Wer in Niedersachsen Eigentum kaufen bzw. bestehende Objekte modernisieren möchte, hat unter Umständen die Möglichkeit, sich sein Vorhaben fördern zu lassen. Es gibt unterschiedliche Programme, die sich gezielt auf die Wohnraumförderung in diesem Bundesland fokussiert haben.
Hierzu gehören unter anderem :
- die allgemeine Mietwohnraumförderung
- die Modernisierung von Mietwohnraum
- die Mietwohnraumförderung auf den Ostfriesischen Inseln
- die Förderung von Wohnplätzen für Studierende
- der Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen
- die Eigentumsförderung.
Mit Hinblick auf die Antragstellung (und die entsprechenden Erfolgsaussichten) müssen – wie auch im Zusammenhang mit der Wohnungsbauförderung in Bayern und in Hessen – weitere Faktoren beachtet werden. Durch die unterschiedlichen Förderungsprogramme, die im Laufe der Zeit immer weiter ausgearbeitet wurden, soll nun sichergestellt werden, dass möglichst viele Menschen, die sich dafür interessieren, sich beispielsweise dauerhaft in Niedersachsen niederzulassen, bestmöglich profitieren können.
Damit ein Antrag jedoch grundsätzlich genehmigt werden kann, ist es wichtig, dass er VOR der Aufnahme der Bauarbeiten bzw. vor dem Kauf eines Objekts gestellt wird.
Förderungsmöglichkeit Nr. 1: Die allgemeine Mietwohnraumförderung
Wer diese Förderungsoption in Anspruch nehmen möchte, muss im ersten Schritt sicherstellen, dass ein grundlegender Bedarf des Neubaus gegeben ist. Dies geschieht auf der Basis eines Wohnraumversorgungskonzeptes – die Ausnahme: Wohnraum, der an bestimmte Belegungen gebunden ist und sich damit beispielsweise an Menschen mit Behinderungen richtet.
Als wichtige Grundvoraussetzung gilt, dass sich der Vermieter bzw. die Vermieterin dazu verpflichten muss, das betreffende Objekt für 30 Jahre bzw. 35 Jahre ausschließlich an Menschen mit einem WBS zu vergeben. Hinzu kommt, dass das Einkommen der Mieter eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf. Zudem gilt ein Maximum in Bezug auf die Höhe der Miete.
Weiterhin muss beachtet werden, dass diese Art der Förderung nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn eine Eigenleistung von 25% (oder mehr) der Gesamtkosten aufgebracht wird.
Das Darlehen, auf dessen Basis gefördert wird, ist anfangs zinslos. Unter anderem ist es oft auch möglich, einen Tilgungsnachlass in Anspruch zu nehmen. Ansprechpartner für weitere Fragen zu diesem Thema ist die NBank Hannover.
Förderungsmöglichkeit Nr. 2: Die Modernisierung von Mietraum
In den Bereich der Modernisierung von Wohnraum gehören unter anderem Modernisierungen, die mit den folgenden Zielsetzungen verbunden werden:
- eine Erhöhung des Gebrauchswerts
- eine Verbesserung der Wohnverhältnisse
- einsparpotenzial in Bezug auf Wasser und Energie
- barrierefreies Wohnen.
Auch der Bereich der energetischen Modernisierung sollte in diesem Zusammenhang nicht vernachlässigt werden. Hierzu gehören unter anderem:
- Arbeiten rund um Wärmedämmung in unterschiedlichen Bereichen
- Erneuerungen von Türen und Fenstern
- Modernisierungen im Bereich der Heizungstechnik, in deren Zusammenhang fossile Brennstoffe fokussiert werden sollen
- Arbeiten, die dazu beitragen, um erneuerbare Energien zu unterstützen.
Im Zusammenhang mit dieser Art von Förderungen müssen selbstverständlich ebenfalls Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu zählt es beispielsweise, dass die betreffenden Wohnungen für einen Zeitraum von 30 bis 35 Jahren nur an Mieter/ Mieterinnen vergeben werden dürfen, die sich unter einer bestimmten Einkommensgrenze befinden. Hinzu kommt, dass auch eine maximale Miete berücksichtigt werden muss.
Die weiteren Details helfen dabei, die Förderungen rund um die Modernisierung von Wohnraum noch ein wenig besser einzuschätzen:
- 25% der Gesamtkosten müssen über Eigenleistung erbracht werden (Es gibt auch Ausnahmen. Die zuständige Bewilligungsstelle ist hier der richtige Ansprechpartner.)
- Wenn der Antrag genehmigt wurde, basiert die Förderung zu Beginn auf einem zinslosen Darlehen.
- Nach 20 Jahren ist unter gewissen Voraussetzungen auch ein Tilgungsnachlass möglich.
- Mayer-Kuckuk, Finn(Autor)
- Siepe, Werner(Autor)
- Alexander, Krüger(Autor)
Förderungsmöglichkeit Nr. 3: Die Mietraumförderung auf den Ostfriesischen Inseln
Wer sich diese Förderungsmöglichkeit sichern möchte, muss sich im ersten Schritt vertraglich dazu verpflichten, die betreffenden Objekte für 30 Jahre bzw. 35 Jahre nur an Mieter/ Mieterinnen mit WBS abzugeben. Diese dürfen auch eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Besondere Regelungen gelten hier mit Hinblick auf die Miete. Wurde beispielsweise Mietraum geschaffen, der sich an Menschen mit einem geringen Einkommen richtet, dürfen 7,50 Euro pro Quadratmeter im Monat nicht überschritten werden. Richtet sich der Mietraum an Menschen mit einem mittleren Einkommen, gelten 9,50 Euro als Grenze.
Die weiteren Details ähneln den Konditionen, die mit Hinblick auf die allgemeine Mietwohnraumförderung und die Modernisierung von Mietraum gelten. Die zuständigen Mitarbeiter/-innen bei der NBank Hannover helfen hier gern weiter.
Förderungsmöglichkeit Nr. 4: Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende
Die betreffenden Objekte dürfen über einen Zeitraum von 30 Jahren ausschließlich an Menschen vermietet werden, die an einer Hochschule eingeschrieben sind. Auch hier ist es wichtig, das Miet-Maximum, das vom Land vorgegeben wird, nicht zu überschreiten.
Die Förderung basiert dann auf einem (anfangs) zinslosen Darlehen und kann maximal 75.000 Euro pro Wohnheimplatz (oder 95.000 Euro) pro rollstuhlgerechtem Wohnraum betragen. Oft ist es möglich, von einem Tilgungsnachlass zu profitieren. Wer sich noch weiter über seine entsprechenden Möglichkeiten erkundigen möchte, kann entweder direkt bei der NBank (Tel. 0511/30031-333) oder auch bei den jeweils zuständigen Wohnraumförderungsstellen nachfragen.
Förderungsmöglichkeit Nr. 5: Belegungs- und Mietbindungen
Wer diese Förderungsoption für sich in Anspruch nehmen möchte, darf seine Mietwohnungen nicht auf der Basis von Wohnraumfördermitteln u. ä. unterstützen lassen. Zudem dürfen auch keine anderen Belegungsbindungen bestehen. Zu guter Letzt müssen die betreffenden Objekt frei und müssen auf dauerhaftes Wohnen ausgelegt sein.
Nur diejenigen, die einen WBS vorlegen können und sich unter einer vorgegebenen Einkommensgrenze bewegen, sind dazu berechtigt, hier einzuziehen. Eine weitere Grundvoraussetzung ist, dass eine Miethöhe, die vom Land vorgegeben ist, nicht überschritten wird.
Ob sich der Vermieter dann für die zehn- oder „nur“ die fünfjährige Belegungs- und Mietbindung entscheidet, obliegt ihm. Die Auszahlung der Förderung geschieht bei dieser Option in einem einzigen Betrag.
Förderungsmöglichkeit Nr. 6: Die Eigentumsförderung
Von der sogenannten Eigentumsförderung können Haushalte profitieren, in denen mindestens ein Kind unter 15 Jahren oder ein Mensch mit einer Behinderung (ab Grad 50) bzw. ein Mensch mit Pflegegrad 2 oder mehr lebt.
Der/ die Antragsteller/in muss sich längerfristig in der Region aufhalten und muss dazu in der Lage sein, seinen/ ihren Haushalt eigenständig zu führen. Gleichzeitig wird vorausgesetzt, dass die betreffende Person dazu in der Lage ist, Kosten, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Wohneigentum stehen, selbst zu tragen. Gleichzeitig müssen hierbei jedoch auch bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Mit Hinblick auf Förderungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Neubau gelten zudem gesonderte Bestimmungen. Eine wichtige Grundvoraussetzung ist es beispielsweise, dass der betreffende Haushalt in Wohnverhältnissen leben muss, die zum jeweiligen Zeitpunkt nicht mehr ausreichen, um den entsprechenden Bedürfnissen gerecht zu werden. Wer komplett neu bauen möchte, muss im Besitz eines Grundstückes sein, auf dem dann gebaut wird.
Auch in Bezug auf Modernisierungsarbeiten müssen spezifische Vorgaben berücksichtigt werden. So gilt es beispielsweise als Grundvoraussetzung, dass das Objekt durch die entsprechenden Arbeiten den durchschnittlichen Wohnverhältnissen entspricht. Wenn energetisch modernisiert wird, gelten gesonderte Standards.
Die Förderung basiert auf einem zinslosen Darlehen. Zusätzlich muss ein gewisser Eigenanteil aufgebracht werden.
Fazit
Die Möglichkeiten, sich im Bundesland Niedersachsen Wohnraum individuell fördern zu lassen, sind ähnlich flexibel wie in anderen Bundesländern, zum Beispiel im Saarland oder in Hessen. Wer hier das Maximum aus seinen Möglichkeiten schöpfen möchte, sollte sich immer etwas Zeit nehmen, um die verschiedenen Angebote miteinander zu vergleichen. So findet sich oft schnell die Förderung, die am besten zur individuellen Situation passt.
- Lücke, Marco(Autor)
- Balzer, Leonard(Autor)