KfW-Programm Einbruchschutz – Investitionszuschuss (Nr. 455-E) – Voraussetzungen und Förderung

KfW Programm Einbruchschutz – Investitionszuschuss

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Mehr Schutz daheim? Mit dem KfW-Programm Einbruchschutz – Investitionszuschuss (Nr. 455-E) fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entsprechende Maßnahmen. Doch wie ist die Förderung genau konzipiert? Und welche Voraussetzungen müssen Sie für einen Zuschuss erfüllen?
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Sie möchten ihre eigenen vier Wände sicherer machen und dafür sorgen, dass es Einbrecher schwerer haben? In diesem Fall sind Maßnahmen zum Einbruchschutz sehr wirksam und können zusätzlich auch noch den Wert Ihrer Immobilie steigern. Der KfW-Investitionszuschuss hilft dabei.

Was umfasst die Förderung genau?

Die Förderung über das KfW-Programm Nr. 455-E erfolgt über einen Zuschuss, den Sie selbstverständlich nicht zurückzahlen müssen. Je nach den von Ihnen geplanten Maßnahmen erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 1.600 Euro.

Welche Kosten sind förderfähig?

Zu den förderfähigen Kosten gehören:

  • Montage von einbruchshemmenden Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren nach DIN EN 1627 oder besser
  • Montage einbruchshemmender Garagentore und deren Zugänge sowie Verbindungen zum Haus
  • Montage von Nachrüstsystemen (z.B. Sicherheitsschloss, Türzusatzschlösser und Querriegelschlösser) für Türen
  • Montage von Nachrüstsystemen für Fenster
  • Die Nutzung einbruchhemmender Gitter, Lichtschachtabdeckungen und Rollläden
  • Der Einbau von Alarmanlagen (Gefahrenwarnanlagen und Meldeanlagen)
  • Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen

Welche Voraussetzungen muss ich für das KfW-Programm Einbruchschutz – Investitionszuschuss erfüllen?

Das KfW-Programm Nr. 455-E bietet einen attraktiven Zuschuss zu Maßnahmen, die dem Einbruchschutz von Wohnhäusern dienen. Um hier die richtige Steuerungswirkung zu erzielen, hat die KfW einige Bedingungen vorgegeben:

  • Keine Förderung für gewerblich genutzte Immobilien
  • Ferienhäuser und Ferienwohnungen sind von der Förderung ausgenommen (das gilt auch für Boardinghäuser und andere Beherbergungsbetriebe)
  • Keine Förderung für Pflege- und Altenheime

Zusätzlich sollten sie beachten, dass die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchzuführen sind und den technischen Mindestanforderungen genügen müssen.

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Wie sehen die Konditionen im KfW-Programm Einbruchschutz (Nr. 159) aus?

Die Förderung ist als Zuschuss konzipiert, der sich nach der Höhe der förderfähigen Investitionskosten richtet. Hierbei existieren gewisse Grenzen (Stand: Dezember 2019):

  • Weniger als 500 Euro Kosten: kein Zuschuss
  • 500 bis 1.000 Euro Kosten: 20%
  • 000 bis 15.000 Euro Kosten: 10%
  • Darüber hinaus gehende Kosten: kein Zuschuss

Da es sich um ein Stufenmodell handelt, können Sie auf diesem Weg bei 15.000 Euro Investitionskosten einen Zuschuss von 1.600 Euro erhalten. Für die ersten 1.000 Euro werden 200 Euro (20%) gezahlt und für die restlichen 14.000 Euro erhalten Sie 1.400 Euro (10%).

Haus- und Grundbesitz-Tarifrechner

FAQ zum KfW-Programm Einbruchschutz – Investitionszuschuss

Werden auch Eigenleistungen gefördert?

Leider bietet das KfW-Programm Nr. 455-E keine Förderung von Eigenleistungen. Die Bedingungen besagen, dass Umbauten von Fachunternehmen durchgeführt und bestätigt werden müssen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind.

Wie hoch sollten die Kosten bei Antragstellung angegeben werden?

Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind die Kosten für die einbruchhemmenden Maßnahmen oft noch nicht genau bekannt. Aus diesem Grund empfiehlt die KfW, die Kosten mit einer Sicherheitsreserve von ca. 20% zu kalkulieren. Mit dem Förderantrag wird zunächst ein maximal möglicher Zuschussbetrag beantragt. Fallen die tatsächlichen Kosten später geringer aus, wird die Förderung einfach angepasst.

Lässt sich der Zuschuss zum Einbruchschutz mit einer Förderung zur Barrierereduzierung kombinieren?

Grundsätzlich ist es möglich, sowohl den Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz als auch den für die Barrierereduzierung in den eigenen vier Wänden zu bekommen. Trotzdem müssen Sie beide Zuschüsse separat beantragen. Als Untergrenze gilt beim Einbruchschutz ein Kostenbetrag von 500 Euro, wohingegen bei der Barrierereduzierung erst ab einem Kostenpunkt von 2.000 Euro ein Zuschuss gezahlt wird.

Besserer Einbruchschutz und Wertsteigerung der eigenen Immobilie mit dem KfW-Programm Nr. 455-E!

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Das KfW-Programm Nr. 455-E ist immer dann interessant, wenn Sie Ihre eigene Immobilie besser gegen mögliche Einbrecher absichern möchten. Dabei wird die Förderung nicht in Form günstiger Kredite gewährt, sondern als satter Zuschuss zu den Kosten. Neben einem erhöhten Sicherheitsgefühl steigern Sie auf diesem Weg zudem auch noch den Wert Ihrer eigenen Immobilie.

Je nach eigener Situation kann es auch sinnvoll sein, weitere Förderprogramme in Kombination zu nutzen. So kommt beispielsweise das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (Nr. 151) durchaus infrage. Nutzen Sie diese Chance und freuen sie sich auf eine günstige Modernisierung in Ihrem Haus!

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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