Wohnungsbauförderung in Sachsen

DIie SAB unterstützt Bauherren bei der Finanzierung ihres Traumhauses © pixabay

DIie SAB unterstützt Bauherren bei der Finanzierung ihres Traumhauses © pixabay

Im Bundesland Sachsen wohnen weitaus mehr als vier Millionen Menschen. Manche von ihnen zur Miete, manche kurzfristig. Manche haben sich aber so sehr in das Bundesland verliebt, dass sie mit dem Gedanken spielen, hier Eigentum zu kaufen. Glücklicherweise gibt es einige Förderprogramme, die exakt an die Bedürfnisse der Käufer in spe angepasst werden können.

Wer dementsprechend bei seinem Kauf eines Objekts Geld sparen und sich unter die Arme greifen lassen möchte, sollte nicht zögern, sich in Bezug auf die ihm zur Verfügung stehenden Optionen zu erkundigen.

Eines der Hauptziele der Förderung in Sachsen ist es, wie bei anderen Bundesländern, wie zum Beispiel dem Saarland, mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnraum zu schaffen, aber auch beispielsweise Familien zu unterstützen und Möglichkeiten zur Bereitstellung von Sozialeigentum zu schaffen. Eine Besonderheit in Bezug auf Wohnungsbauförderung in Sachsen ergibt sich dennoch. Denn: Die entsprechenden Unterstützungen sind – basierend auf dem Förderprogramm gebundener Wohnraum – aktuell (Stand: 03/ 2022) nur in Dresden und in Leipzig möglich. Dies liegt daran, dass die Wohnungsmarktsituation hier als besonders „angespannt“ gilt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Tatsache, die in Stein gemeißelt wäre. In regelmäßigen Abständen wird immer wieder geprüft, ob die Förderung auch in anderen Städten in Sachsen angeboten werden sollte. Letztendlich entscheidet das Staatsministerium des Innern über etwaige Veränderungen. Ansprechpartner für Anträge und weitere Fragen hierzu ist die SAB.

Welche Bereiche werden durch die Förderprogramm gebundener Wohnraum unterstützt?

Wie bereits erwähnt, geht es bei der Bauförderung für das Bundesland Sachsen unter anderem darum, belegungs- und mietpreisgebundenen Wohnraum zu schaffen.

Dies gilt unter anderem im Zusammenhang mit:

  • neu gebauten Objekten
  • der Modernisierung von Häusern und Wohnungen, wenn der Bauaufwand die Summe von 600 Euro pro Quadratmeter überschreitet
  • der Veränderung von Wohnraum, wenn dieser an neue Bedürfnisse (zum Beispiel im Rahmen der Barrierefreiheit) angepasst werden muss – auch hier gelten wieder die 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als Grenze
  • dem ersten Erwerb von Wohnraum, der unbewohnt ist, binnen der ersten beiden Jahre nach dessen Fertigstellung.

Hin und wieder können Sonderregelungen greifen. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Wohnung von einem Rollstuhlfahrer genutzt werden soll. Hier gelten – je nach Einzelfall – oft besondere Umstände, die berücksichtigt werden müssen. In Bezug auf die Details zu den förderfähigen Maßnahmen helfen die Ansprechpartner bei der SAB weiter.

Besondere Vorgaben rund um Belegungsrechte beim Förderprogramm gebundener Wohnraum

Die Wohnbauförderungen sind auch in Sachsen an bestimmte Belegungsrechte gebunden. Das bedeutet, dass die Förderungen grundsätzlich nur dann gewährt werden können, wenn die betreffenden Objekte für eine Zeitspanne zwischen 15 und 20 Jahren mit Belegungsrechten versehen sind. Einzelheiten hierzu lassen sich im § 26 des Wohnraumförderungsgesetzes nachlesen. Hinzu kommt, dass sich die Miete, mit der gestartet wird, im Durchschnitt ähnlicher Wohnungen in der Region bewegen muss.

Wohnbauförderung in Sachsen: Wichtige Infos zum Antragszeitpunkt

Damit die Wohnbauförderung, die über die SAB – im besten Fall – bewilligt wird, ist es wichtig, den entsprechenden Antrag rechtzeitig zu stellen. „Rechtzeitig“ bedeutet in diesem Fall: Vor der Aufnahme der entsprechenden Arbeiten. Sollten diese schon begonnen haben, kann keine Förderung stattfinden.

Welche Konditionen gelten in Bezug auf das Förderprogramm gebundener Wohnraum in Sachsen?

Die Konditionen, die in Bezug auf die Wohnbauförderung in Sachsen gelten, sind transparent und lassen sich dementsprechend logisch nachvollziehen. Wer für sich selbst herausfinden möchte, ob diese Förderung grundsätzlich zu den eigenen Erwartungen passt, sollte sich mit den folgenden Details auseinandersetzen.

  • Die Förderung basiert auf einem nicht rückzahlbaren Zuschuss
  • In der Regel werden 35 Prozent der durchschnittlichen Angebotsmiete und maximal 3,80 Euro pro Quadratmeter und Monat gewährt
  • Sollte die Wohnfläche aufgrund der entsprechenden Baumaßnahmen kleiner werden, muss nach- und neuberechnet werden. Die Grundlage bildet immer die tatsächliche, verbleibende Wohnfläche.

Es gibt noch einige weitere Details, die die Konditionen rund um die Wohnbauförderung beeinflussen können. Ansprechpartner für Fragen hierzu ist die SAB. Die entsprechenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind unter Tel.: 0351 4910 4920 erreichbar. Wer möchte, kann auch eine E-Mail über das Kontaktformular auf der Seite der SAB verschicken. 

Wie kann das Förderprogramm gebundener Wohnraum in Sachsen beantragt werden?

Wie bereits erwähnt, kümmert sich die Sächsische Aufbaubank – Förderbank um alle Fragen rund um die Wohnbauförderung in Sachsen. Da hierzu spezielle Antragsformulare genutzt werden können, gestaltet sich das Procedere einfach. Wieviel schlussendlich insgesamt gefördert werden kann, ist von der Höhe der Fördermittel im betreffenden Haushaltsjahr abhängig. Die Summe kann dementsprechend schwanken.

Alle Anträge müssen schriftlich gestellt werden. Hierbei ist es wichtig, zu beachten, dass auch die erforderlichen Anhänge zum Projekt beigefügt werden. Weitere Infos, die für einen vollständigen Antrag benötigt werden, sind Details zu:

  • den geplanten Baumaßnahmen
  • die Höhe der Fördermittel (geschätzt).

Wichtig: Gemeinden reichen den Förderantrag direkt bei der SAB ein. Wohnungseigentümer geben ihren Antrag bei der zuständigen Gemeinde ab. Hierbei gilt es jedoch immer, im Hinterkopf zu behalten, dass kein grundsätzliches Recht darauf besteht, auch wenn alle Voraussetzungen stimmen, gefördert zu werden. Die zuständige Gemeinde trifft ihre Entscheidung – basierend auf den Angaben der SAB.

Bestseller Nr. 1
Bestseller Nr. 2
Bestseller Nr. 3

Bis wann muss wer seinen Antrag stellen?

In Sachsen werden in Bezug auf diese Frage Unterschiede zwischen den Gemeinden, die ihren Antrag direkt an die SAB stellen, und Wohnungseigentümern in spe, die sich an die Gemeinden wenden müssen, gemacht. Gemeinden werden in diesem Zusammenhang als „Erstempfänger“ und die Eigentümer des Wohnraums als „Letztempfänger“ bezeichnet.

Für die betreffenden Gemeinden gilt der 31. Oktober des Vorjahres als Stichtag. Bis zu diesem Tag müssen Sie ihren Antrag bei der SAB stellen. In Bezug auf den Stichtag, der für die Eigentümer der Objekte gilt, gibt es keine standardisierte Angabe. Denn: Jede Gemeinde legt besagten Stichtag hier selbst fest.

Wohnraumförderung in Sachsen – weitere Programme in der Übersicht

Neben dem Förderprogramm gebundener Wohnraum gibt es noch weitere Programme, die für Menschen, die ihre Träume in Sachsen verwirklichen wollen, interessant werden.

Die Eigentumsförderung

Die Eigentumsförderung sichtet sich an Familien, die sich auf der Suche nach Unterstützung rund um das Schaffen von selbstgenutztem Wohneigentum geht. Das Programm lässt sich sowohl mit Neubauten als auch mit dem Erwerb und einer hiermit verbundenen Modernisierung kombinieren. Sollten zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie Maßnahmen im Bereich Modernisierung o. ä. nötig sein, ist es auch möglich, diese zu Fördern. Das zinsgünstige Darlehen beläuft sich auf maximal 50.000 Euro pro Kind. Wer eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet, kann sich gegebenenfalls noch weitere 30.000 Euro sichern. Gehört eine Person mit Schwerbehinderung zum Haushalt, kann die Summe um weitere 15.000 Euro erhöht werden. Der gewährte Zinssatz liegt für die komplette Laufzeit und bis maximal 25 Jahre bei 0,75 Prozent pro Jahr. Selbstverständlich ist es – gerade in Bezug auf Zinssummen und Co. – immer wichtig, die aktuellen Daten zu checken. Ein Blick auf die Seite der SAB hilft hier weiter.

Die Förderung und selbstgenutztem Wohneigentum

Hier wird eine maximale Darlehenssumme von 50.000 Euro bewilligt, wenn das betreffende Objekt vor dem Jahr 1990 gebaut wurde. Auf diese Weise soll bewirkt werden, dass alte Gebäude saniert und somit wieder attraktiver werden.

Baugemeinschaften

Mit dieser Förderungsmöglichkeit werden Bauherren angesprochen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, das gemeinschaftliche Wohnen zu unterstützen. Das Prinzip, das sich hierhinter verbirgt, ist einfach: Die besagten Bauherren rufen eine Bauherrengemeinschaft ins Leben, kaufen ein Grundstück und schaffen Wohnraum. Der Wohnraum ist bezahlbar und wird selbst genutzt. Wer ist nicht zum Weiterverkauf gedacht. Die maximale Kreditsumme, die in diesem Zusammenhang gewährt wird, liegt bei 500.000 Euro. Die Laufzeit wurde auf maximal zweieinhalb Jahre festgesetzt.

Kann Mietraum auch abseits von Dresden und Leipzig gefördert werden?

Wie bereits erwähnt, richtet sich das Förderprogramm gebundener Wohnraum ausschließlich an Eigentümer von Objekten, die sich in Leipzig und in Sachsen befinden. Abseits dieser beiden Städte gibt es jedoch ebenfalls Möglichkeiten, von unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten zu profitieren.

  • Aufwendige Sanierungen und Modernisierungen

Barrierefreier Wohnraum ist unter anderem auch in Sachsen sehr gefragt. Hinzu kommt, dass sich immer mehr Eigentümer vornehmen, auch das Thema nachhaltiges Wohnen mehr in den Fokus zu rücken. Vor allem in Regionen, in denen die Mieten eher niedrig sind, wird es jedoch schwer, beides miteinander zu kombinieren. Eine entsprechende Förderung soll dafür sorgen, dass sich niemand zwischen ökologischem und günstigen Wohnen entscheiden muss.

  • Seniorengerechte Umbauten

Arbeiten, in deren Zusammenhang die Barrierefreiheit eines Objekts unterstützt werden soll, sollen dabei helfen, dass auch ältere Menschen ihre Wohnung besser nutzen können. Vor allem der Einbau von Aufzügen spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Weitere Förderungsmöglichkeiten bestehen unter anderem in einem intensiveren Schutz gegen Einbruch und in Umbaumaßnahmen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, den CO2 Ausstoß zu reduzieren.

Detaillierte Infos zu allen Förderprogrammen der SAB

Den Seiten der SAB lassen sich viele Infos rund um die unterschiedlichen Förderprogramme entnehmen. Wer sich hier näher informieren möchte, findet oft im Servicebereich seine entsprechenden Antworten rund um Hausbau und -modernisierung.

Bestseller Nr. 1
Bestseller Nr. 2
Bestseller Nr. 3

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert