Ein Hausbesitzer kann den Anschluss an das Abwasser nicht verweigern, falls die Gemeinde dies verlangt.
Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz unter dem Aktenzeichen 1 K 979/10.KO hervor. Geklagt hatte eine Hausbesitzerin, die am Ortsrand wohnte und das Abwasser weiterhin in einer Sickergrube sammeln wollte. Die Anschlusskosten in Höhe von mehr als 11.000 Euro seien unzumutbar, so ihre Begründung für die Verweigerung. Die Richter stellten sich auf die Seite der Kommune: Die dürfe den Anschluss verlangen und entscheiden, welche Technik hierfür zum Einsatz komme. Der Hauseigentümer müsse sich dementsprechend fügen.
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