Immobilieneigentümer brauchen vom Nachbargrundstück aus herüber wachsende Zweige nicht zu tolerieren. Falls das Geäst erheblich stört, darf der Nachbar zur Selbsthilfe mit der Schere schreiten.
So lautet die Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Würzburg unter dem Aktenzeichen 14 C 1507/00. Wer den Ärger mit seinem Nachbarn scheut, weil er ohne Vorwarnung Hand angelegt hat, sollte als erstes um die Beseitigung der Äste bitten. Falls das aber nicht fruchtet, ist Eigeninitiative angesagt.
Bauen. Kaufen. Modernisieren. Hier der Baugeldvergleich 2019 für Ihre Finanzierung!
Unsere Finanzrechner helfen Ihnen bei der Planung und Realisierung
- Mieten oder kaufen? Hier berechnen, was sich mehr für Sie lohnt.
- 20 Jahre? 30 Jahre? 40 Jahre? Hier berechnen Sie, wie lange die Tilgung Ihres Immobiliendarlehens dauert.
- Wie viel kostet Ihr Haus tatsächlich? Und wie viel Haus können Sie sich leisten? Rechnen Sie selbst!
Weitere Tipps und Informationen
Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.