Ab dem 17. Mai 2019 gibt es beim KfW-Baukindergeld einige Neuerungen. Die staatliche Förderbank verlĂ€ngert die Antragsfrist. AuĂerdem wurden diverse Regeln prĂ€zisiert. FĂŒr Bauherren und KĂ€ufer scheinen diese deshalb jetzt etwas verstĂ€ndlicher.
Inhalt
- Antragsfrist beim Baukindergeld von 3 Monate auf 6 Monate verlÀngert
- Was sonst noch neu ist beim KfW-Baukindergeld
- Was weiterhin beim Förderung ungeklÀrt ist
- Tipps, Empfehlungen und Informationen
Antragsfrist beim Baukindergeld von 3 Monate auf 6 Monate verlÀngert
Dies ist wohl die wichtigste Neuerung fĂŒr KĂ€ufer und Bauherren. Die Antragsfrist fĂŒr den Bezug von Baukindergeld wird von 3 Monate auf 6 Monate nach Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum verlĂ€ngert. Stichtag ist der 17.05.2019. Somit gilt die verlĂ€ngerte Frist fĂŒr alle AntrĂ€ge, die ab diesem Tag bei der staatlichen Förderbank eingereicht werden.
Wichtig: Bei Antragstellung mĂŒssen alle Haushaltsmitglieder respektive Familienmitglieder ihren Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz in der geförderten Immobilie haben. Nachgewiesen wird dies mithilfe einer amtlichen MeldebestĂ€tigung.
Was sonst noch neu ist beim KfW-Baukindergeld
Nach eigenen Angaben hat die staatliche Förderbank seit September vergangenen Jahres, dem Antragsstart beim Baukindergeld, zahlreiche Nachfragen im Hinblick auf ungeklĂ€rte Sachverhalte gehabt. Vermulich waren die Vorgaben im Hinblick auf die Anspruchsberechtigung nicht eindeutig und oft auch nicht verstĂ€ndlich. Hier hat die KfW nachgebessert. Einzelne Passagen wurden ergĂ€nzt oder verstĂ€ndlicher formuliert. Hier ein Ăberblick ĂŒber die wichtigsten Details.
FĂŒr diese Immobilien gibt es kein Baukindergeld
ErgÀnzt hat die staatliche Förderbank im Merkblatt zum Baukindergeld eine Liste, in welchen FÀllen und bei welchen Immobilienerwerben die Förderung ausgeschlossen ist. Im Einzelnen:
- Von der staatlichen Förderung ausgeschlossen sind Ferienwohnungen, FerienhÀuser und WochenendhÀuser.
- Ebenfalls kein Baukindergeld gibt es, falls das Wohneigentum im Rahmen einer VermögensĂŒbertragung erworben wurde. Im Klartext: Hat der jetzige EigentĂŒmer die Immobilie durch Schenkung, Erbschaft oder eine anderweitige testamentarische VerfĂŒgung erhalten, gibt es keinen Cent.
- Dasselbe gilt, sofern das Eigentum an einer Immobilie zwischen Ehepartnern, Lebenspartnern oder anderen Partnern im Rahmen einer Lebensgemeinschaft ĂŒbertragen wurde.
- Die Wohneigentumsförderung findet ebenfalls nicht statt, falls die EigentumsĂŒbertragung zwischen den Angehörigen eines Haushaltsmitglieds in gerader Linie erfolgte. Verwandte in gerader Linie sind beispielsweise Kinder, Eltern, GroĂeltern sowie UrgroĂeltern.
- Vom KfW-Baukindergeld ausgeschlossen ist auch der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses aus dem frĂŒheren Eigentum eines Haushaltsmitglieds.
Kauf einer angemieteten Wohnung oder eines angemieteten Hauses
Bisweilen werden aus Mietern EigentĂŒmer. Auch in solchen FĂ€llen besteht Anspruch auf staatliche Förderung selbst genutzten Wohneigentums. Dies bedeutet: Wer das jetzt noch angemietete Haus oder die angemietete Wohnung erwirbt, erhĂ€lt Baukindergeld. SelbstverstĂ€ndlich nur, wenn sĂ€mtliche Voraussetzungen erfĂŒllt sind. Wichtig: Wer vom Mieter zum EigentĂŒmer wird, muss den Antrag auf staatliche Förderung spĂ€testens 6 Monate nach Unterschrift unter dem notariellen Kaufvertrag bei der staatlichen Förderbank einreichen.
Was geschieht beim Wegfall der Selbstnutzung wÀhrend des zehnjÀhrigen Förderzeitraums?
Nicht alles im Leben ist planbar und vorhersehbar. Da verliert jemand seinen Arbeitsplatz und findet einen neuen Job ein paar hundert Kilometer entfernt. Oder aber eine Ehe geht in die BrĂŒche. Aus welchen GrĂŒnden auch immer. In solchen und in anderen FĂ€llen ist es sehr wahrscheinlich, dass das geförderte Wohneigentum vor Ablauf des zehnjĂ€hrigen Förderzeitraums aufgegeben wird. Was ist hier zu beachten?
GrundsĂ€tzlich gilt: Der oder die EigentĂŒmer mĂŒssen die KfW ĂŒber solche und andere Ănderungen informieren. Diese Informationspflicht gilt insbesondere in folgenden FĂ€llen:
- Der oder die EigentĂŒmer nutzen das geförderte Wohnobjekt nicht mehr selbst als Hauptsitz oder alleinigen Wohnsitz.
- Man ist nicht mehr (Mit-)EigentĂŒmer des geförderten Objekts. UnabhĂ€ngig von den GrĂŒnden fĂŒr die Aufgabe der (Mit-)EigentĂŒmerschaft.
Nahe liegende Frage: Was geschieht bei einer solchen Ănderung vor Ablauf des Förderzeitraums? Falls beispielsweise im verflixten siebten Jahr die Ehe in die BrĂŒche geht und die Wohnung oder das Haus deshalb verkauft wird. Nach Auskunft der KfW endet dann mit sofortiger Wirkung die staatliche Förderung. Allerdings muss das zuvor erhaltene Baukindergeld nichtzurĂŒckgezahlt werden.
Was weiterhin bei der KfW-Förderung ungeklÀrt ist
Baukindergeld erhĂ€lt nur, wer unter anderem die vorgegebene Einkommensgrenze nicht ĂŒberschreitet. Der oder die Antragsteller mĂŒssen dies durch Vorlag entsprechender Einkommensteuerbescheide nachweisen. Was aber ist zu tun, falls der Bauherr oder KĂ€ufer in den vergangenen Jahren nicht zur Einkommensteuer veranlagt wurde? Die Antwort ist vergleichsweise einfach, was zu tun ist, lesen Betroffene hier.
Anders bei Bauherren und KĂ€ufern, die in den vergangenen Jahren im Ausland gewohnt haben und kein Einkommen hier in Deutschland erzielt haben. Hier lag weder eine sogenannte beschrĂ€nkte noch eine unbeschrĂ€nkte Einkommensteuerpflicht vor. In den Fachmedien wird darauf hingewiesen, dass im Nachhinein in solchen FĂ€llen eigentlich keine Veranlagung zur Einkommensteuer durchgefĂŒhrt werden konnte. In der Folge gibt es dann auch keinen Einkommensteuerbescheid. Dieser aber ist nötig, um Baukindergeld zu bekommen. Denn nur durch die Einkommensteuerbescheide der betreffenden Jahre kann der Bauherr oder KĂ€ufer die Einhaltung der Einkommensgrenze nachweisen.
VorlĂ€ufiges Fazit: Nicht ausreichend ist nach allgemeiner Rechtsauffassung eine Bescheinigung des Finanzamts, dass eine Person steuerlich gefĂŒhrt wird oder in den entsprechenden Jahren nicht steuerlich gefĂŒhrt wurde. Hier bleibt abzuwarten, ob es zwischen der Finanzverwaltung und der KfW insbesondere bei diesem Sachverhalt eine Einigung geben wird.
Tipps, Empfehlungen und Informationen
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