In Berlin leben mittlerweile weit mehr als 3,5 Millionen Menschen (Stand: 2022). Viele von ihnen interessieren sich für ein Eigenheim in der deutschen Hauptstadt und fragen sich, inwieweit ihr Vorhaben gegebenenfalls finanziell unterstützt werden könnte.
Ansprechpartner für Fragen dieser Art in Bezug auf Unterstützung rund um Wohnungsbau in diesem Bundesland ist die IBB (Investitionsbank Berlin). Sie bietet unter anderem Projekte, wie zum Beispiel:
- IBB Förderergänzungsdarlehen
- IBB Wohnraum modernisieren
- IBB Wohngebäude sanieren (KfW 261/ 262).
Je nachdem, was genau gefördert werden soll, kann – wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen passen – auf eine andere Art der Unterstützung gesetzt werden.
Was ist das IBB Förderergänzungsdarlehen?
Beim IBB Förderergänzungsdarlehen wird der effektive Jahreszins immer individuell und basierend auf verschiedenen Details ermittelt. Die Zinsbindung beläuft sich auf maximal 20 Jahre, für Wohneigentümer gelten jedoch zehn Jahre. Eine festgesetzte Maximalgrenze für das Darlehen pro Wohneinheit gibt es nicht.
Besonders praktisch ist es in diesem Zusammenhang, dass es bei dieser Art der Förderung keinen Eigenkapitalanteil braucht. Und: Auch das IBB Förderergänzungsdarlehen kann flexibel mit anderen Angeboten der IBB kombiniert werden.
Das besagte Darlehen richtet sich an alle Bestands- oder Neukunden der IBB, die schon ein Förderprogramm rund um ihre Immobilie in Anspruch nehmen und noch weiteren Bedarf haben. Zudem kann das IBB Förderergänzungsdarlehen auch dabei helfen, eine bestehende Förderung grundsätzlich neu zu strukturieren. Auch Umschuldungen und Anschlussfinanzierungen sind auf Basis dieses Angebots möglich.
Da die Förderung, wie bereits erwähnt, individuell ist, lassen sich keine standardisierten Aussagen über die Förderungshöhe treffen. Im Maximalfall ist jedoch sogar eine Vollfinanzierung von 100 Prozent möglich.
Was ist das Besondere an IBB Wohnraum modernisieren?
IBB Wohnraum modernisieren wird – wie die Bezeichnung schon verrät – im Zusammenhang mit Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch genommen. Auch bei diesem Programm wird der Jahreszins individuell ermittelt. Die Bedingungen rund um die Zinsbindung sind dieselben wie beim IBB Förderergänzungsdarlehen.
Die maximale Förderungssumme liegt bei 100.000 Euro pro Wohneinheit. Das Programm kann ohne die Inanspruchnahme der Leistungen eines Energieeffizienz Experten von der KfW genutzt werden. Gefördert werden:
- Wohnungsunternehmen (egal, ob kommunal oder privat)
- Wohnungsgenossenschaften
- Vermieter
- Eigentümer, die die Immobilie selbst nutzen
- Investoren.
Als Grundvoraussetzung gilt, dass der Standort der Immobilie in Berlin sein muss. Die einzelnen Förderungsbereiche sind klar festgelegt. Sie umfassen unter anderem die folgenden Details:
- eine Optimierung der Energieeffizienz (zum Beispiel Leistungen rund um Wärmedämmung)
- Maßnahmen, die der Barrierefreiheit dienen (zum Beispiel das Nachrüsten eines Treppenlifts)
- Leistungen aus dem Bereich der allgemeinen Instandsetzung
- An- und Ausbauten
- einige weitere Baumaßnahmen.
Die Laufzeiten des Darlehens sind variabel und beinhalten ein Tilgungsfreijahr.
Weitere Förderprogramme der IBB
Die IBB hat ihre Förderoptionen im Laufe der Zeit stark ausgebaut. Neben den bereits erwähnten Förderprogrammen kann unter anderem auch auf Angebote rund um die Optionen:
- KfW-Altersgerecht Umbauen (kfW-Nr. 159)
- HeiztauschPLUS und EnergiespeicherPLUS
- GründachPLUS
- das IBB Förderungsdarlehen Eigenheim
gesetzt werden. Auf den Seiten der Bank findet sich unter anderem auch ein praktischer Finanzierungsrechner. Über diesen können Details zu Zinsen und Tilgung ganz einfach nachgerechnet werden.
Wer zu den Angeboten weitere Fragen hat, kann selbstverständlich auch zu den Mitarbeitern der IBB Kontakt aufnehmen. Hierzu stehen ein Kontaktformular und eine Telefonnummer (Tel.: 030 / 2125 – 0) zur Verfügung. Die Geschäftszeiten belaufen sich von Mo. bis Do. auf die Zeit zwischen 8 Uhr und 17 Uhr und freitags auf die Zeit zwischen 8 Uhr und 15 Uhr.
Wann müssen die Anträge auf Förderung gestellt werden?
Wie auch mit Hinblick auf Förderungsanträge in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Hessen oder Bayern, gilt auch für Berlin, dass – unabhängig davon, welcher Antrag gestellt werden soll, die „richtige Reihenfolge“ eingehalten wird. Dies bedeutet, dass es im ersten Schritt wichtig ist, den Antrag zu stellen, dann auf die (im Idealfall) Bewilligung zu warten und DANN erst mit den Baumaßnahmen zu starten bzw. den Kauf in die Wege zu leiten.
Welche Förderung ist die passende?
Das Förderungsangebot der IBB ist groß und vielseitig. Dementsprechend kann es sein, dass es auf den ersten Blick schwerfällt, sich für das passende Angebot zu entscheiden. Daher hat die Bank einen Produktfinder auf ihre Seite integriert. Dieser fragt die einzelnen Details zu den individuellen Gegebenheiten ab und schlägt am Ende die passende Fördervariante vor. Egal, ob für:
- Neubauten
- den Kauf von Objekten
- Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen
oder im Bereich der Umfinanzierung: die IBB wirbt damit, die passende Förderung für Vermieter, Wohneigentümer und Investoren zu bieten.
- Alexander, Krüger (Autor)
- Mayer-Kuckuk, Finn (Autor)
- Siepe, Werner (Autor)