Bauförderung in Baden-Württemberg: Diese Programme stehen Ihnen zur Auswahl!

Die Bauförderung in Baden-Württemberg lohnt sich.

Die Bauförderung in Baden-Württemberg lohnt sich.

Die Bauförderung in Baden-Württemberg lohnt sich.

{toc]

Sie wohnen im Ländle und möchten Wohneigentum erwerben? Dann können Sie auch die Bauförderung in Baden-Württemberg nutzen.

Zusätzlich bietet das Land über die L-Bank auch Förderungen für verschiedene Arten von Modernisierungen. Doch welche Programme stehen im Einzelnen zur Auswahl und wo liegen deren besondere Merkmale?  

Förderprogramm Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Mit dem Förderprogramm Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen bietet das Land Familien mit Kindern die Möglichkeit, durch vergünstigte Kredite ein Eigenheim zu erwerben oder zu bauen. Die L-Bank übernimmt dabei bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten abzüglich des geforderten Eigenanteils. Es gelten jedoch Obergrenzen, die von der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt abhängen:

  • 1 Kind:                   200.000 Euro
  • 2 Kinder:                240.000 Euro
  • 3 Kinder:                270.000 Euro
  • 4 Kinder:                292.000 Euro
  • 5 Kinder:                306.000 Euro
  • Jedes weitere:         13.000 Euro mehr

Die aktuellen Konditionen und Zinssätze können Sie hier in Erfahrung bringen.

Was wird genau gefördert?

Das Förderprogramm erstreckt sich auf den Bau oder Kauf neuer Immobilien, sowie den Kauf gebrauchter Immobilien (älter als 4 Jahre), die Erweiterung vorhandenen Wohnraums und entsprechende Sanierungsmaßnahmen. Dabei können neben den Baukosten und dem Kaufpreis auch folgende Kosten gefördert werden:

  • Nebenkosten
  • Modernisierungskosten

Zusätzlich erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 50 Euro je m² (maximal 3.500 Euro), wenn ihr Neubau den Standard KfW-Effizienzhaus 40 erreicht.

Welche Voraussetzungen bringt das Förderprogramm Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen mit sich?

Die Voraussetzungen für das Förderprogramm sind recht vielfältig. Zunächst richtet sich die Förderung im Normalfall nur an Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Sollte allerdings eine schwerbehinderte Person in dem Haushalt leben, stellt ein Kind keine Voraussetzung mehr dar.

Bestseller Nr. 1

Darüber hinaus existiert Einkommensgrenzen, die von der Anzahl der Personen im Haushalt abhängen:

  • 2 Personen: 60.000 Euro
  • 3 Personen: 69.500 Euro
  • 4 Personen: 79.000 Euro
  • 5 Personen: 88.500 Euro
  • Für jede weitere Person: 9.500 Euro mehr

Zusätzlich gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Immobilie muss sich in Baden-Württemberg befinden und selbst genutzt werden
  • Es muss ein Eigenanteil von 15% (davon 8,5% aus eigenem Vermögen und 6,5% aus Eigenleistungen) erbracht werden
  • Das eigene Vermögen darf 50% der Gesamtkosten nicht überschreiten
  • Die Wohnfläche darf maximal 160 m² betragen. Pro Person über 4 im Haushalt erhöht sich die zulässige Wohnfläche um 15 m²
  • Bei einem Neubau muss die Immobilie mindestens den Energiestandard KfW-Effizienzhaus 55 erreichen

Förderprogramm Wohnen mit Kind

Das Förderprogramm Wohnen mit Kind der L-Bank bietet Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind die Möglichkeit, hier ein verbilligtes Darlehen bis zu 100.000 Euro als Ergänzung zur eigenen Baufinanzierung zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine nochmals verbilligte Variante des KfW-Wohneigentumsprogramms.

Die aktuell gültigen Konditionen und Zinssätze sind hier zu finden.

Was wird genau gefördert?

Das Kapital aus dem Programm Wohnen mit Kind können Sie für folgende Zwecke einsetzen:

  • Grundstück inklusive Nebenkosten
  • Baukosten oder Kaufpreis
  • Baunebenkosten
  • Außenanlagen
  • Kosten für die Erschließung
  • Modernisierungskosten

Welche Voraussetzungen bringt das Förderprogramm Wohnen mit Kind mit sich?

Die Voraussetzungen für das Förderprogramm Wohnen mit Kind sind relativ unkompliziert:

  • Die Immobilie muss in Baden-Württemberg liegen und von Ihnen als Eigenheim genutzt werden
  • In Ihrem Haushalt muss zum Zeitpunkt des Antrags mindestens ein minderjähriges Kind leben
  • Als Alleinerziehende/r verdienen Sie nicht mehr als 100.000 Euro im Jahr, bei Familien liegt die Grenze bei 200.000 Euro pro Jahr

Förderprogramm Wohnen mit Zukunft

Mit dem Förderprogramm Wohnen mit Zukunft können Immobilienbesitzer einen vergünstigten Kredit bis zu 50.000 Euro erhalten, um beim Hausbau eine Heizung mit erneuerbaren Energien einzubauen oder aber eine bestehende Heizung auf erneuerbare Energien umzurüsten. Das Programm lässt sich zudem mit den Zuschüssen des BAFA kombinieren.

Die aktuellen Konditionen und Zinssätze finden Sie hier.

Was wird genau gefördert?

Grundsätzlich geht es darum, eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien zu installieren. Dabei sind folgende Anlagen förderfähig:

  • Solarthermie (Heizung und Warmwasser)
  • Biomasse (Holzpellets oder Hackschnitzel)
  • Holzvergaser-Heizungen
  • Wärmepumpen
  • KWK-Anlagen
  • Gasheizung als Spitzenlastkessel

Der Kredit darf sowohl zur Finanzierung der Anlage als für die Maßnahmen zum Einbau der Anlage verwendet werden.

Welche Voraussetzungen bringt das Förderprogramm Wohnen mit Zukunft mit sich?

Wenn Sie die Förderung aus dem Programm Wohnen mit Zukunft in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie wohnen in Baden-Württemberg
  • Eine der Wohneinheiten im entsprechenden Gebäude wird von Ihnen bewohnt
  • Die Heizungsanlage wird von einem fachunternehmen eingebaut
  • Sie investieren selbst in die Heizungsanlage

Förderprogramm Energieeffizienzförderung – Sanieren

Das Programm der L-Bank ist eine Erweiterung des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ (Nr. 151). Auch hier geht es um einen vergünstigten Förderkredit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Der einzige Unterschied liegt darin, dass besonders ambitionierte Sanierungen einen leicht höheren Tilgungszuschuss erhalten als im KfW-Programm.

Die aktuellen Konditionen und Zinssätze finden Sie hier.

Was wird genau gefördert?

Die Förderung umfasst alle Energieeffizienzmaßnahmen, die zur Erreichung des Energiestandards KfW-Effizienzhaus 70 oder 55 führen. Wer nur einen KfW-Effizienzhaus-Standard 85, 100 oder 115 erreicht, muss auf das KFW-Programm ausweichen. Die Tilgungszuschüsse für das KfW-Effizienzhaus 70 und 55 erhöhen sich folgendermaßen:

  • KfW-Effizienzhaus 70: von 35% auf 36,5%
  • KfW-Effizienzhaus 55: von 40% auf 42,5%

Welche Voraussetzungen bringt das Förderprogramm Energieeffizienzförderung – Sanieren mit sich?

Für die Nutzung der Energieeffizienzförderung – Sanieren müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen eine Wohneinheit in der geförderten Immobilie selbst bewohnen
  • Die Immobilie muss in Baden-Württemberg liegen
  • Sie konsultieren Energieeffizienz-Experten, um die Planung und Durchführung der Maßnahmen fachgerecht zu gewährleisten
  • Die Maßnahmen werden von Handwerksunternehmen durchgeführt

Förderprogramm Kombi-Darlehen Wohnen

Das Förderprogramm Kombi-Darlehen Wohnen bietet Ihnen die Möglichkeit, zusätzlich zu einer bereits bestehenden Förderung ein vergünstigtes Förderdarlehen bis zu 200.000 Euro zu erhalten. So lässt sich weiterer Finanzierungsbedarf günstig decken.

Bestseller Nr. 1

Die aktuellen Konditionen und Zinssätze finden Sie hier

Was wird genau gefördert?

Über das Förderprogramm können Sie sowohl den Neubau als auch den Kauf einer Immobilie oder Eigentumswohnung finanzieren. Darüber hinaus umfasst die Förderung auch energetische Sanierungen und Modernisierungen. Gebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten sind hingegen von der Förderung ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen bringt das Förderprogramm Kombi-Darlehen Wohnen mit sich?

Die wichtigste Bedingung besteht darin, dass Sie als Antragsteller bereits eine Zusage zur Förderung aus einem der folgenden Programme erhalten haben:

  • Wohnen mit Kind (L-Bank)
  • Energieeffizienzfinanzierung Sanieren (L-Bank)
  • Energieeffizient Bauen (KfW)
  • Energieeffizient Sanieren (KfW)

Demnach müssen Sie also auch die mit diesen Förderprogrammen einhergehenden Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gelten folgende Vorgaben:

  • Sie müssen in Baden-Württemberg wohnen
  • Sie müssen mindestens 1 Wohneinheit in der geförderten Immobilie selbst bewohnen

Bauförderung in Baden-Württemberg nutzen und dabei viel Geld sparen

Die Bauförderung in Baden-Württemberg bietet attraktive Förderprogramme, die Ihnen dabei helfen, günstig und zielgerichtet zu Ihrem Eigenheim zu gelangen – ungeachtet der momentan historisch günstigen Baugeldzinsen. Einer der Förderschwerpunkte liegt dabei ganz klar auf Familien mit Kindern, jedoch werden auch bekannte KfW-Programme erweitert und mit Sonderkonditionen ausgestattet. Nutzen auch Sie die Möglichkeiten, die Ihnen die Bauförderung in Baden-Württemberg bietet und freuen Sie sich schon bald auf Ihr lang ersehntes Eigenheim oder eine vollständige energetische Sanierung!  

Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert