KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (Nr. 270) – Voraussetzungen und Förderung

KfW Programm Erneuerbare Energien

kfw programm erneuerbare energien

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Auf erneuerbare Energien umstellen und dabei auch noch eine Einspeisevergütung kassieren? Dieser Wunsch ist heute auch unter privaten Immobilienbesitzern sehr verbreitet. Das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (Nr. 270) ist hierbei eine große Hilfe.
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Das Beste an der Sache: Der Staat fördert entsprechende Vorhaben nicht nur durch die Einspeisevergütung, sondern auch durch vergünstigte Darlehen. Das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (Nr. 270) ist hierbei eine große Hilfe. Doch wie sehen die Voraussetzungen aus, und welche Förderung ist im Einzelfall möglich?

Was umfasst die Förderung genau?

Mit dem KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard werden sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen gefördert, die Anlagen für erneuerbare Energien errichten möchten. Die Förderung selbst beinhaltet ein deutlich zinsvergünstigtes Darlehen von bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben.

Welche Kosten sind förderfähig?

Zu den förderfähigen Kosten gehören:

  • Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden und auf Freiflächen (Planung, Projektierung und Installation)
  • Wasserkraftanlagen bis zu einer Größe von 20 MW (Planung, Projektierung und Installation)
  • Windkraftanlagen (Planung, Projektierung und Installation)
  • KWK-Anlagen und Anlagen für Biogas, Biomasse und Erdwärme (Planung, Projektierung und Installation)
  • Batteriespeicher (Planung, Projektierung und Installation)
  • Errichtung, Kauf und Erweiterung von Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Wärme/Kältenetze sowie entsprechende Speicher
  • Stromspeicheranlagen
  • Contracting-Vorhaben für Modernisierungen
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Welche Voraussetzungen erfordert das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard?

Wenn Sie sich für Installation einer entsprechenden Anlage interessieren, müssen Sie hierbei eine Reihe wichtiger Voraussetzungen erfüllen. Die meisten beziehen sich auf die Anlagen selbst:

  • Es werden keine gebrauchten Anlagen gefördert (Ausnahmen: Anlagen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten und Maßnahmen zur Modernisierung)
  • Erwerb eigener Unternehmensanteile
  • Treuhandkonstruktionen
  • Investitionen in fossile Brennstoffe
  • Ein Teil der Energie muss zum Verkauf zwingend eingespeist werden (keine reinen Eigenbedarfsanlagen)

Hinweis: Wenn Sie lediglich als Privatperson Ihre eigenen vier Wände mit einer Photovoltaikanlage ausstatten möchte, können Sie dies auch mit den Förderprogrammen Energieeffizient Sanieren (Nr. 151) und Energieeffizient Sanieren (Nr. 153). Das KfW-Programm Nr. 270 richtet sich vor allem (aber nicht nur) an Personen und Unternehmen, die darüber hinaus Projekte wie Windrad auf dem eigenen Land oder große Wind- und Solarparks realisieren möchten.

 

Wie sehen die Konditionen im KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard aus?

Grundsätzlich geht es hierbei um vergünstigte Darlehen von bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Kredite werden stets zu 100% ausgezahlt und lassen sich sowohl komplett als auch in Teilbeträgen abrufen. Folgende Merkmale verdienen darüber hinaus Augenmerk:

  • Abrufdauer von 12 Monaten
  • Bereitstellungszinsen von 0,15% pro Monat nach dem ersten Monat
  • Sondertilgungen und Ablösung gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung sind möglich
  • Besicherung über einen Grundbucheintrag
  • Zinsbindungen zwischen 5 und 20 Jahren wählbar
  • Gesamtlaufzeiten zwischen 5 und 20 Jahren möglich
  • 1-3 tilgungsfreie Anlaufjahre (nur Zinszahlung während dieser Zeit)

Die aktuellen Zinskonditionen können Sie hier einsehen.

FAQ zum KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard

Lässt sich gleichzeitig eine Dachsanierung finanzieren?

Ja, wenn Sie auf Ihrem Dach eine Photovoltaikanlage installieren möchten, können Sie gleichzeitig auch eine Dachsanierung über das Förderprogramm finanzieren.

Bis wann muss ich die Förderung beantragen?

Eine Förderung ist immer nur dann möglich, wenn der Antrag vor dem Beginn des entsprechenden Vorhabens gestellt wird. Bevor Sie also einen rechtlich bindenden Kaufvertrag oder Dienstleistungsvertrag für Baumaßnahmen abschließen, müssen Sie den Antrag bei einer Bank Ihrer Wahl einreichen.

Ist es möglich, die Mehrwertsteuer mitzufinanzieren?

Die Mehrwertsteuer macht bei großen Vorhaben wie einer Photovoltaikanlage oder gar einer Windkraftanlage einen sehr hohen Betrag aus. Glücklicherweise können Sie diesen über das KfW-Programm Nr. 270 mitfinanzieren.

Müssen zwingend Eigenmittel eingesetzt werden?

Dies ist nicht zwingend erforderlich. Wie bei einer Baufinanzierung auch empfiehlt es sich jedoch, einen Teil der benötigten Summe als Eigenkapital einzubringen. Auf diese Weise wird Ihre Bonität besser beurteilt und Sie haben eine höhere Chance auf die Bewilligung der Förderung.

Stromanlagen mit Einspeisung über das KfW-Programm erneuerbare Energien – Standard fördern!

Das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (Nr. 270) ist immer dann interessant, wenn Sie die Möglichkeit haben, über die eigenen vier Wände hinaus in erneuerbare Energien zu investieren. Sobald Sie eine Anlage erwerben, die Strom für die Einspeisung ins Netz produziert, erhalten Sie hier eine sehr gute Förderung in Form vergünstigter Darlehen. Für Eigenheimbesitzer lässt sich die eigene Solaranlage jedoch auch über kleinere Förderprogramme realisieren. Sollten Sie diese jedoch schon durch andere Maßnahmen ausschöpfen, kann das KfW-Programm Nr. 270 durchaus auch für Sie interessant sein. Dies funktioniert immer dann, wenn Sie mindestens einen kleinen Teil der Energie ins Stromnetz einspeisen!

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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