Anträge auf Baukindergeld sind seit dem 18.9.2018 bei der staatlichen Förderbank KfW möglich. Für tausende Bauherren und Wohnungskäufer endet die Antragsfrist bereits am 31.12.2018. Auch bei weiteren staatlichen Förderungen wie der Riester-Zulage und der Wohnungsbauprämie beim Bausparen ist der 31.12.2018 ein wichtiges Datum.
Inhalt
- Baukindergeld: Für wen endet die Antragsfrist schon am 31.12.2018?
- Baukindergeld: Was ist bei Einzug ab dem 18.9.2018 zu beachten?
- Riester-Förderung: Bis 31.12.2018 Zulagen beantragen
- Wie viel Riester-Förderung gibt es vom Staat?
- Weshalb der 31.12.2018 für Riester-Sparer so wichtig ist
- Bausparen: Bis 31.12.2018 rückwirkend Wohnungsbauprämie sichern
- Vermögenswirksame Leistungen: Warum der 31.12.2018 für die Arbeitnehmersparzulage so wichtig ist
- Weitere Informationen zur Finanzierung einer Wohnung oder eines Eigenheims
Bis zum Jahresende werden, so die Schätzungen, bei der staatlichen Förderbank KfW rund 50.000 Anträge auf Baukindergeld eingegangen sein. Nicht gerade wenig in nur dreieinhalb Monaten. Konnten doch Anträge auf Baukindergeld erstmals am 18.9.2018 bei der KfW eingereicht werden. In puncto Antragstellung ist für geschätzte tausende Bauherren in diesen Tagen kurz vor Weihnachten höchste Eisenbahn. Denn für sie endet die Antragsfrist auf Baukindergeld bereits am 31.12.2018. Unterstellt selbstverständlich, dass sämtliche Voraussetzungen für den Bezug von Baukindergeld erfüllt sind. Zudem sind die Bauzinsen nach wie vor historisch niedrig. Welche Voraussetzung für den Bezug auf Baukindergeld gelten, lesen Sie hier.
Baukindergeld: Für wen endete die Antragsfrist schon am 31.12.2018?
Mit dem Baukindergeld sollen Familien mit Kindern und eher durchschnittlichem Einkommen beim Erwerb selbst genutzten Wohneigentums gefördert werden. Unabhängig davon, ob sie ein Haus oder eine Wohnung aus zweiter Hand kaufen oder neu bauen. Gezahlt wird Baukindergeld rückwirkend zum 1.1.2018. Anträge auf Baukindergeld sind seit dem 18.9.2018 möglich.
Wichtig: Für alle Bauherren oder Wohnungskäufer, die ab einschließlich 1.1.2018 bis einschließlich 17.09.2018 in ihr Haus oder in ihre Wohnung eingezogen sind, endet die Antragsfrist auf Baukindergeld bereits am 31.12.2018. Wer seinen Antrag auf Baukindergeld nur einen Tag später bei der staatlichen Förderbank KfW einreicht, der geht leer aus. Ein teures Vergnügen, gibt es doch – sofern die Voraussetzungen auf Bezug von Baukindergeld erfüllt sind – insgesamt pro Kind 12.000 Euro Baukindergeld. Für den Nachweis des Einzugsdatums ist das Datum der Meldebestätigung durch die Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung ausschlaggebend.
Baukindergeld: Was ist bei Einzug ab dem 18.9.2018 zu beachten?
Hauseigentümer oder Wohnungseigentümer, die ab einschließlich 18.9.2018 einziehen oder seitdem bereits eingezogen sind, müssen ihren Antrag auf Baukindergeld innerhalb von drei Monaten nach dem Einzug bei der KfW einreichen. Ausschlaggebend ist auch hier das Datum der Meldebestätigung. Dies bedeutet: Wer genau, solche Zufälle gibt es, am 18.09.2018, also dem ersten Antragstag, eingezogen ist, muss bis eine Woche vor dem Weihnachtsfest seinen Antrag auf Baukindergeld gestellt haben.
Der 31.12.2018 ist aber nicht nur für Häuslebauer und Wohnungskäufer in puncto Baukindergeld besonders wichtig. Der Silvestertag ist auch für andere staatliche Förderungen bedeutsam. Beispielsweise für die Zulage bei einem Riester-Vertrag und auch für die Wohnungsbauprämie beim Bausparen. Hier die Einzelheiten.
Riester-Förderung: Bis 31.12.2018 Zulagen beantragen
Anfangs war die sogenannte Riester-Rente, benannt nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester, allein als staatlich geförderte private Altersvorsorge für Arbeitnehmer in Deutschland mit eher durchschnittlichem oder gar geringem Einkommen gedacht. Da schuldenfreies Wohneigentum, also das eigene Haus oder die eigene Wohnung, wegen der dann entfallenden Miete ebenfalls als gute private Altersversorgung gilt, kann das Riester-Sparen auch in die Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums eingebaut werden. Diese besondere Form des Riesters wird in der Regel als „Wohn-Riester“ bezeichnet.
Wer seinen Riester-Vertrag in die Finanzierung seines Hauses oder seiner Wohnung einbauen möchte, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Er schließt ein sogenanntes Riester-Darlehen ab, oder er entscheidet sich für die geförderte Kombination aus einem Bausparvertrag und einem Darlehen. Welche der beiden Alternativen passt, hängt vom Einzelfall, also der persönlichen Situation des Riester-Sparers und seiner Familie ab.
Wie viel Riester-Förderung gibt es vom Staat?
Wer vier Prozent seines Brutto-Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro im Kalenderjahr, in seinen Riester-Vertrag einzahlt, hat in der Regel Anspruch auf Förderung. Unterschieden wird bei der staatlichen Riester-Förderung zwischen der Grundzulage, der Kinderzulage und dem einmaligen Bonus für junge Menschen.
- Grundzulage: Diese beträgt im Kalenderjahr 175 Euro je förderberechtigtem Erwachsenen.
- Kinderzulage: Diese beträgt 185 Euro im Kalenderjahr für jedes Kind, das bis einschließlich 2007 geboren wurde. Für jedes Kind, das ab dem Jahr 2008 geboren wird oder wurde, beträgt die Kinderzulage 300 Euro im Kalenderjahr.
- Bonus: Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einen einmaligen Förder-Bonus von 200 Euro.
Somit hat jede Familie in der Spitze Anspruch auf 950 Euro Riester-Förderung im Kalenderjahr. Dieser Betrag ergibt sich aus zwei Mal je 175 Euro Grundzulage für jeden Elternteil sowie jeweils 300 Euro Kinderzulage für jedes Kind.
Weshalb der 31.12.2018 für Riester-Sparer so wichtig ist
Viele Riester-Sparer haben einen sogenannten Dauerzulagenantrag. In dem Fall wird die Riester-Förderung Jahr für Jahr automatisch gutgeschrieben, ohne dass der Riester-Sparer aktiv werden muss. Änderungsbedarf besteht nur, falls sich an der familiären Fördersituation, etwa durch die Geburt eines (weiteren) Kindes, etwas geändert hat.
Aber: Bei weitem nicht alle Riester-Sparer nutzen einen solchen Dauerzulagenantrag. Sie müssen also Jahr für Jahr auf´s Neue ihren Antrag auf Riester-Förderung stellen. Das Datum 31.12.2018 ist deshalb so wichtig, weil Riester-Sparer bis spätestens an diesem Tag ihre Zulagenanträge auch noch rückwirkend für die Kalenderjahre 2016 und 2017 beantragen können. Falls eine vierköpfige Familie diesen Stichtag ungenutzt verstreichen lässt, verzichtet sie in der Spitze auf immerhin insgesamt 1.900 Euro Riester-Förderung.
Bis 31.12.2018 können sich nicht nur Riester-Sparer rückwirkend die Riester-Förderung sichern. Vergleichbares gilt auch für die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage.
Bausparen: Bis 31.12.2018 rückwirkend Wohnungsbauprämie sichern
Wohnungsbauprämie heißt die staatliche Förderung für Bausparen. Die Wohnungsbauprämie gibt es bereits seit dem Jahr 1952. Wohnungsbauprämie erhalten Bausparer, die als Alleinstehende ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als 25.600 und als Ehepaar von weniger als 51.200 Euro im Kalenderjahr haben. Das Jahres-Bruttoeinkommen kann aber aufgrund diverser Freibeträge, insbesondere sobald Kinder zur Familie gehören, deutlich höher sein.
Wie Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent der Bausparraten im Kalenderjahr, maximal 45 Euro für Singles und 90 Euro für Ehepaare. Weitere Voraussetzung für den Erhalt von Wohnungsbauprämie ist, dass das Bausparguthaben ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird, also für den Bau, den Kauf oder für die Modernisierung von Wohneigentum. Von einer Ausnahmeregelung profitieren junge Menschen, die das 25. Lebensjahr bei Abschluss eines Bausparvertrages noch nicht vollendet haben. Sie dürfen nach Ablauf von sieben Jahren über ihr Bausparguthaben inklusive der Wohnungsbauprämie frei verfügen. Somit auch, falls das Bausparguthaben nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird. Wichtig: Bausparer können wie Wohnungsbauprämie bis spätestens 31.12.2018 auch rückwirkend für die Kalenderjahre 2016 und 2017 beantragen.
Vermögenswirksame Leistungen: Warum der 31.12.2018 für die Arbeitnehmersparzulage so wichtig ist
Falls der Arbeitgeber einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlt, gibt es oft eine staatliche Förderung obendrauf. Diese Förderung heißt Arbeitnehmersparzulage. Eine der Voraussetzungen ist, dass die vermögenswirksamen Leistungen vom Chef entweder in einem Aktienfonds, also einer unternehmerischen Beteiligung, oder in einem Bausparvertrag angelegt werden.
Beim sogenannten Beteiligungssparen (inklusive Aktienfonds) beträgt die maximale Arbeitnehmersparzulage im Kalenderjahr für Ledige 80 Euro und für Verheiratete 160 Euro. Das zu versteuernde Einkommen darf in diesen Fällen maximal 20.000 respektive 40.000 Euro im Kalenderjahr betragen. Wie bei der Wohnungsbauprämie gilt: Das jährliche Bruttoeinkommen einer Familie mit Kindern darf wegen diverser Freibeträge deutlich höher sein.
Werden die vermögenswirksamen Leistungen vom Chef in einen Bausparvertrag investiert, beträgt die höchstmögliche Arbeitnehmersparzulage 43 bzw. 86 Euro im Kalenderjahr (alleinstehend/verheiratet). Hier verläuft die Einkommensgrenze deutlich niedriger. Sie beträgt nämlich nur 17.900 bzw. 35.800 Euro im Kalenderjahr (alleinstehend/verheiratet). Erneut gilt: Wegen diverser Freibeträge kann das jährliche Bruttoeinkommen spürbar höher sein.
Wichtig: Falls der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt (was mittlerweile recht unüblich in Deutschland ist), können ArbeitnehmerInnen dennoch von der Arbeitnehmersparzulage profitieren. In dem Fall müssen sie den höchstmöglichen Förderbetrag aus eigener Tasche in eine der beiden Anlageformen Beteiligungssparen oder Bausparen investieren.
Tipp: Auch die Arbeitnehmersparzulage auf die vermögenswirksamen Leistungen kann noch rückwirkend beantragt werden. Und zwar für insgesamt vier Jahre. Dies bedeutet: Der Antrag am 31.12.2018 ist für die Jahre 2014 bis einschließlich 2017 möglich.
Tipps, Empfehlungen und Informationen
Unsere Finanzrechner helfen Ihnen bei der Planung und Realisierung
- Mieten oder kaufen? Hier berechnen, was sich mehr für Sie lohnt.
- 20 Jahre? 30 Jahre? 40 Jahre? Hier berechnen Sie, wie lange die Tilgung Ihres Immobiliendarlehens dauert.
- Wie viel kostet Ihr Haus tatsächlich? Und wie viel Haus können Sie sich leisten? Rechnen Sie selbst!
Weitere Artikel zum Thema
Titel | Inhalt | |
---|---|---|
Warum eine lange Zinsbindung bei Immobilienfinanzierungen wichtig ist | Die Bauzinsen sind historisch günstig. Diese sollten sich Bauherren und Käufer durch eine möglichst lange Zinsbindung sichern. Im Rahmen von … | 2020-12-18 11:16:39 |
Das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) – Was Bauherren und Käufer wissen sollten | Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG). Unser Ratgeber zeigt, was Bauherren und Immobilienkäufer wissen und beachten … | 2020-11-08 11:57:49 |
Bauförderung in Baden-Württemberg: Diese Programme stehen Ihnen zur Auswahl! | {toc] Sie wohnen im Ländle und möchten Wohneigentum erwerben? Dann können Sie auch die Bauförderung in Baden-Württemberg nutzen. Zusätzlich bietet … | 2020-10-24 16:04:36 |
Minuszinsen möglich – Höhere KfW-Förderungen ab 24.01.2020 | Falls Sie Maßnahmen wie Wärmedämmung oder ein Maßnahmen-Paket zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards planen, erhalten Sie dafür ab 24.1.2020 noch höhere … | 2020-01-18 18:50:04 |
Baukindergeld und Steuerersparnisse wegen Handwerkerleistungen gleichzeitig | Der Bezug von Baukindergeld schließt Steuerersparnisse wegen sogenannter Handwerkerleistungen nicht aus. So sieht dies jedenfalls das Finanzministerium Schleswig-Holstein. Inhalt Handwerkerleistungen … | 2019-10-10 16:33:31 |
Baukindergeld bei Schwangerschaft – ist das möglich? | Das Baukindergeld ist eine sehr wirkungsvolle und auch sehr beliebte Förderung für Familien, die Wohneigentum erwerben möchten. Da vom Baukindergeld … | 2019-08-19 20:11:45 |
Welche KfW-Programme lassen sich mit Baukindergeld kombinieren? | Das Baukindergeld ist eine noch ziemlich junge Förderung im Katalog der KfW-Programme. Es soll Familien mit Kindern in die Lage … | 2019-06-30 18:45:29 |
KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) – Voraussetzungen und Förderung | Ein Eigenheim ist nach wie vor der große Traum vieler Menschen in Deutschland. Damit sich dieser Traum einfacher verwirklichen lässt, … | 2019-06-03 20:03:28 |
KfW-Förderung: Kredite und Zuschüsse für Wohneigentum | Wird heute von staatlichen Förderungen rund um das Eigenheim gesprochen, kommt dabei fast schon automatisch die KfW ins Gespräch. Dies … | 2019-06-01 19:40:32 |
Sondertilgungen in der Baufinanzierung: Sinnvoll oder nicht? | Sehr viele Baufinanzierungen werden heute mit einer Option für Sondertilgungen ausgestattet. Doch was bedeutet das eigentlich für Sie als Kreditnehmer? … | 2019-05-24 13:44:22 |
KfW-Baukindergeld: Das sind die neuen Regeln ab Mitte Mai | Ab dem 17. Mai 2019 gibt es beim KfW-Baukindergeld einige Neuerungen. Die staatliche Förderbank verlängert die Antragsfrist. Außerdem wurden diverse … | 2019-05-09 15:03:04 |
Immobiliensuche – so finden Sie Ihr Traumhaus | Seit einigen Jahren gestaltet sich die Immobiliensuche schwierig. Die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen und Häusern ist riesig, das Angebot wird … | 2019-05-03 17:46:40 |
Baukindergeld und mehr: Mit 25 nützlichen Tipps entspannt ins Eigenheim | Das Baukindergeld ist nur ein wichtiger Aspekt beim Erwerb von Wohneigentum. In unserem Leitfaden finden Sie 25 nützliche Tipps, mit … | 2019-03-03 18:54:07 |
Baukindergeld: Eigenheimförderung gibt es auch im Rathaus | Oft fördern auch Städte und Gemeinden den Erwerb von Wohneigentum. Fast immer profitieren insbesondere Familien mit Kindern, die sich in … | 2019-02-03 01:25:08 |
Baukindergeld kassieren und Steuern sparen mit dem Mehrgenerationenhaus | Baukindergeld und Steuerersparnisse für´s Eigenheim gleichzeitig klappt nicht? Falsch! Denn mit einer Einliegerwohnung im Mehrfamilienhaus können Sie beides bekommen: Baukindergeld … | 2019-01-22 12:25:43 |
Legaler Steuertrick: mindestens 1.200 Euro extra unabhängig vom Baukindergeld | Ein aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) kann Hauseigentümern mindestens 1.200 Euro Steuerersparnis bringen. Der Clou: Das Geld können sogar Häuslebauer … | 2018-12-23 11:55:49 |
Baukindergeld: Erste Frist endete schon am 31.12.2018 | Anträge auf Baukindergeld sind seit dem 18.9.2018 bei der staatlichen Förderbank KfW möglich. Für tausende Bauherren und Wohnungskäufer endet die … | 2018-12-12 16:10:46 |
Auch Vermögensmillionäre können Baukindergeld bekommen | Mit dem Baukindergeld 2018 will die Große Koalition Normalverdienern mit Kindern den Erwerb von Wohneigentum – auch in Zeiten niedriger … | 2018-09-21 18:02:34 |
Baukindergeld: Wohnfläche, Durchschnittseinkommen, Bayern-Extra | Ab dem Jahr 2018 wird der Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums wieder gefördert. Diesmal durch insgesamt 12.000 Euro Baukindergeld je … | 2018-06-24 16:24:20 |
Baukindergeld: Das müssen Bauherren und Käufer wissen | Seit dem 18.September 2018 sind Anträge auf das neue Baukindergeld bei der staatlichen Förderbank KfW möglich. Lukrativ für Bauherren und … | 2018-06-10 18:58:17 |
Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.