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Heimwerker: Mehr Rechte für Baumarktkunden

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Reklamation: Anruf beim Baumarkt und Geld zurück.

Reklamation: Anruf beim Baumarkt und Geld zurück.

So mancher Hausherr kauft die nötigen Materialien für Verschönerungs- und Modernisierungsarbeiten zu Hause im Baumarkt vor Ort ein. Stellte sich während der Verarbeitung heraus, dass die Materialien mangelhaft waren, wurde es bisher immer ärgerlich für den Kunden. Jetzt haben Heimwerker als Baumarktkunden mehr Rechte, so die Quintessenz aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

In einem solchen Fall hat der Käufer nämlich nach deutschem Kaufrecht nur Anspruch auf eine Ersatzlieferung. Die Ausgaben für den Ausbau der fehlerhaften Ware und den Einbau der Ersatzware gingen zulasten des Käufers. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter dem Aktenzeichen C-65/09 haben Baumarkt-Kunden künftig mehr Rechte. Danach muss der Verkäufer seinem Vertragspartner auch die Ausbau- sowie die erneuten Einbaukosten im Zusammenhang mit der mangelhaften Ware ersetzen. Geklagt hatte ein Kunde, der erst nach dem Einbau von rund zwei Dritteln der von ihm gekauften Fliesen Schattierungen auf deren Oberfläche festgestellt hatte. Bestellt hatte er aber polierte Bodenfliesen. Der Verkäufer wies eine entsprechende Mängelrüge zurück. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall an den EuGH weitergeleitet hatte, gab dieser dem Käufer recht. Händler müssen demnach bei mangelhafter Ware jetzt auch die Folgekosten für Handwerker übernehmen.

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

Verfasst von Antje Schweitzer

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