Mit „Wohnen im Grünen“ verbinden Bauherren im Allgemeinen auch ein ruhiges Zuhause. Leider kommt es da nicht selten zu herben Enttäschungen. Wann ein Bebauungsplan wegen Lärms unzulässig sein kann, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geklärt.
Der Fall: Weil der Bebauungsplan für ein reines und allgemeines Wohngebiet der Stadt Karlsruhe ein Gebiet in unmittelbarer Nähe einer stark befahrenen Kreisstraße und einer Autobahn umfasste, schritt eine Grundstückseigentümerin aus der unmittelbaren Nachbarschaft zum vorgesehenen Baugebiet mit der Einleitung eines Normenkontrollverfahrens zur Tat. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärte daraufhin den Bebauungsplan für unwirksam, weil die Stadt in ihrer Planung für die vorliegende Lärmproblematik keine hinreichenden Lösungen vorgesehen hatte (Az.: 5 S 884/09).
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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.