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Wohnungsbauförderung in Bayern

Von der Wohnbauförderung im Freistaat Bayer können auch junge Familien mit Kindern profitieren. Foto Capri23auto via pixabay

Von der Wohnbauförderung im Freistaat Bayer können auch junge Familien mit Kindern profitieren. Foto Capri23auto via pixabay

Von der Wohnbauförderung im Freistaat Bayer können auch junge Familien mit Kindern profitieren. Foto Capri23auto via pixabay

Mittlerweile leben in Bayern mehr als 13 Millionen Menschen. Tendenz? Steigend! Immer mehr erkennen, wie einfach es sein kann, seine individuellen Wohnträume in diesem besonderen Bundesland zu verwirklichen.

Wer sich hierbei unterstützen lassen und die Haushaltskasse bestmöglich schonen möchte, kann auch in Bayern auf unterschiedliche Angebote der Wohnbauförderung zurückgreifen.

Die Möglichkeiten können unter anderem im Zusammenhang mit:

  • Neubauten
  • selbstgenutztem Wohneigentum
  • barrierefreiem und energieeffizientem Bauen

genutzt werden und bieten dementsprechend ein hohes Maß an Flexibilität. Die Arten der Unterstützung reichen unter anderem von besonders günstigen Krediten bis hin zu Zuschüssen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass jeder genau die Unterstützung findet, die am besten zu seinem persönlichen Bedarf bzw. zu dem betreffenden Projekt passt.

Auch in Bayern spielt mit Hinblick auf den Bereich Wohnen eine Verringerung des ökologischen Fußabdrucks eine wichtige Rolle. Dementsprechend werden auch im Freistaat Vorhaben gefördert, die umweltfreundliche Ziele verfolgen.

Weshalb wird gefördert?

Viele Menschen haben genaue Vorstellungen davon, wie ihr perfektes Wohnumfeld aussehen soll, können sich einen entsprechenden Neu- oder Umbau jedoch nicht leisten. Exakt an dieser Stelle kommen die verschiedenen Ansprechpartner für Wohnbauförderung in Bayern ins Spiel.

Sie sollen unter anderem bewirken, dass…

  • das Wohnen in Bayern ökologischer wird
  • es sich Menschen mit körperlichen Einschränkungen leisten können, ihr Haus/ ihre Wohnung umzubauen
  • individuelle Wohnträume möglichst unkompliziert verwirklicht werden können.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Wohnbauförderung zu beantragen?

Grundsätzlich gilt, dass nicht jeder eine Wohnbauförderung beantragen kann. Auch in Bayern sind die entsprechenden Anträge an gewisse Voraussetzungen gebunden. Unter anderem gibt es zum Beispiel Arten von Förderungen, die ausschließlich an Familien mit Kindern vergeben werden. Wieder andere Unterstützungen sind ausschließlich Menschen mit körperlichen Einschränkungen vorbehalten usw..

Auch das Einkommen der Antragsteller bzw. der Familie spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Wird beispielsweise eine bestimmte Grenze überschritten, wird der betreffende Antrag nicht bewilligt. Umgekehrt kann auch ein vorgeschriebener Anteil an Eigenkapital dafür sorgen, dass Anträge abgelehnt bzw. bewilligt werden. Wer dementsprechend plant, in Zukunft ein Objekt zu kaufen oder umzubauen, kann gut beraten sein, frühzeitig zu planen und Eigenkapital aufzubauen.

Siehe auch  Bauförderung in Berlin: Diese Programme stehen Ihnen zur Auswahl!

Wann muss der Förderantrag für die Bauförderung in Bayern gestellt werden?

Generell ist es in Bezug auf jede Art von Antrag bzw. Förderung wichtig, dass der Antrag auf die betreffenden Fördermittel nicht erst dann gestellt wird, wenn bereits mit dem Um- oder Neubau begonnen wurde.

Wie auch mit Hinblick auf Förderungen in Hessen und in anderen Bundesländern gilt: Wer sich selbst mit einer Förderung unterstützen möchte, sollte dementsprechend immer einen kleinen Zeitpuffer einplanen und alle Dokumente VOR der Aufnahme der Bauarbeiten einreichen. (Geht es darum, den Kauf eines bestimmten Objektes zu fördern, müssen die Förderungen beantragt und bewilligt sein, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wurde.)

Wer ist in Bayern für die Bewilligung der Förderungen zuständig?

Wer seine Bauprojekte im Freistaat Bayern fördern lassen möchte, hat in der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (Labo) den passenden Ansprechpartner gefunden. Die Labo fördert unter anderem vor allem:

  • Wohneigentum
  • Mietwohnungen
  • Modernisierungen.

Vor allem zwei Programme spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle: das bayerische Wohnungsbauprogramm und das bayerische Zinsverbilligungsprogramm. Hier lohnt es sich für die Antragsteller genau hinzuschauen, um das Programm zu finden, das am besten zum eigenen Anspruch passt. Der folgende Abschnitt hilft – zumindest mit Hinblick auf „Eckdaten“ – weiter. Aktuelle Infos gibt es unter anderem auch hier.

Wie wird Wohnungsbau in Bayern gefördert?

Der Darlehensbetrag, der im Rahmen des oben erwähnten Zinsverbilligungsprogramms genutzt werden kann, kann bis zu einen Drittel der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Hierbei gibt es in Einzelfällen jedoch sogenannte „Bagatellgrenzen“ zu beachten. Ermittelte Darlehensbeträge werden auf 100 Euro aufgerundet.

Das bayerische Wohnungsbauförderungsprogramm basiert auf einem zinsgünstigen Darlehen. Die maximale Darlehenshöhe liegt – im Zusammenhang mit einem Bau oder einem Ersterwerb bei maximal 30 Prozent. Für einen Zweiterwerb gelten 40 Prozent als Grenze für die förderfähigen Gesamtkosten.

Besonders interessant ist es hier auch, einen Blick auf die möglichen Zuschüsse zu werfen. Gehören beispielsweise Kinder zum Haushalt, kann oft mit einem (einmaligen) Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro gerechnet werden. Der besagte Zuschuss wird in der Regel auch dann genehmigt, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung noch eine Schwangerschaft vorliegt.

Siehe auch  Lüftungsanlage – Welche Förderungen gibt es?

Viele Antragsteller können sich ergänzend auch weitere 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten (bis zu einem Maximalbetrag von 30.000 Euro) sichern. Dieses „Extra“ wird oft im Zusammenhang mit Zweiterwerbsprojekten, mit Ersatzneubauten und Neubauten, die auf einer Konversionsfläche entstehen, gewährt.

Wer darf eine Förderung beantragen?

Die Förderungsmöglichkeiten, die in Bayern in Anspruch genommen bzw. beantragt werden können, sind vor allem dazu gedacht, Familien mit einem vergleichsweise niedrigen Einkommen zu unterstützen. Auch für sie soll der Traum vom eigenen Häuschen bzw. Wohnobjekt kein Traum bleiben.

Eine Größe, die mit Hinblick auf die Beantragung von Förderungen eine besonders wichtige Rolle spielt, ist daher das Jahreseinkommen (brutto). Wer unter der jeweils aktuell gültigen Einkommensgrenze liegt, kann auch einen Antrag stellen.

Wer sich im Voraus noch etwas genauer erkundigen möchte, sollte einen Blick auf den Förderlotsen des Labo werfen. Hier lassen sich die aktuellen Werte für Einpersonenhaushalte usw. einfach ablesen. Aktuell (Stand: 01/ 2022) liegt die Einkommensgrenze für Einpersonenhaushalte bei 22.600 Euro und einem maximalen Jahresbrutto vom 32.300 Euro.

In manchen Fällen ist es möglich, im Zusammenhang mit der Einkommensberechnung von Freibeträgen zu profitieren. Auch hier finden sich die entsprechenden Vorgaben im Förderlotsen.

Welche rechtlichen Vorgaben müssen in Bezug auf die Wohnbauförderung in Bayern noch beachtet werden?

Generell sind in Bayern Privatpersonen, die sich in einer bestimmten Einkommensklasse befinden, antragsberechtigt. Zudem müssen auch die Vorgaben, die im Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz verankert wurden, beachtet werden. Hieraus geht unter anderem hervor, dass…:

  • eine Mindesteigenleistung von 25 Prozent (bezogen auf die Gesamtkosten) erbracht werden muss
  • das Objekt im Zeitraum der Belegungsbindung selbst genutzt werden muss
  • Wohn- und Grundstücksflächen in einem vorgeschriebenen Rahmen liegen müssen
  • der Antragsteller dazu in der Lage sein muss, die finanzielle Belastung, die der Erwerb bzw. der Umbau mit sich bringt, tragen zu können.
Siehe auch  KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) – Voraussetzungen und Förderung

Wie wird ein Antrag auf Wohnbauförderung in Bayern gestellt?

Unabhängig davon, für welche Art der Förderung genutzt werden soll, muss der entsprechende Antrag vor dem Baubeginn bzw. vor dem Abschluss des Kaufvertrages bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden. Ansprechpartner sind hier die Landratsämter bzw. die kreisfreien Städte.

Hier wird über den Antrag entschieden. Danach wird er – sofern er bewilligt wurde – an die Labo weitergeleitet.

Achtung! Es gibt auch kommunale Förderprogramme!

Wer Interesse an einer Wohnbauförderung in Bayern hat, jedoch in den Angeboten der Labo nicht die ideale Lösung für den eigenen Anspruch sieht, kann gut beraten sein, sich mit Hinblick auf Förderungen durch Kommunen und Städte zu informieren. Vor allem in größeren Städten gibt es hier noch weitere Alternativen. Es lohnt sich dementsprechend, einen Blick über den Tellerrand zu werfen.

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Anmerkung der Redaktion: Der Text basiert auf Quellen, die wir für zuverlässig halten. Eine Garantie für die Richtigkeit oder eine Haftung wird nicht übernommen. Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

Der Autor Hajo Simons

Verfasst von Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater.
Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).

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