Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen: Viel Wind um Lärm

Windrad

Windkraftanlagen verursachen oft Lärm. Wie viel davon sich Anwohner gefallen lassen müssen, hängt hauptsächlich davon ab, ob sie in reinen Wohngebieten oder außerhalb auf dem Land leben, so das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster unter dem Aktenzeichen 7 A 2127/00.

Kernaussage: Menschen auf dem Land müssen eine höhere Lärmbelästigung hinnehmen als Bewohner in Ballungsgebieten. Wer außerhalb wohnt, muss demnach einen durchschnittlichen Lärmpegel von 45 Dezibel (A) in der Nacht und 60 Dezibel am Tag akzeptieren. Die Grenzwerte innerhalb von Wohngebieten liegen bei 35 Dezibel (A) in der Nacht und 50 Dezibel am Tag.

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

 

 

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