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Wohnungsbauförderung im Saarland

Die Saar bei Saarbrücken. Foto: planet_fox via pixabay

Die Saar bei Saarbrücken. Foto: planet_fox via pixabay

Die Saar bei Saarbrücken. Foto: planet_fox via pixabay

Wer an das Saarland denkt, denkt oft an größere Städte – zum Beispiel an Saarbrücken. Aber: Dieses Bundesland überzeugt auch auf den kleineren Dörfern und in den etwas ruhigeren Regionen.

Unter anderem ist sicherlich auch der Mix aus wunderschöner Landschaft und Stadtleben der Grund dafür, weswegen sich immer mehr Menschen dazu entschließen, hier zu leben. Viele von ihnen haben sich vorgenommen, auf besondere Weise sesshaft zu werden und beispielsweise ein Eigenheim zu kaufen oder zubauen bzw. ein bestehendes Objekt so herzurichten, dass es exakt zu den eigenen Ansprüchen passt.

Die gute Nachricht ist, dass sich Hausbesitzer nicht allein um die Finanzierung ihrer Bauprojekte kümmern müssen. Wie auch in anderen Bundesländern, etwa Bayern oder Hessen, gibt es auch im Saarland Förderungsmöglichkeiten.

Damit genau diese auch in Anspruch genommen werden können, ist es natürlich wichtig, jeweils den richtigen Ansprechpartner zu kennen und das Vorhaben akribisch zu planen.

Weshalb wird gefördert?

Mittlerweile erkennen immer mehr Menschen, wie sinnvoll es sein kann, in ein Eigenheim zu investieren. Zwischen der Verwirklichung des Traums und den Plänen, die im Kopf oft bereits akribisch ausgearbeitet wurden, steht oft ein Faktor: das Geld. Ohne Unterstützung ist es vielen Menschen nicht möglich, ein Eigenheim zu kaufen, umzubauen oder neu zu errichten. Wer die Voraussetzungen für Wohnungsbauförderung im Saarland erfüllt, kann sein Vorhaben jedoch oft öfter umsetzen als gedacht.  

Dass es in Zukunft immer mehr Interessenten möglich sein soll, hier tätig zu werden, erklärt sich aus den unterschiedlichsten Gründen heraus. Sowohl verschiedene Institutionen als auch die Gesellschaft haben großes Interesse daran, dass moderne Wohnbauprojekte umgesetzt werden. Immerhin bewirken die entsprechenden Maßnahmen, dass…:

  • es immer mehr Menschen möglich ist, sich im schönen Saarland niederzulassen
  • Wohnbereiche noch besser an die individuellen Anforderungen derjenigen, die sie nutzen, angepasst werden können
  • auch der Faktor „Umwelt“ nicht vernachlässigt wird. Vor allem der Bereich der Energieeffizienz spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle.

Kurz: Dank der verschiedenen Wohnbauförderungsprogramme, die heutzutage im Saarland wie auch beispielsweise in Nordrhein-Westfahlen in Anspruch genommen werden, ist es auch Menschen, die nicht zur oberen Einkommensklasse zählen, möglich, sich ihren Traum von den „perfekten“ eigenen vier Wänden zu erfüllen.

Wer ist für die Wohnungsbauförderung im Saarland zuständig?

Wer sich für die Wohnungsbauförderung im Saarland interessiert, muss sich an die Saarländische Investitionskreditbank und an das Landesamt für Zentrale Dienste wenden. Hier besteht dann – sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden – die Möglichkeit, sich zwischen verschiedenen Förderungsvarianten zu entscheiden.

Siehe auch  Wohnungsbauförderung in Niedersachsen

Die Saarländische Investitionsbank unterstützt beispielsweise:

  • den Neubau von Wohneigentum, das danach selbst genutzt wird
  • den Erwerb von Bauten, die bereits bestehen (sowohl mit als auch ohne Modernisierung)
  • Modernisierungsmaßnahmen, die in selbstgenutztem Wohneigentum durchgeführt werden.

Die entsprechenden Maßnahmen bieten den Interessenten dementsprechend ein hohes Maß an Flexibilität.

Wie wird die Wohnungsbauförderung durch die Saarländische Investitionskreditbank gefördert?

Diejenigen, die sich im Saarland in Bezug auf die Unterstützung eines Bauvorhabens informieren möchten, haben in der Saarländischen Investitionskreditbank den passenden Ansprechpartner gefunden. Weitergehend vom „besten Förderprogramm“ der besagten Bank zu sprechen, wäre jedoch falsch. Denn: Interessenten sollten immer darauf achten, dass das ausgesuchte Programm auch optimal zum jeweiligen Projekt passt. Eine individuelle Beratung hilft hier weiter.

Die folgende Auflistung gibt jedoch einige Anhaltspunkte darüber, welches Programm sich am besten eignet.

  • Das KfW Wohneigentumsprogramm

Hier kann der Interessent von einem zinsgünstigen Darlehen profitieren, das er dann zum Bau oder zum Kauf von Eigenheim/ Eigentumswohnungen, das/ die er selbst nutzt, nutzen kann.

  • Der BEG Wohngebäude Kredit

Über den BEG Wohngebäude Kredit können energetisch hochwertige Neubauten unterstützt werden. Auch hier basiert die Unterstützung auf einem zinsgünstigen Darlehen.

  • Die Saarländische Wohnraumförderung (Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum)

Bei diesem Programm kann der Interessent von zinsgünstigen Fördermitteln rund um Neubaumaßnahmen profitieren. Wichtig ist, dass die betreffenden Projekte dann auch der Eigennutzung unterliegen.

  • Die Saarländische Wohnraumförderung (Schaffung von Mietwohnraum)

Auch diese Förderung basiert auf zinsgünstigen Fördermitteln. Diese beziehen sich jedoch auf den Neubau von Objekten, die im Anschluss vermietet werden.

  • Sonderprogramm

Die Saarländische Investitionskreditbank hat ein Förderprogramm eingerichtet, das explizit darauf ausgerichtet ist, Interessenten zu unterstützen, die in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf neu bauen. Ergänzend hierzu gibt es auch ein Förderprogramm, das sich mit der Schaffung von Mietraum in besagten Regionen auseinandersetzt.

(Stand: 01/ 2022. Die Bauförderung im Saarland wurde im Laufe der Zeit immer weiter ausgearbeitet. Dementsprechend ist es sinnvoll, sich bei Interesse über den jeweils aktuellen Stand zu erkundigen.)

Seit dem Jahr 2021 gibt es zudem die Möglichkeit, Zuschussprogramme zu beantragen. Die entsprechenden Optionen beziehen sich entweder auf die Schaffung bzw. Neuschaffung von Wohnraum für Studierende oder auf den Neubau von barrierefreiem Mietwohnraum. 

Siehe auch  Lüftungsanlage – Welche Förderungen gibt es?

Wann muss der Förderantrag für die Bauförderung im Saarland gestellt werden?

Damit eine Förderung überhaupt bewilligt werden kann, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dieser muss auf jeden Fall rechtzeitig bei der jeweiligen Stelle eingehen. „Rechtzeitig“ bedeutet in diesem Fall, dass er gestellt werden muss, bevor mit den Baumaßnahmen gestartet wurde.

Da sich die Zeitspanne, die die Antragstellung in Anspruch nimmt, im Vorfeld nur schwer abschätzen lässt, ist es dementsprechend wichtig, unbedingt einen Puffer einzuplanen, um sicherzustellen, dass das jeweilige Projekt auch möglichst stressfrei bewältigt werden kann.

Welche Voraussetzungen müssen für eine soziale Wohnbauförderung im Saarland erfüllt werden?

Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um die Wohnbauförderung im Saarland in Anspruch nehmen zu können, ist davon abhängig, ob sich die betreffende Förderung auf selbst genutztes Wohneigentum oder auf den Bereich des Mietwohnungsbaus bezieht.

Für selbstgenutztes Wohneigentum gilt:

  • Das Angebot richtet sich vornehmlich an Familien mit Kindern und Menschen mit Behinderungen.
  • Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen unter anderem Einkommensgrenzen berücksichtigt werden.

Für den Bereich des Mietwohnungsbaus gilt:

  • Hier werden Bauherren, die sich dazu entschieden haben, den betreffenden Wohnraum an die Zielgruppe rund um die soziale Wohnraumförderung, zu vermieten, angesprochen.
  • Damit grundsätzlich gefördert werden kann, ist es unter anderem wichtig, die jeweiligen Mietpreis- und Belegungsbindungen, aber auch Mietgrenzen zu beachten.

Wer darf eine Förderung beantragen?

Die entsprechenden Förderungen können von Privathaushalten, die die Einkommensgrenzen des WoFG einhalten, beantragt werden. Für Einpersonen-Haushalte gelten 22.500 Euro und für Zweipersonen-Haushalte 34.500 Euro als Grenze. Pro weitere zum Haushalt zugehörige Person können 9.000 Euro hinzugerechnet werden. Für jedes Kind, das im Rahmen der Lohn- und Einkommenssteuer berücksichtigt wird, werden 1.500 Euro addiert.

Wer ein Darlehen beantragen möchte, muss zudem die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens 20 Prozent aller Kosten müssen über Eigenkapital gedeckt werden können.
  • Die förderbare Wohnfläche darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Diese sind von der Anzahl der Menschen, die im Objekt leben, abhängig. Für einen 4-Personen Haushalt liegt das Maximum beispielsweise bei 90 Quadratmetern.
  • Auch die maximale Wohnfläche spielt im Zuge der Wohnbauförderung eine wichtige Rolle. Sie darf beispielsweise bei Zweifamilienhäusern eine Fläche von 240 Quadratmetern nicht überschreiten. Die größte Wohnung in besagtem Objekt darf zudem nicht größer als 156 Quadratmeter sein.
Siehe auch  Förderung für Photovoltaik Anlagen

Hinzu kommt, dass diejenigen, die eine Bewilligung ihrer Förderung erhalten, selbst mindestens zehn Jahre im betreffenden Objekt wohnen müssen.

Wie werden Anträge auf Wohnbauförderung im Saarland gestellt?

Auf den Seiten der SIKB können alle Anträge bequem gestellt werden. Aufgrund der übersichtlichen Menüführung fällt es hier nicht schwer, sich zurechtzufinden. Die Interessenten können sich zwischen den Bereichen…:

  • Bauen
  • Kaufen
  • Modernisieren/ Sanieren
  • WEG-Finanzierungen
  • Photovoltaik

entscheiden. Alle Details rund um das anberaumte Objekt und Infos zu den Antragstellern werden bequem abgefragt. Wer zusätzliche Fragen hat, kann über die Seite auch Kontakt zu einem persönlichen Ansprechpartner aufnehmen.

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Anmerkung der Redaktion: Der Text basiert auf Quellen, die wir für zuverlässig halten. Eine Garantie für die Richtigkeit oder eine Haftung wird nicht übernommen. Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

Der Autor Hajo Simons

Verfasst von Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater.
Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).

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