KfW-Wohneigentumsprogramm (Genossenschaftsanteile – Nr. 134) – Voraussetzungen und Förderung

Kfw Genossenschaftsanteile

Kfw Genossenschaftsanteile

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Der Traum von einer günstigen und sicheren Wohnung führt für Sie über die Zugehörigkeit einer Genossenschaft? Mit dem KfW-Wohneigentumsprogram (Nr. 134) können Sie zu diesem Zweck eine gezielte staatliche Förderung in Anspruch nehmen.
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Für Mieter ist es häufig möglich, Genossenschaftsanteile zu erwerben. Das KfW-Wohneigentumsprogram (Nr. 134) fördert den Erwerb von solchen Genossenschaftsanteilen. Doch welche Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen und wie sieht die Förderung genau aus?

Wie sieht die Förderung konkret aus?

Wenn Sie Genossenschaftsanteile kaufen wollen, können Sie über das KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 134) stark vergünstigte Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Vorhaben erhalten. Der Zinssatz ist deutlich attraktiver als die aktuellen Marktbedingungen.

Welche Kosten sind förderfähig?

Da das Förderprogramm auf einen bestimmten Zweck ausgerichtet wurde, existiert auch nur auch eine förderfähige Kostenart:

  • Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine Genossenschaftswohnung

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um das KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 134) nutzen zu können?

Es sind nur wenige Voraussetzungen zu erfüllen, um eine Förderung nach dem KfW-Programm Nr. 134 zu erhalten und Genossenschaftsanteile erwerben zu können. Dazu gehören:

  • Es werden lediglich Privatpersonen gefördert. Unternehmen haben zu dieser Art der Förderung keinen Zugang
  • Die Förderung gilt ausschließlich für selbst genutzten Wohnraum
  • Umschuldungen bereits aufgenommener Darlehen sind nicht zulässig
Bestseller Nr. 1
Bestseller Nr. 2

                                                   

Wie sehen die Konditionen im KfW-Wohneigentumsprogramm (Genossenschaftsanteile) aus?

Haben Sie sich erfolgreich für das KfW-Wohneigentumsprogramm (Genossenschaftsanteile) beworben, können Sie pro Vorhaben auf einen vergünstigten Kredit von 50.000 Euro bauen. Das Darlehen wird dabei zu 100% bereitgestellt und lässt sich entweder komplett oder in Teilbeträgen auszahlen.

Die Leistungsmerkmale im Einzelnen:

  • Abrufdauer von 12 Monaten (Verlängerung bis auf 36 Monate möglich)
  • 5 Monate bereitstellungsfreie Zeit (danach fallen Bereitstellungszinsen an)
  • Sondertilgungen jederzeit innerhalb der ersten Zinsbindung ab 1.000 Euro kostenfrei möglich
  • Zinsbindungen von 5 und 10 Jahren wählbar
  • Gesamtlaufzeiten zwischen 10 und 20 Jahren möglich
  • 1-3 tilgungsfreie Anlaufjahre (nur Zinszahlung während dieser Zeit)
  • Auf Wunsch auch endfälliges Darlehen möglich

Die aktuellen Zinskonditionen lassen sich hier einsehen.

FAQ zum KfW-Wohneigentumsprogramm (Genossenschaftsanteile)

Lässt sich der Antrag auf Förderung auch bei einer ausländischen Bank stellen?

Dies ist grundsätzlich möglich. Jedoch muss die jeweilige Bank als Finanzierungspartner der KfW akkreditiert und darüber hinaus als durchleitungsberechtigt anerkannt worden sein. Hierbei ist es wichtig, dass deutsches Recht vereinbart wurde.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Damit die Förderung bewilligt wird, müssen Sie den Antrag vor dem Beginn Ihres Vorhabens stellen. Als Beginn gilt dabei die Zahlung der Genossenschaftsanteile an die jeweilige Gesellschaft. Eine Förderung nach der Zahlung ist leider nicht möglich.

Sicherheit der Genossenschaft mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm Nr. 134 nutzen!

Genossenschaften bieten Ihnen als Mieter zwei große Vorteile: Zum einen ist Ihr Mietverhältnis sicher und zum anderen bewegen sich die Mieten auf einem fairen Niveau. Um in den Genuss einer solchen Wohnung zu gelangen, müssen Sie jedoch vorher Genossenschaftsanteile erwerben. Mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm Nr. 134 stellt dies kein Problem dar, da Sie so in den Genuss vergünstigter Darlehen kommen und die Anteile problemlos erhalten. Achten Sie lediglich darauf, den Antrag vor Zahlung der Anteile zu stellen. Schon steht einer Förderung nichts mehr im Wege!

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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