Zum Hausbau zählt ein solides finanzielles Fundament mit ausreichend Eigenkapital. Der Kassensturz bringt Klarheit über die Höhe des Eigenkapitals beim Hausbau.
Im Leben ist nichts wirklich sicher. Doch gerade Bauherren und Hauskäufer brauchen stabile wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse. Sicher: Ganz gefeit gegen Schicksalsschläge ist ein Bauherr oder Käufer nie. Doch wer hat schon so viel Eigenkapital auf der hohen Kante, um problemlos und jederzeit seine Schulden tilgen zu können?
Trotzdem braucht der Hausbau nicht in weite Ferne zu rücken. Bauherren mit durchschnittlichem Eigenkapital und sonstigen Vermögensverhältnissen sowie Einkommen müssen penibel und sorgfältig rechnen. Erst dann sollten sie sich an die Verwirklichung ihres Immobilientraums heranwagen. Die Lösung: Der Eigenkapital-Check mit Kassensturz, bevor es an den Hausbau geht.
Tipp: Solange die Hypothekenzinsen historisch günstig sind, rücken der Immobilienerwerb und eine Baufinanzierung in greifbare Nähe, insbesondere bei Normalverdienern. Immer häufiger als in früheren Hochzinszeiten ist sogar eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital möglich. Selbstverständlich entscheiden hier die individuellen finanziellen Verhältnisse des Immobilienkäufers oder Häuslebauers. Eine kompetente Beratung ist in jedem Fall erforderlich, da sich der Schuldner wirtschaftlich über mehrere Jahrzehnte verpflichtet.
Wer indes mit Eigenkapital bauen oder kaufen möchte, findet hier die besten Tipps.
Tipp 1: Ehrlichkeit beim Kassensturz
Der Kassensturz in punkto Hausbau und der Finanzierung ist keine höhere Mathematik. Denn im Grunde geht es um nur zwei Dinge: ausreichend Eigenkapital zu haben und die Verpflichtungen, die mit einem Darlehen verbunden sind, problemlos tragen zu können. Wer also eine Immobilie bauen oder kaufen will, sollte unter anderem folgende vier Fragen vor und für sich selbst aufrichtig und schonungslos beantworten, damit die Perspektiven über kurz oder lang nicht eingetrübt werden:
- Wie viel Eigenkapital steht für den Hausbau zur Verfügung?
- Wie hoch darf die monatliche Belastung für das Immobiliendarlehen sein, damit noch genügend Geld zum Leben bleibt?
- Wie teuer darf höchstens das künftige Haus oder doe künftige Wohnung sein?
- Wie viel Geld muss man sich leihen, um eine Finanzierung beim Hausbau auf die Beine zu stellen?
Tipp 2: die richtige Reihenfolge bei der Finanzierung
Gehen Sie bei Ihrer Finanzplanung in der richtigen Reihenfolge vor. Als erstes nötig ist der Kassensturz, also die wahrheitsgemäße Aufstellung des gesamten Vermögens. Davon sollte so viel wie möglich vorhanden sein. Denn nur sobald der Bauherr Erspartes beim Bau oder Kauf einsetzen kann, wird ihm die Bank die restlichen Kosten finanzieren.
Tipp 3: Untergrenze beim Eigenkapital beachten
Die Untergrenze für das Eigenkapital liegt bei 20 Prozent der Gesamtausgaben. Besser ist es allerdings, wenn der Häuslebauer oder Käufer 25 bis 30 Prozent der Kosten aus dem Erspartem aufbringen kann.
Tipp 4: Alle Einzelteile des Eigenkapital sorgfältig auflisten
Verschaffen Sie sich einen Überblick über das Gesamtvermögen. Am besten sollte man dazu alle Einzelteile der Ersparnisse auflisten. Am besten beginnt man mit dem Geld, das bei Banken oder Sparkassen angelegt ist. Dazu zählen beispielsweise Guthaben auf Girokonten. Aber auch Sparbücher, Festgeldkonten sowie Sparbriefen gehören dazu.
Tipp 5: Auch niedrig verzinste Sparverträge ins Visier nehmen
Besitzer eines Bank-Sparvertrags fragen bei ihrem Vertragspartner nach, ob und in welcher Höhe Strafzinsen anfallen würden, sofern man sich sein – in der heutigen Zeit üblicherweise niedrig verzinstes – Guthaben bereits vor Ende der Vertragslaufzeit ausbezahlen lässt.
Tipp 6: Wertpapierdepots überprüfen
Potenzielle Hauskäufer, die Wertpapierdepots besitzen, notieren zuerst den aktuellen Kurs ihrer Festverzinslichen Wertpapiere. Das sind zum Beispiel Anleihen, Pfandbriefe oder Obligationen. Hinzu kommen die seit der letzten Ausschüttung aufgelaufenen Erträge, die so genannten Stückzinsen.
Diese lassen sich recht einfach errechnen: Man dividiert den Jahreszins durch 360 (Banktage). Darauf hin multipliziert man das Ergebnis, das den Zinsertrag pro Tag angibt, mit der Anzahl der Tage seit dem letzten Ausschüttungstermin.
Aktien, Optionsscheine und Index-Zertifikate fließen ebenfalls mit ihren jeweils aktuellen Kursen in das Eigenkapital beim Hausbau ein. Bei Anteilen von Investmentfonds gilt der so genannte Rücknahmepreis.
Tipp 7: Bausparverträge zählen auch zum Eigenkapital
Bausparer setzen das vorhandene Guthaben – einschließlich der Zinsen – sowie die staatliche Förderung wie die Wohnungsbauprämie – an, um das Eigenkapital beim Hausbau entsprechend zu ergänzen.
Tipp 8: Schulden beim Kassensturz nicht vergessen
Wer bei der Finanzierung seines Wohneigentums wissen will, wie viel Eigenkapital er einsetzen kann, muss vom ermittelten Brutto-Gesamtvermögen in jedem Fall die Schulden abziehen.
Tipp 9: Was alles vom Eigenkapital abgezogen werden muss
Auch bei den Schulden zählen Ehrlichkeit zu sich selbst und Genauigkeit. Das heißt: Auf der Soll-Seite des Kassensturzes stehen die Überziehung des Girokontos, Kleinkredite sowie bereits ausgezahlte Bauspar- oder Hypothekendarlehen. Auch Privat-Kredite müssen früher oder später zurückgezahlt und deshalb vom vorhandenen Vermögen abgezogen werden.
Tipp 10: Nicht das gesamte Eigenkapital beim Hausbau einsetzen
Niemand sollte alle Ersparnisse in sein künftiges Haus investieren. In jedem Fall sollte ein Notgroschen zurückbehalten werden. Der sollte etwa einem halben Jahresgehalt entsprechen, um in Notfällen über eine eiserne Reserve zu verfügen.
Tipps, Empfehlungen und Informationen
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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.