Baukindergeld: Wohnfläche, Durchschnittseinkommen, Bayern-Extra

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Mieterhöhung prüfen, dann erst zahlen

Mieterhöhung prüfen, dann erst zahlen

Ab dem Jahr 2018 wird der Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums wieder gefördert. Diesmal durch insgesamt 12.000 Euro Baukindergeld je Sprössling. Es gelten Einkommensgrenzen. Im Freistaat Bayern gibtsoll es sogar noch Geld obendrauf. Und das alles in Zeiten weiter niedriger Finanzierungskonditionen

 

 

Weitere Antworten auf weitere Fragen zum Baukindergeld .

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Auch gut und besser verdienende Eltern mit einem sechsstelligen Jahreseinkommen haben oft Anspruch auf Baukindergeld. Zwar sieht der Gesetzgeber eine bestimmte Einkommensgrenze vor. Doch bei dieser handelt es sich um das „zu versteuernde Einkommen“. Und dieses ist deutlich, manchmal einige 10.000 Euro, niedriger als das Bruttoeinkommen. Von diesem darf nämlich ein Steuerzahler seine Werbungskosten aus nicht selbstständiger Arbeit, die Sonderausgaben sowie die außergewöhnlichen Belastungen abziehen. Außerdem wird der Familie je Kind ein Freibetrag von 15.000 Euro gutgeschrieben.

Doch zunächst Information, die viele angehende Bauherren und Immobilienkäufer nicht freuen oder gar auf die Palme bringt. Denn bei manchen Familien ist der sicher geglaubte Anspruch auf Baukindergeld vielleicht wieder erloschen. Denn…

Baukindergeld 2018: Nun sollen auch Grenzen bei der Wohnfläche gelten

Wieviel Quadratmeter Wohnfläche braucht eine Familie? Das hängt sicher ab vom individuellen familiären Umwelt. Für die einen ist Raum auch in der kleinsten Hütte, die anderen brauchen viel, eher sehr viel Platz. Angeblich stehen im statistischen Schnitt einer vierköpfigen Familie 120 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung. Und genau hier will die Regierungskoalition die Raumbegrenzung definieren, sobald es um den Anspruch auf Baukindergeld 2018 geht.

Heißt konkret: Falls eine vierköpfige Familie (Eltern plus zwei Kinder) den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie plant, darf diese maximal 120 Quadratmeter Wohnfläche haben, um den Anspruch auf Baukindergeld nicht zu verlieren. Hat die Wohnung oder das Haus aber 121 Quadratmeter Wohnfläche, verliert die Familie 24.000 Euro Baukindergeld (je Kind insgesamt 12.000 Euro).

Je weiterem Kind erhöht sich die maximale Wohnfläche um 10 Quadratmeter, so dass eine für eine fünfköpfige Familie bei 130 Quadratmetern Wohnfläche noch Anspruch auf Baukindergeld besteht (36.000 Euro insgesamt; 3 Mal 12.000 Euro). Im Umkehrschluss  bedeutet dies wohl: Eine dreiköpfige Familie darf  höchstens mit 110 Quadratmetern Wohnfläche planen.

Und nun zurück zur einer anderen Grenze, nämlich die bei „zu versteuernden Einkommen:

Selbst sehr gut verdienende Eltern haben oft Anspruch auf Baukindergeld

Beispiel: Die Eltern haben ein jährliches Bruttoeinkommen von 140.000 Euro. Sie haben zwei Töchter und einen Sohn. Für jedes dieser Kinder wird ein Freibetrag von 15.000 Euro abgezogen. Ergibt also 95.000 Euro. Dank der sehr hohen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen der Eltern werden jene 95.000 Euro weiter verringert um 23.000 Euro. Somit ergibt sich unter dem Strich ein „zu versteuerndes Einkommen“ von 72.000 Euro. Folge: Da die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Baukindergeld 75.000 Euro „zu versteuerndes Einkommen“ beträgt, besteht Anspruch auf die staatliche Förderung beim Erwerb von Wohneigentum.

Doch ist es wirklich so einfach? Nicht ganz. Denn bei jenem „steuerpflichtigen Einkommen“ ist eine Besonderheit zu beachten. Konkret:

 

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Welche Besonderheit gilt beim „zu versteuernden Einkommen“, um Baukindergeld zu bekommen?

Nach heutigem Stand (Ende Juni 2018; das Gesetz zum Baukindergeld soll vor der Sommerpause 2018 im Bundestag verabschiedet werden) gilt Folgendes: Entscheidend, ob Baukindergeld ja oder nein, ist das durchschnittliche „zu versteuernde Einkommen“ der beiden vorherigen Kalenderjahre. Dies bedeutet: Wurde der Kaufvertrag im Jahr 2018 abgeschlossen oder der Bauantrag im Jahr 2018 genehmigt, wird das „zu versteuernde Einkommen“ der beiden Elternteile in den Jahren 2016 und 2017 addiert und durch 2 geteilt. Entsprechendes gilt, falls der Kaufvertrag nach dem Jahr 2018 abgeschlossen bzw. der Bauantrag genehmigt wird.

Weshalb soll beim „zu versteuernden Einkommen“ ein Zwei-Jahres-Durchschnitt gelten?

Über die Absicht, bei der Einkommensgrenze jenen Durchschnittswert des „zu versteuernden Einkommens“ aus zwei Kalenderjahren anzusetzen, lässt sich nur spekulieren. Vermutlich will der Gesetzgeber dadurch Manipulationen vermeiden. Im Klartext: verhindern, dass Steuerzahler sich ärmer rechnen, als sie tatsächlich sind.

Eine solche (vermeintliche) Manipulation ist viel einfacher, wenn das „zu versteuernde Einkommen“ nur für ein einziges statt für zwei Kalenderjahre angesetzt wird. Dieses Armrechnen ist etwa möglich, wenn ein Steuerzahler nicht nur Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, sondern vielleicht auch aus Vermietung und Verpachtung oder aus einem Gewerbebetrieb hat. Durch den Kauf einer Denkmalschutzimmobilie mit hoher Sonderabschreibung beispielsweise kann das „zu versteuernde Einkommen“ deutlich gedrückt werden. Ebenfalls durch einmalige Verluste bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb.

Allerdings sind beim „zu versteuernden Einkommen“, sofern dieses nur in einem einzigen Kalenderjahr zugrunde gelegt wird bei der Berechnung der Einkommensgrenze zum Baukindergeld, auch Ausreißer zulasten eines Steuerzahlers möglich. Etwa wenn jemand mit einer hohen Abfindung entlassen wurde oder aber wegen guter Leistungen einen einmaligen Bonus erhalten hat. Beides sind in der Regel außergewöhnliche Einkünfte, die sich nach menschlichem Ermessen kaum wiederholen dürften. Sie können aber dazu führen, dass die Einkommensgrenze zum Baukindergeld ausnahmsweise überschritten wird, sofern nur das „zu versteuernde Einkommen“ in einem einzigen Kalenderjahr zugrundegelegt wird.

Welcher Stichtag entscheidet über den Anspruch auf Baukindergeld?

So viel scheint klar: Der Anspruch auf Baukindergeld gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018. Dies bedeutet: Wurde der notarielle Kaufvertrag nach dem 31. Dezember 2017 abgeschlossen oder wurde die Baugenehmigung nach dem 31. Dezember 2017 erteilt, sind die zeitlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Baukindergeld erfüllt. Sofern es sich um ein Bauvorhaben handelt, das keiner Genehmigung bedarf, ist das Datum des Baubeginns entscheidend. Der Baubeginn muss dann ebenfalls entsprechend nach dem 31. Dezember 2017 sein.

Welche Voraussetzungen müssen die Kinder erfüllen?

Der Nachwuchs muss folgende Voraussetzungen erfüllen, damit die Eltern Anspruch auf Baukindergeld haben: Sohn oder Tochter darf noch keine 18 Jahre alt sein und muss gemeinsam mit den Eltern in der zu bauenden oder zu kaufenden Immobilie leben. Außerdem müssen die Eltern Anspruch auf Kindergeld oder einen steuerlichen Kinderfreibetrag haben.

Welche zusätzliche Förderung plant der Freistaat Bayern?

In Bayern soll das Baukindergeld je Kind und Jahr um 300 Euro aufgestockt werden. Insgesamt also um 3.000 Euro während des zehnjährigen Förderzeitraums. Überdies ist in Bayern eine Grundförderung in Höhe von 10.000 Euro für den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums vorgesehen. Und zwar unabhängig vom Familienstand und der Kinderzahl. Dies bedeutet: Diese Grundförderung sollen auch Alleinstehende und Paare ohne Kinder erhalten.

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.