umfangs (etwa ein fundamentloses kleines Gartenhäuschen).

Bauanträge im Detail

Wer bauen möchte, muss seinen Bauantrag in der Regel in mehrfacher Ausführung einreichen. Beim privaten Hausbau reicht eine zweifache, bei gewerblichen wird eine dreifache Ausführung verlangt. Der Lageplan muss in einem bestimmten Maßstab (meist 1:1000) vorliegen, sämtliche Nachweise ebenfalls doppelt (bzw. dreifach). Gleiches gilt für Grundrissen und Beschreibungen, lediglich die „kleinen“ Nachweise reichen einfach. Allerdings sollten Sie sich auch hier vorab informieren, da nicht jedes Bundesland und nicht jedes Antragsverfahren die gleichen Auflagen stellt.

Auf keinen Fall dürfen Sie vor Einreichung vergessen zu kontrollieren, ob der Bauvorlageberechtigte sämtliche Bauunterlagen unterzeichnet hat, da sonst keine Baugenehmigung erteilt werden kann. Ebenfalls keine Baugenehmigung erhalten Sie, bzw. die Baugenehmigung wird Ihnen wieder entzogen, wenn Sie während des Baus von den eingereichten Rahmenbedingungen abweichen. Dies wird regelmäßig durch die Behörden kontrolliert. Die Verantwortung einer korrekten Bauausführung wie in der Baugenehmigung erteilt obliegt bei Ihnen als Bauherr sowie dem Planfertiger.

Fallstricke des Bauantrags

Insbesondere beim Hausbau erlebt man es immer wieder, dass Baugenehmigungen nicht erteilt oder wieder entzogen werden, weil Kleinigkeiten dem Erscheinungsbild der Gemeinde oder der Siedlung schaden. Hier ist Vorsicht geboten. Informieren Sie sich vorab, ob es Vorschriften bspw. für die Fassadenfarbe gibt. Auch allzu abstrakte „Architektenhäuser“ werden gerne aus ähnlichen Gründen abgelehnt.

Die Gemeinde regelt außerdem, ab welcher Größe und materiellen Voraussetzungen ein Bauantrag nötig ist oder nicht. Häuschen aus Holz, ohne Fundament und unter 4x4x4 Metern Raumvolumen sind in der Regel genehmigungsfrei – erkundigen Sie sich dennoch. Denn häufig ist bereits das Baumaterial ausschlaggebend oder der Verwendungszweck. Der Umfang der nötigen Unterlagen für eine Baugenehmigung eines Gartenhäuschens ist indes nicht unbedingt immer maßgeblich geringer als bei einem dreistöckigen Hausbau, weshalb Vorabinformationen stets anzuraten sind.

In jeder Stadt oder Gemeinde gibt es für erste Vorabinformationen bzgl. eines Bauvorhabens eine passende Abteilung der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Dort können Sie mit Ihrem Anliegen vorstellig werden, den nötigen Umfang an Unterlagen bzw. deren Vollständigkeit erfragen und erste, grundlegende Fragen klären. Nutzen Sie diese Möglichkeit unbedingt – sie kann Ihnen viel Ärger, spätere Laufereien und aufkommende Hektik bei Ihrem Hausbauprojekt ersparen.

Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die fĂĽr den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie fĂĽr die Richtigkeit ĂĽbernommen. Die AusfĂĽhrungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert