KfW-Programm Altersgerecht umbauen – Kredit (Nr. 159) – Voraussetzungen und Förderung

KfW Programm Altersgerecht umbauen

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Mit dem KfW-Programm Altersgerecht umbauen – Kredit fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entsprechende Maßnahmen, so dass das Vorhaben auch finanziell machbar wird. Doch wie sieht die Förderung im Detail aus und welche Voraussetzungen sind dafür zu erfüllen?
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Sie möchten Ihre eigenen vier Wände barrierefrei gestalten und sich somit auf das Alter vorbereiten? Für eine Zeit also, in der Sie vielleicht nicht mehr so mobil sind wie heute. Bevor Ihr Motto lautet: Leichter Rollator bestellen, sollte Sie rechtzeitig die passenden Vorkehrungen treffen. Dasselbe gilt selbstverständlich, sofern Sie später einen Rollator faltbar benötigen.

Oder geht es Ihnen darum, den Einbruchschutz zu erhöhen? In beiden Fällen lässt sich mit verhältnismäßig einfachen Umbauten der Wert der eigenen Immobilie deutlich steigern. Die Details des KfW-Programms Altersgerecht umbauen – Kredit.

Was umfasst die Förderung genau?

Das KfW-Programm Nr. 159 bietet eine umfassende Förderung in Form von vergünstigten Darlehen, deren Zinssätze deutlich unter dem aktuellen Marktniveau liegen. Dabei werden bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt.

Welche Kosten sind förderfähig?

Zu den förderfähigen Kosten gehören:

Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes

  • Der Einbau einbruchshemmender Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren nach DIN EN 1627 oder besser
  • Der Einbau einbruchshemmender Garagentore und deren Zugänge
  • Der Einbau von Nachrüstsystemen (z.B. Türzusatzschlösser) für Türen
  • Der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
  • Die Nutzung einbruchhemmender Lichtschachtabdeckungen und Rollläden
  • Der Einbau von Alarmanlagen (Gefahrenwarnanlagen und Meldeanlagen)
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Maßnahmen zu Absenkung von Barrieren

  • Anpassung der Wege zum Haus und den umliegenden Hausanlagen
  • Abbau von Barrieren im Eingangsbereich
  • Überwindung von Treppen und Stufen (Treppenlifte, Rampen)
  • Abbau von Mobilitätsbarrieren im Wohnbereich (anderer Wohnungszuschnitt, Verbreiterung von Türdurchgängen, Abbau von Schwellen)
  • Anpassung des Badezimmers (bodengleiche Dusche, Anpassung von Badewannen Waschbecken und WC, bessere Raumaufteilung)
  • Zusätzliche Alltagsunterstützung (altersgerechte Assistenzsysteme und Smartphone-Anwendungen, Verbesserung der Beleuchtung, Modernisierung von Bedienelementen)
  • Schaffung von Gemeinschaftsräumen (Mehrgenerationenwohnen)
  • Erreichung des Standards Altersgerechtes Haus
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  • Geeignet für Rollstühle und Elektromobile
  • Leichte Aluminiumkonstruktion
  • Einfach anzuwenden und zu transportieren
Zusätzlich werden auch noch die Umwidmung von Nicht-Wohnflächen in barrierearme Wohnflächen sowie der Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum gefördert.

Welche Voraussetzungen muss ich für das KfW-Programm Altersgerecht umbauen – Kredit erfüllen?

Über das KfW-Programm Nr. 159 sollen Immobilien altersgerecht umgebaut und der Einbruchschutz von Wohnimmobilien verbessert werden. Damit sich diese Ziele erreichen lassen, hat die KfW einige Voraussetzungen und Einschränkungen festgelegt:

  • Keine Förderung von gewerblich genutzten Immobilien
  • Ferienhäuser und Ferienwohnungen sind von der Förderung ausgenommen
  • Die Förderung ist nicht für Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben geeignet
  • Umschuldungen bereits laufender Darlehen sind von der Förderung ausgeschlossen
  • Keine Förderung für Pflege- und Altenheime

Zudem werden auch bei Förderung von Smartphone-Anwendungen die Smartphones selbst nicht gefördert, da diese zur Unterhaltungselektronik zählen.

Wie sehen die Konditionen im KfW-Programm Altersgerecht umbauen (Nr. 159) aus?

Die Förderung erfolgt in Form vergünstigter Darlehen, wobei sich der Förderbetrag auf 50.000 Euro begrenzt. Eine Altersgrenze ist dabei im Übrigen nicht vorgesehen, so dass Sie auch schon relativ früh für das Alter vorsorgen können.

Die Leistungsmerkmale des Darlehens sehen folgendermaßen aus (Stand Januar 2020):

  • Wahlweise in Teilbeträgen oder einer Summe abrufbar
  • Abrufdauer von 12 Monaten (Verlängerung bis auf 36 Monate möglich)
  • Bereitstellungsfreie Zeit von 12 Monaten (danach fallen Bereitstellungszinsen von 0,15% pro Monat an)
  • Sondertilgungen sind gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
  • Besicherung wird mit dem Finanzierungspartner (Bank) geklärt
  • Zinsbindung zwischen 5 und 10 Jahren
  • Gesamtlaufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren möglich
  • 1-5 tilgungsfreie Anlaufjahre (nur Zinszahlung während dieser Zeit)
  • Auf Wunsch auch endfälliges Darlehen möglich

Die aktuellen Zinskonditionen können Sie hier einsehen.

FAQ zum KfW-Programm Altersgerecht umbauen

Werden auch Eigenleistungen gefördert?

Das KfW-Programm Nr. 159 sieht keine Förderung von Eigenleistungen vor. Der Einbau und eventuelle Nachrüstungen müssen also von einem Fachunternehmen vorgenommen werden, damit Sie als Antragsteller die Förderung in Anspruch nehmen können. Es ist allerdings möglich, das Baumaterial separat zu erwerben und dann durch Fachleute einbauen zu lassen. Hierbei erweist sich eine fachkundige Beratung als wichtig, um letztlich die richtigen Materialien auszuwählen.

Wie sieht Förderung beim Kauf von saniertem Wohnraum aus?

Als Käufer können Sie innerhalb der ersten 12 Monate nach der Bauabnahme von barrierearm saniertem Wohnraum einen Förderantrag stellen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verkäufer seinerseits noch keine Förderzusage bekommen hat. Zudem müssen im Kaufvertrag oder per separater Aufstellung durch einen Bauträger die förderfähigen Umbaukosten explizit ausgewiesen werden. Nur so lassen sich die Kosten trennen.

Ist der Bau einer Garage förderfähig?

Im Rahmen des KfW-Programms Altersgerecht umbauen ist der Bau einer neuen Garage nicht förderfähig. Lediglich die Nachrüstung von automatisierten Antrieben lässt sich über das Programm als Maßnahme zur Barriere-Reduzierung mitfinanzieren.

Die eigenen vier Wände für die Zukunft vorbereiten mit dem KfW-Programm Altersgerecht umbauen!

Mit dem KfW-Programm Nr. 159 erhalten Sie Möglichkeit, Ihre eigenen vier Wände unkompliziert und sicher für die Zukunft vorzubereiten. Ob nun die Reduzierung von Barrieren oder die Verbesserung des Einbruchschutzes – Sie können sich sicherer fühlen und steigern zudem noch Wert Ihrer Immobilie!

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Förderung auch mit anderen Programmen wie dem KfW-Wohneigentumsprogramm oder dem KfW-Programm Nr. 151 zu kombinieren. Zusätzlich hilft beim Kauf entsprechenden Wohnraums später auch noch nach das Baukindergeld. Nutzen auch Sie diese Möglichkeiten und freuen Sie sich auf finanzielle Vorteile!

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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